Enkelkind bei Pflegeeltern oder bei Grosseltern?

Hallo folgender Sachverhalt:
Mutter lebt mit ihrem Kind 14 Monate seit über einem Jahr in einem Mutterkindheim.
Mehrmals war die Mutter schon in einer Psychiatrie mit dem Kind gemeinsam.
Nun soll die Mutter alleine in die Psyhchatrie. Das Kind soll während dessen in eine Pflegefamilie oder besteht die Möglichkeit auch zu den Grosseltern?

Die Mutter hat einen rechtlichen Betreuer. Sie soll das Kind auch erst in 1 bis 2 Jahren wiederbekommen. Wenn Sie geheilt ist und in geordneten Verhältnissen lebt.

An wen muss man sich wenden,wenn die Grosseltern das Enkelkind aufnehmen wollen? Alter der Grosseltern 43 und 40.
Was muss beachtet werden? Hoffe auf ehrliche Antworten.

LG trista

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Hallo,

da würde ich mich direkt an das JA wenden und vor allem an einen Anwalt.
Bei wem liegt denn das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht aktuell?

Das kann beides durchaus von den Großeltern vorübergehend beantragt werden, oder halt eine Pflegschaft.

Das Kind sollte der vernünftig betreut werden, da muss aufgezeigt werden wie die Betreuung aussieht, wenn z.B. die Großeltern beide Vollzeit arbeiten. Wer übernimmt in der zeit?
Wie sieht es finanziell aus? Wie ist die wohnsituation? Hat das kind ein eigenes Zimmer? Ist die Wohnung kindgerecht, bzw. kann sie kindersicher gemacht werden? Wie ist die gesundheitliche Verfassung der Großeltern?

LG

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Die Großeltern können die Verwandschaftspflege beantragen. Ansprechpartner ist das Jugendamt.

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Selbstredend ist hier das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.
Ich würde wohl auch eine Bearbeiterin zu mir nach Hause einladen, damit sie sich überzeugen kann, dass bei Oma/Opa alles für eine gute Versorgung des Enkels vorhanden ist. Ich denke mal, dass auch vorausgesetzt wird, dass nicht gerade beide Großeltern Vollzeit arbeiten.
LG Moni

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Auch wenn Verwandte eine Pflegschaft übernehmen möchten, müssen die sich als Pflegeeltern ausbilden lassen. Dazu gehören: Amtsarztuntersuchung, Verdienstbescheinigung, Seminare, Hausbesuche, Hilfeplangespräche usw.

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In der Kita meiner Enkelin war ein kleines Mädelchen, welches fast 2 Jahre bei der Oma lebte, nachdem die Mutter gesundheitlich dazu nicht in der Lage war.
Die Oma war definitiv nicht zu irgendwas ausgebildet sondern war nur im regelmäßgen Kontakt mit dem Jugendamt.
Als die Tochter wieder gesund war, ging das Kind wieder zurück.
LG Moni

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Wie wäre es denn wenn die Großeltern einfach das Sorgerecht beantragen.

Wenn die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können kann ein Gericht das Sorgerecht auf die Großeltern übertragen, sofern diese in der Lage sind sich um das Kind zu kümmern.

Das Bundesverfassungsgericht hat sogar entschieden, dass die Großeltern dem Jugendamt vorzuziehen sind.

LG
Ano