Gemeinsames Sorgerecht / Negativattest

Hallo Ihr lieben :)

Womöglich bin ich hier falsch, dann bitte verschieben!

Mein Partner hat ein Kind aus einer früheren Beziehung. Bislang hieß es immer gemeinsames Sorgerecht. Mittlerweile dreht die Exfreundin etwas durch und man kann ihr nichts mehr Recht machen. Er sollte das Kind genauso oft nehmen wie sie auch, weil ja beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Gestern kam jedoch eine Nachricht. Sie hat jetzt alleiniges Sorgerecht und er hat ab sofort nichts mehr zu sagen! Sie hätte jetzt ein Negativattest und er kann daran nichts mehr ändern.

Kann er jetzt noch gemeinsames Sorgerecht beantragen? Oder ist es jetzt vorbei weil scheinbar früher nichts geregelt wurde :(

LG

1

Hat er jetzt Sorgerecht oder nicht? Wenn nicht, kann er es einklagen und bekommt es normalerweise auch.

2

Hallo.

>>> Er sollte das Kind genauso oft nehmen wie sie auch, weil ja beide das gemeinsame Sorgerecht haben. <<<

Das hat ja erst einmal nichts mit "durchdrehen" zu tun, sondern sollte für einen engagierten Vater ganz selbstverständlich sein. Und das völlig unabhängig vom Sorgerecht - Sorgerecht und Umgang sind eh zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Es hat übrigens immer einen ganz schalen Beigeschmack, wenn die Next so despektierlich über die Kindsmutter eines schon vorhandenen Kindes spricht ... aber das nur am Rande.

>>> Sie hat jetzt alleiniges Sorgerecht und er hat ab sofort nichts mehr zu sagen! Sie hätte jetzt ein Negativattest und er kann daran nichts mehr ändern. <<<

Das kann ja so nicht stimmen - keine Mutter hat von einen Tag auf den anderen die alleinige Sorge. Das entscheidet ein Familiengericht, sonst niemand, und Dein Partner würde natürlich dazu angehört werden, bevor man ihm das Sorgerecht entzieht.

Wenn sie allerdings von einem Negativtest spricht (damit wird ja wohl kaum ein negativer Vaterschaftstest gemeint sein und selbst der würde erst einmal nichts am Sorgerecht ändern, so lange er der eingetragene Vater ist), könnte sie eine NEGATIVBESCHEINIGUNG meinen. Das ist ein Dokument, dass das Jugendamt ausstellt, um zu bescheinigen, dass ein Elternteil die alleinige Sorge innehat (benötigt man als Alleinerziehende z. B. zur Schulanmeldung, um diese alleine unterschreiben zu können).
Wenn das Jugendamt der Mutter diese Bescheinigung ausgestellt hat, hat Dein Partner niemals das Sorgerecht gehabt.

Hat er die gemeinsame Sorge denn beim Jugendamt unterschrieben, oder hat er nur die Vaterschaft anerkannt - letzteres bedeutet nämlich NICHT automatisch die gemeinsame Sorge.

Natürlich kann er jetzt noch das gemeinsame Sorgerecht beantragen - stellt die Mutter sich quer, landest das Ganze vor Gericht.

Dein Partner sollte sich mit dem Jugendamt in Verbindung, wie er nun weiter vorgehen soll.

Und sein Kind soll er so oder zur Hälfte betreuen ... das ist doch auch fürs Kind schön.

LG

3

Ganz ehrlich? Wenn du wüsstest wie sie über mich redet und was sie alles abzieht, dann würdest du es verstehen. Jedoch möchte ich das hier nicht mitteilen alles.

Nachdem sie das mit der gleichen Zeit sagte, meinte er zu Ihr das er sie gern komplett zu sich nehmen würde, dann kann sie nach Bedarf kommen und sie sehen. Zwei Wochen hier und zwei Wochen da geht einfach nicht. Sie kommt doch nie irgendwo an :(
Ihre Antwort darauf möchte ich wortwörtlich nicht wiedergeben. Und finanziell geht es nicht. Ihr fällt ja dann viel Geld weg.

Jetzt will sie das er sich raus hält. Aus allem. Sorgerecht hatte er nie gehabt, weil die beiden nichts geregelt haben damals. Aber von beiden Seiten hieß es immer geteiltes. Naja bis gestern..

Aber auf Vorwürfe habe ich keine Lust. Ich dachte ich kann hier mal eine Frage stellen und habe einen kleinen Einblick gegeben warum das so ist. Schade das hier sofort immer Vorhaltungen etc kommen, anstatt sachlich auf die Frage zu antworten.

Tschaui #winke

4

Hallo,

Rebekka hat Dir eine gute Antwort gegeben - ich kann keinen Vorwurf an Dich herauslesen. Was die Ex über Dich meint, ist für das Kind zweitrangig. Der Vater sollte das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Über die Besuchsregelungen können sich die Eltern entweder einigen oder das Gericht tut das.
Außerdem stimmen einige Dinge, die Du geschildert hast, nicht. Dein Freund hatte nie das Sorgerecht für sein Kind, er hat es einfach nicht beantragt und damit hat die Ex durch das alleinige Sorgerecht ein gewisses Machtmonopol. Das müssen die beiden aber unter sich regeln.

LG
Manu

weitere Kommentare laden
8

Hallo,

natürlich kann dein Freund das Sorgerecht für sein Kind beantragen. Wahrscheinlich ist die Mutter einfach sauer, weil er nicht mit ihr zusammenarbeiten will, bzw. weil beide einfach unterschiedliche Ansichten zum Betreuungsmodell haben.

Ich würde deinem Partner vorschlagen, sich einmal genauer mit dem Wechselmodell zu beschäftigen. Viele Menschen haben diesbezüglich Vorurteile, aber wenn beide Eltern zusammenarbeiten, kann das für das Kind / die Kinder ein enormer Gewinn sein. Er sollte da weniger die Belange seiner Ex, als das Wohl seines Kindes sehen. Anscheinend möchte er doch gerne mehr als nur ein Wochenendvater sein und die Kindsmutter ist ebenso bereit dem Vater mehr als nur Wochenenden zuzugestehen (was ich von beiden ganz toll finde!), warum also nicht dieses Modell ausprobieren?

LG

10

>>> weil er nicht mit ihr zusammenarbeiten will, <<<

Sein Vorschlag, das Kind zu sich zu nehmen, geht allerdings über ein schnödes "nicht zusammenarbeiten wollen" weit hinaus.

14

Wenn eine Mutter sagt, sie nimmt das Kind und der Vater hat Umgang ist das in Ordnung.

Wenn der Vater sagt, er würde das Kind gerne nehmen und die Mutter könnte das Kind immer Besuchen ist das total daneben und übergriffig und eine Drohung?!

Ok, im Fall der Fälle könnte ich mir nicht vorstellen mein Kind nicht bei mir zu haben aber das gleiche kann doch auch der Vater des Kindes empfinden. Es ist doch genauso sein Kind o.O

Wenn die TE sich über die Next aufregt, dann soll sie doch, das kann uns egal sein. Auch zu sagen, dass sie das alles nichts angeht - naja, rechtlich sicherlich aber sie lebt mit dem Mann zusammen, kriegt alles hautnah mit, kennt das Kind, ob man will oder nicht, ist man da doch gefühlsmäßig involviert. Und ich sage wieder, wäre mir auch nicht egal wenn sich eine andere in das Leben meines Kindes einmischen würde aber ich glaube, totales Desinteresse und Ablehnung des Kindes würde ich nach einer Weile schlimmer finden.

weiteren Kommentar laden
18

Hi

Dein Freund kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wie die Chancen stehen kann hier natürlich keiner sagen.

Unabhängig davon hat er ein Besuchsrecht. Das sollte er natürlich so oft wie möglich wahrnehmen! Und zwar auch regelmäßig. In Absprache mit der KM und den Kindern (heißt zb durchaus mal flexibel sein wenn Kind bei einer Party eingeladen ist oder dgl.). Die KM hat natürlich auch die Verpflichtung kooperativ zu sein.

Natürlich kann wegen Job nicht alles gehen. Das gilt für beide. Wenn einer mal am Abend, Wochenende etc arbeiten muss dann sollte der andere möglichst kooperativ sein!

Ein Wechsel Modell ist durchaus machbar (wenn die Entfernung stimmt), erfordert aber gute Absprache zwischen allen.

Dabei entfällt aber normalerweise der Barunterhalt!

LG

19

>>> Dabei entfällt aber normalerweise der Barunterhalt! <<<

Nein!