Geburtsnamen annehmen

Hallo ihr,

wie mein Betreff schon sagt, möchte ich meinen Geburtsnamen annehmen. Ich bin vor kurzem 18 geworden. Zu meiner Situation:
Ich wurde unehelich geboren und deswegen steht in der Geburtsurkunde ein anderer Nachname als ich ihn gerade trage.

Vor kurzem habe ich herausgefunden, dass mein Vater, also der dessen Nachnamen ich trage, gar nicht mein leiblicher Vater ist. Da ich zu ihm schon seit mehreren Jahren keinen guten Draht habe, obwohl ich noch bei ihm und meiner Mutter wohne, würde ich gerne mit ihm abschließen und ausziehen und meinen Geburtsnamen annehmen.
Wäre das möglich und wenn ja, an welche Ämter müsste ich mich wenden?

Liebe Grüße

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Hallo,

was meinst Du mit Geburtsnamen? Dein Geburtsname ist der Name Deines Vaters, auch wenn er nicht Dein leiblicher Vater ist.

Den Namen Deines leiblichen Vaters, sofern Du überhaupt rausfindest, wer es ist, kannst Du m.E. gar nicht annehmen.

Aber wende Dich doch mal an das örtliche Standesamt und frag da nach.

GLG

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Hallo
Wie sie schon schrieb

Sie wurde unehelich geboren also nicht vorehelich.

Sie hat den Geburtsnamen von ihrer Mutter

Als Beispiel
Geboren wurde sie mit dem Namen Meier
Ihre Mutter heiratet aber nicht ihren Vater (Erzeuger) sondern Hernn Müller und sie haben biologisch nichts miteinander zutun.

Bei Ihr wurde eine Namensänderung gemacht so das Sie den Familiennamen bekam.

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Hallo,

o.k. habe ich wohl zu flüchtig gelesen #hicks

Also eine Einbenennung. Die ist natürlich nicht so einfach rückgängig zu machen.

Ausnahmen sind hier aufgezeigt:

http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Namensaenderung

GLG

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Hallo.

Ich nehme jetzt mal folgendes an:

In Deiner Geburtsurkunde steht der Mädchenname Deiner Mutter als Geburtsname (da unehelich geboren).

Deine Mutter hat Deinen Stiefvater geheiratet, den Namen des Mannes angenommen und Dich einbenannt (also Du hast auch den Namen des Stiefvaters bekommen).

Wenn dem so ist: NEIN, eine Einbenennung kann man nicht rückgängig machen.

Diese Einbenennung ist allerdings AUCH NICHT rückgängig zu machen, wenn Dein Geburtsname der Name Deines leiblichen Vaters ist und dieser einer Einbenennung zugestimmt hat (was er tun musste).

Du kannst Deinen Namen erst wieder mit einer eigenen Heirat und der Annahme des Namen Deines Ehemannes ändern.

LG

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Diese Einbenennung ist allerdings AUCH NICHT rückgängig zu machen, wenn Dein Geburtsname der Name Deines leiblichen Vaters ist und dieser einer Einbenennung zugestimmt hat (was er tun musste).

Er muß nicht zwingend die Einwilligung geben das kann nämlich auch durch das Jugendamt erfolgen.
Ich weiß das weil ich es so erlebt habe

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Danke für die Ergänzung - so oder so muss es eine Einwilligung gegeben haben ... und so oder so ist die Einbenennung nicht rückgängig zu machen.

LG

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'Hallo
Erster Schritt: Frag mal beim Standesamt nach
2 Schritt, ein guter Anwalt

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Also bei mir war es auch so.
Geboren mit dem Namen meiner Mutter "X". Später heiratete sie. Ich bekam ihren Ehenamen "Y". Sie lies sich scheiden, behielt aber den Namen.

Als ich selbst schwanger wurde, wollte ich partout nicht, dass das Kind den Namen "Y" trägt.

Ich habe mich an eine Ärztin gewandt, der ich meine Kindheitstraumata (diese sind tatsächlich vorhanden) erzählen konnte. Sie schrieb ein Gutachten. Dieses Gutachten legte ich beim Standesamt vor. Es wurde eindeutig festgestellt, dass ich auf Grund meiner "Vergangenheit" große Schwierigkeiten hätte, den Namen fortzuführen. Ich bekam meinen Geburtsnamen zurück. Und auch meine inzwischen 3 Kinder haben diesen bekommen.
Natürlich wäre eine Eheschließung mit die Vater meiner Kinder eine leichtere Option gewesen. Für uns beide stand dies jedoch nie ernsthaft zur Debatte. Und darum ging es mir auch nie. Ich wollte "meinen" Familiennamen. Den Namen meiner Großeltern und meiner frühen Kindheit.

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Hallo,

soweit ich weiß geht das nicht so einfach. Meine Tochter hatte auch erst meinen Namen xy und hat dann mit der Hochzeit automatisch den Familiennamen z (haben den meines Mannes gewählt) bekommen. Damit ist sie rechtlich eine geborene z.

Bei dir verhält sich das ähnlich. Wenn eine Einbenennung erfolgte, ist das dein rechtlicher name/auch Geburtsname und nicht mehr rückgängig zu machen.

Zumindest wurde uns das damals so erklärt.

LG

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Hallo,

durch die Einbennenung hat sich Dein Geburtsname geändert.

Der Name Deines Stiefvaters ist nun Dein Geburtsname.

Der Name den Du vorher hattest ist sozusagen ersatzlos gestrichen worden.

Aus standesamtlichem Wege ist das nicht mehr zu ändern.

Aber es gibt noch die behördliche Namensänderung. Allerdings brauchst Du für die behördliche Namensänderung einen wichtigen Grund.

In vielen Gemeinden wird die behördliche Namensänderung beim Standesamt beantragt. Es kann aber auch eine andere Behörde zuständig sein, z.B. Meldebehörde oder Ordnungsamt.

Am Besten fragst Du bei Deinem Wohnortsstandesamt mal nach, welche Behörde zuständig ist und ob Deine Gründe für die Änderung Aussicht auf Erfolg haben.

Viel Erfolg.

VG lachris