Besuchsrecht Großeltern

Guten Abend,

ich bin neu hier im Forum und erhoffe mir ein paar nützliche Tipps.

Wir haben eine 4jährige Enkelin und einen 6 Monate alten Enkel. Beide sehen wir 1x im Monat. Wir würden sie gerne öfter sehen oder mit ihnen auch einen Ausflug machen aber da haben die Eltern etwas dagegen. Mein Sohn und seine Frau besuchen uns seit 2 Jahren auch nicht mehr bei uns und sie Besuche finden nur bei ihnen statt.

Jetzt würden wir unsere Enkelkinder gerne öfter sehen und auch länger alleine haben. Wir haben uns informiert dass wir Besuchsrecht einklagen könnten. Wie stehen da unsere Chancen? Hat vielleicht jemand Erfahrung? Wir haben schon ein Gespräch mit unserem Sohn geführt aber das führt zu nichts, deswegen möchten wir diesen Weg einschlagen.

Liebe Grüße
omas.liebling

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Grundsätzlich gibt es tatsächlich gemäß § 1685 BGB ein Umgangsrecht. Ob das Gesetz damit jedoch Großeltern (u.a. Personen) die Möglichkeit geben möchte nach ihrem Gutdünken die Häufigkeit des Kontakts durchzusetzen, bezweifle ich.

Ich finde es auch nicht unbedingt zu wenig, wenn Großeltern ihre Enkel einmal im Monat sehen. Egal ist meiner Ansicht nach wo der Kontakt stattfindet, ob bei den Großeltern, den Eltern oder sonst wo. Bevor ich ein Recht einklage, würde ich allerdings erst noch mal mit meinem Kind und dessen Partner reden. Sollte es da Unstimmigkeiten etc. geben, dann kann man das ja vielleicht doch aus der Welt schaffen.

Ganz ehrlich, wenn man als Großeltern überhaupt auf die Idee kommt sein eigenes Kind zu verklagen, dann würde ich mir erst einmal Gedanken darüber machen, ob häufigerer Umgang tatsächlich dem Wohl des Enkelkindes (so fordert es nämlich das Gesetz) dient. Das wäre für mich auf jeden Fall der falsche Weg. Immerhin werden die Enkelkinder hier ja auch nicht gänzlich vorenthalten und letztendlich liegt es doch bei den Eltern zu entscheiden wo und wie oft sich ihre Kinder irgendwo aufhalten. Diese Entscheidungen der Eltern sollte man dann vielleicht auch einfach mal akzeptieren ...

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Hallo,
Erfahrung damit habe ich keine und weiß leider auch nicht wie da die Chancen stehen.

Wollt ihr den Schritt wirklich wagen? Immerhin seht ihr die Enkel ja regelmäßig, auch wenn die Abstände größer sind und ihr sie nicht alleine seht.
Ich frage deshalb, weil wenn die Sache schief geht und ihr das Verfahren verliert, könnt ihr danach sicher sein, dass ihr eure Enkel garaniert kein einziges mal wieder seht, denn dann werden euer Sohn und die Schwiegertochter garantiert komplett den Kontakt verweigern.

Aber vielleicht antwortet ja noch jemand, der da selbst schon mit zu tun hatte.
Wünsch euch jedenfalls alles Gute.
LG
Sabine

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Hallo Frischling,

ich gaube nicht dass ihr Chancen habt das Besuchsrecht einzuklagen. Ihr habt mit nur 1x im Monat die Enkel sehen nicht die emotionale Bindung zu den Enkeln aufgebaut die das Gericht "verlangen" würde, dafür müsstet ihr die Enkel viel öfter betreuen, auch alleine. Wenn es dann schief geht habt ihr nicht nur die Enkel verloren sondern auch Sohn und Schwiegertochter.
Ich hätte bei meinen Enkel wahrscheinlich mehr Erfolg da ich die Beiden sehr oft sehe, sehr oft bei mir habe (auch über Nacht) und versuche, viel mit ihnen zu unternehmen, auch alleine. Aber sicher wäre ich mir da auch nicht.

LG

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Danke für die Antworten.

Das Gespräch haben wir vor ein paar Monaten mit unserem Sohn gesucht. Er sagt wir müssten die Sachen mit seiner Frau klären, er steht hinter ihr und findet sich von uns in einigen Dingen ebenfalls übergangen. Was unsere Schwiegertochter für ein Problem hat, wissen wir nicht.

Wir finden es einfach unfair dass unser Enkelkind bei den anderen Großeltern anscheinend auch mal schlafen darf - obwohl sie 120km entfernt wohnen und wir in der Nähe. Wir wollen eine gutr Bindung aufbauen, aber wie soll das gehen wenn sie uns immer so kurz sieht? Unseren Enkelsohn konnte ich bis jetzt nur 1 einziges Mal halten weil er immer schläft wenn wir kommen.

Es kann ja nicht sein dass man als Großeltern keine Rechte hat und auf die Gunst seiner Kinder angewiesen ist!

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Doch das kann sein. Es geht in erster Linie um das Kindeswohl und nicht um das Zufriedenstellen von Großeltern!

Eure Enkel sind noch so jung, da ist es doch völlig normal, dass die Kinder (vor allem, das kleine) noch nicht lange bei den Großeltern sind oder dort schlafen. Lasst das doch von Kindern selbst kommen, ohne zu drängen und/oder übergriffig zu werden. Und mit Verlaub – so hört es sich an.

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Hallo,

das ganze wird von den Eltern bestimmt nicht grundlos vorgegeben.
Warum möchte dein Sohn und seine Frau nur so wenig Kontakt.
Wenn ihr Kontakt einklagen wollt, wird mit Sicherheit auch geschaut welche Punkte sprechen dagegen!?
Ein klärendes Gespräch wäre mit Sicherheit sinnvoller!

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Alle Gründe kenne ich nicht. Vor der Geburt hatten wir sporadisch Kontakt (2-3x Jahr). Nach der Geburt unserer Enkelin wollten wir, verständlicher Weise, Teil ihres Lebens sein und sehen wie sie aufwächst. Zur ersten Auseinandersetzung kam es im KH weil wir Schwiegertochter und Enkelin nach Hause fahren wollten und sie es aber nicht wollte. Es war nicht korrekt aber wir wollten nunmal auch mit einbezogen werden. Danach wurden wir so alle 2-4 Monate eingeladen. Für und zu wenig und wir sagten schon damals dass wir, sollte sich nichts ändern, Besuchsrecht einklagen. Danach kamen sie uns entgegen und wir trafen uns jeden Monat. Nach 2 Jahren wurde die Beziehung zu unserer Schwiegertochter immrr schlechter, mittlerweile bleibt es beim "Hallo". Was genau los ist wissen wir nicht, da wir zu ihr pers keinen Kontakt pflegen.

Es gibt keinen Grund warum wir nicht auch alleine die Kinder haben könnten.

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Nimm es mir nicht übel, aber wenn die Großeltern gleich mit einer Klage drohen und zur Mutter des Enkelkindes eh keinen Kontakt pflegen, wundert es mich nicht, dass sie Euch die Kinder nicht gerne häufiger und allein überlassen will.

Vielleicht solltet Ihr erstmal an eurem Verhältnis zur Schwiegertochter arbeiten.

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Gibt es mit Deiner Schwiegertochter Differenzen?
Raucht Ihr in der Wohnung?
Stopft Ihr die Kinder mit Süßem voll?

Irgendeine Ursache muss es ja geben, sonst würde ich meinen Sohn bitten, nochmal mit ihr zu reden. Auch Ihr seid Großeltern!

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Wir wissen nicht was ihr Problem ist. Unser Sohn sagt immer nur er würde ihren Stand der Dinge verstehen und wir müssten es mit ihr klären.

Es gebe nur 2 Dinge die nicht so gelaufen sind.
1) wir mussten unsere Süsse früher heim bringen als wir Anfangs dachte. Ich war aufgebracht und hab mich meinem Mann gegenüber beschwert. Unsere Enkelin bekam es mit und erzählte der Mama wir würden über sie schimpfen. Sie kontaktierte uns am gleichen Tag uns sagte nur dass wenn wir ein Problem mit ihr hätten es nicht vor ihrem Kind austragen sollen sondern entweder wenn sie nicht da ist oder direkt mit ihr

2) mein Sohn wechselte vor 5 Jahren zu den Zeugen Jehovas und sagte uns er wolle nicht dass seine Kinder Geb feiern und sie später selbst entscheiden sollen ob sie feiern wollen oder nicht. Auf alle Fälle haben wir bei ihrem letzten Besuch aber eine GebTorte mitgenommen und Geschenke. Mein Sohn fand sich übergangen. Ich sagte ihm er soll es einfach so sehen dass wir uns feiern dass eir schon so lange Grosseltern sind - er akzeptierte es nicht und war beleidigt

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Ok, also erstmal: Mir tut es total leid, dass du deine Enkel so selten siehst, ich finde einmal im Monat auch wenig und würde da ungezwungeneren Kontakt normal finden.

Zum Vergleich: Wir haben sehr engen Kontakt zu meinen Eltern bislang gehabt, wir sahen sie normal jedes Wochenende, früher, als wir noch näher wohnten, kam mein Vater jeden Mittag in seiner Mittagspause zu uns, nahm die Kids mit raus und unternahm was mit ihnen (Vivarium, Spielplatz etc.). Ich fand zu jeder Zeit, das tat den Kids unglaublich gut. Und ich vermisse das jetzt total, wo wir in einem anderen Land leben. Nun ist der kOntakt wie zu meinen Schwiegereltern: Wir telefonieren mehrmals in der Woche, auch mit cam, aber sehen geht nur ein paar mal im Jahr, dann aber jeweils für mehrere Wochen am Stück zusammen leben.

Dass meine Kinder alleine sein dürfen mit meinen Eltern oder Schwiegereltern finde ich völlig normal.

Ich denke, bei euch ist da nun ein größeres Misstrauen (entstanden).

Ich finde es jedoch nicht gut, dass dein Sohn, also dein erster Ansprechpartner, einfach alles abblockt und dich an seine Frau weiterreicht. Si ist nicht deine Tochter, er ist also zuständig und ich fände er müsste sich klarer positionieren.
Ich finde es überhaupt nicht ok, dass die anderen Großeltern wichtiger sind, und das hat wohl sie so entschieden, da würde ich sie mal mit konfrontieren.

Dann die vorgefallenen Sachen: Versuch dich in aller Form zu entschuldigen und verspeche und zeige dass du dich so nicht mehr verhalten wirst.
Bei Missachtung in religiösen Dingen verstehen mein mann und ich auch nur wenig Spaß, wir sind aber keine Zeugen Jehovas.
Geburtstage feiern wir aber auch nicht, das wissen alle. Und an dem Tag dann mit Blumen und ner Torte aufzukreuzen und vielleicht noch zu gratulieren, das würden wir als Respektlosigkeit unserer Regeln und Erziehung verstehen.
Ich persönlich kann deinen Sohn jedoch selbst dann NULL verstehen, wie man so kaltschnäuzig gegenüber seinen Eltern sein kann, dann einfach der Frau gehörig zu sein, den häufigeren KOntakt zu unterbinden, statt ein offenes Gespräch zu suchen.
Mein Vater hat auch schon das ein oder andere mal etwas getan was ich daneben fand aus religiösem Sichtwinkel. Etwas was ich nicht wollte gegenüber den Kindern.
Dann habe ich das ganz klar angesprochen, dass das zu unterlassen ist. Ich habe da das letzte Wort als Mutter- klar. Auch gegenüber meiner Mutter, wenn sie mal fies war mit meiner Mittleren.
Aber einfach aufgrund dessen "Kontaktsperren" verhängen unausgesprochen, das kind deswegen nicht übernachten lassen- das finde ich nicht ok.
Das Verhalten deines Sohnes geht gar nicht.
Ich hoffe dass meine Kinder mich niemals so behandeln.

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Schlecht bis unmöglich.
Das Umgangsrecht ist in erster Linie ein Recht des Kindes und bezieht sich auf den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil. Auch der Vater/Mutter hat ein Umgangsrecht. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen haben Dritte ein Umgangsrecht und können dies auch einklagen. Sie müssen dabei nachweisen, dass sie im bisherigen Leben den Kindes eine WICHTIGE ROLLE gespielt haben. Das wäre z.B. der Fall bei Großeltern, die das Enkelkind bisher erzogen haben. Ihr aber habt kaum eine Rolle im Leben der Kinder gespielt. Die Kinder kennen euch kaum bzw. gar nicht.

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Also ich finde schon dass ich einen wichtigen Teil in ihrem Leben spiele. Sie freut sich immer wenn wir kommen und verbringt gerne Zeit mit uns! Und würde man uns lassen, wären wir ihr noch wichtger!

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Du sagst selber das vor der Geburt kaum Kontakt war zum Sohn. Und kaum kam ein Enkel wollt ihr wieder nr 1 sein?!

Ihr wolltet eure Schwiegertochter mit der ihr sonst nix zu tun hattet aus der Klinik nach der Geburt nach Hause fahrbereit und wart enthält verdutzt dass das abgelehnt war?

Ein 6 Monate altes Baby hat bisher fast immer bei euren besuchen geschlafen. Ja und?!sollen die Eltern das Kind extra für euch wecken?
Ihr redet in Beisein eurer Enkelin über die Mutter schlecht? Wäre KH die Mutter hattest du danach meine verbale Entgleisung verspürt.

Ich glaube es steckt mehr hinter den schwierigen Kontakt zu eurem Sohn und eurer Schwiegertochter. Dass ihr trotzdem eure Enkel sehen dürft, darüber solltet ihr froh sein. Fordern könnt ihr garnichts . Wenn ihr ernsthaft Interesse an euren Enkeln habt, dann seid Ihnen gute großeltern und zwar besser als ihr scheinbar Eltern wart. Haltet die Regelb der Eltern ein. 1 mal im Monat

Finde ich Überings als normal. Die Kinder werden größer und können irgendwann auch selbst entscheiden ob sie mehr Kontakt wollen.

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Hallo! Zu 99% geht guter Enkelkontakt nur über guten Kinderkontakt. Baut eine Verbindung zu Sohn und Schwiegertochter auf, setzt euch zusammen und klärt eure Probleme und der Rest kommt von alleine. Wäre ich nicht grün mit meinen Eltern oder Schwiegereltern, würde ich ihnen auch nicht meine Kinder anvertrauen, ganz einfach. Mit eurer Klage werdet ihr Kinder und damit Enkel weiter von euch wegtreiben......wenn nicht gar für immer.
VG

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Eure Chancen sind gleich null, denn selbst wenn ihr ein Besuchsrecht zugesprochen bekämt (die Voraussetzungen dafür erfüllt ihr nicht)
Steht es in der Entscheidung der Eltern sie allein in eure Obhut zu geben oder euch den Umgang mit den Kindern nur in ihrer Anwesenheit zu gewähren!

Urteile dazu kannst du ergooglen!

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Danke für die Antwort!

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Gern geschehen :-)

Ich habe eben mal deine Antworten /Erklärungen gelesen...
Du könntest meine Schwiegermutter sein. Die dachte auch sie könne schalten und walten wie sie wolle und sie hätte jedes Recht dazu.
Die Gute schreckte auch nicht davor zurück ihrem eigenen Kind in den Rücken zu fallen.

Tja die Rechnung hat sie nun, -unter anderem auch für dieses Verhalten!
Sie sieht ihre Enkel seit 3 Jahren nicht mehr.

Wieso liegt dir scheinbar nichts an deinem Kind,sondern nur an den kleinen Kindern ?
Du solltest mal dein Tun reflektieren und dir die Frage beantworten:
"Wie würde ich mich fühlen, wenn ich in ihrer Situation wäre und mit dem Verhalten konfrontiert werde, was ich an den Tag lege?"