erwachsenem Sohn das Pflichtteil entziehen

unsere Situation ist im Moment schwierig. Zwei meiner drei Söhne leiden unter hochfunktionalem Autismus und ADHS. Der Neunjährige kommt - zumindest bisher - mit der Störung gut zurecht der 22-jährige Bruder verleugnet sie bis heute und lehnt jede Unterstützung ab.

Das Ergebnis ist furchterregend. Schulisch war bei einem IQ von 135 nicht mehr als ein miserabler Hauptschulabschluss möglich, Ausbildungen kann er nicht beenden. Er lebt bei der Familie seiner Freundin - aber der bisher einzige Versuch allein zu leben endete nach einem Vierteljahr mit einer Kündigung wegen Mietrückständen und einer Stromsperre.

Er ist nach der Trennung zu seinem Vater gezogen, als der nicht mit ihm klarkam hat er ihn abgeschoben. Ich habe damals versucht ihn gerichtlich zu zwingen zu mir zu kommen - es ist an ihm gescheitert. Er hätte seine gesamte Jugend lang jederzeit kommen können, wenn er das gewollt hätte. Er zog eine Familie vor, die ihm eingeredet hat keinerlei Behandlung zu brauchen. ) Heute ist er mir sehr fremd, wir haben seinem Wunsch entsprechend seit Jahren kaum noch Kontakt. Es hat - zumindest aus heutiger Sicht - auch keinen Sinn ihm irgend etwas zukommen zu lassen, weil er es nicht nutzen könnte. Er kann nicht selbstständig wohnen, er kann nicht arbeiten - es bleibt nur die Hoffnung auf ein Wunder.

Ich bin sozial ziemlich schwach - auch weil die Behinderung des Jüngsten meine Möglichkeiten sehr einschränkt. Aber wir leben in meinem Elternhaus, das ziemlich wertvoll ist. Ich würde es gerne dem gesunden Kind vererben, mit der Auflage den behinderten Bruder auszuzahlen. (Wir wissen noch nicht, was bei ihm auf Dauer möglich ist. Menschen mit Asperger arbeiten nicht selten in Werkstätten für Behinderte. )

Ist es denn möglich ein Kind ganz zu enterben? Kann ich das mit der Weigerung eines erwachsenen Kindes eine schwere Behinderung behandeln zu lassen und der daraus resultierenden Perspektivlosigkeit begründen?

Das steht nicht sofort an, meine jüngeren Kinder sind erst 9 und 10. Ich bin nur gerade krank - nicht lebensbedrohlich. Da macht man sich solche Gedanken.

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Nein, da müsste schon etwas sehr Gravierendes vorgefallen sein, um deinem Kind den Pflichtteil zu entziehen.

Bedeutet: Wenn er nicht z.B. versucht hat, dich umzubringen, dann hast du da meines Wissens nach keine Chance.

Das kann dir aber ein Jurist besser beantworten.

VG

Kate

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Hallo,

nur wenn er einen notariellen Erbvertrag mit Verzicht unterschreibt. Damit treibst du ihn aber noch weiter weg.

Ich würde abwarten, mit 27 hatte ich auch noch 3 abgebrochene Ausbildungen und bin dauernd umgezogen.

Irgendwann kommt noch die Einsicht, du darfst die Hoffnung nicht aufgeben.

Lg

Oder: du überschreibst deinem Sohn jetzt schon das Haus mit Nießbrauch für dich. In 10 Jahren kann das auch nicht mehr angefochten werden

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Vielen Dank für den Tipp mit dem Nießbrauch. Das klingt nach einer guten Idee. Im Moment ist mein nichtbehinderter Sohn zu jung dafür - aber zu seiner Volljährigkeit ist das möglich.

Die Hoffnung von Müttern stirbt zuletzt :-) Aber es ist wirklich sehr schwer mit hochfunktionalem Autismus zu leben, wenn man jede Hilfe entrüstet ablehnt.

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Hallo, das geht auch jetzt schon mit der Zustimmung des Vormundschaftgerichts. Kann man da überhaupt etwas machen bei der Krankheit? LG

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Meines Wissens nach kann man seine Kinder nicht so einfach den Pflichtteil entziehen.

Er hat dir keinen Schaden zugefügt, ist nicht straffällig, er ist wie du ihn beschreibst "nur" lebensuntüchtig.
Und das würde ich nicht zwangsläufig mit seiner ADHS begründen, denn solche "Leistungen " legen durchaus Menschen hin ohne ADHS und mit normalem IQ

Ich denke es erfüllen sich nicht deine Erwartungen und Wünsche die du für und an deinen Sohn hast und du willst ihn dafür bestrafen!
Was willst du erreichen? Was ist das Ziel was dahinter steht?

"Kann ich das mit der Weigerung eines erwachsenen Kindes eine schwere Behinderung behandeln zu lassen und der daraus resultierenden Perspektivlosigkeit begründen?"
Dem Himmel sei Dank kann man das nicht!
Mit dem Recht auf medizinische Selbstbestimmung werden nicht Tor und Türen zur Enterbung geöffnet.

Ich kenne ADHSler und mit Sicherheit war die Kindheit weder für die Eltern noch für das Kind leicht. Aber einige Probleme kann man nicht so einfach nur auf ADHS schieben, einige begründen sich einfach nur auf Unwissenheit, Hilflosigkeit, Mangel an Erfahrung und Unterstützung.

Dich lehnt lehnt er ab und das verletzt. Aber letztlich entscheidet unser Gegenüber für oder gegen uns aufgrund seines Gefühles. Es ist dabei eben wichtiger wie unser Gegenüber das was wir tun und sagen empfindet und nicht wie wichtig und richtig wir selbst das halten. Die Familie seines Vaters hielt er vielleicht für ihn annehmend so wie er ist, ohne gängeln, verbiegen und ihm zeigend das er anders ist.
Vielleicht sind nicht alle Fehler von ihm begangen worden.

Denk mal dran , er ist das Kind und er kann auch noch nicht mit der Erfahrung auf alles schauen wie du, auch wenn er meint er wisse wie das Leben funktioniert und dennoch Hiebe vors Bug bekommt.
Willst du ihn tatsächlich noch mehr ausschließen?

Ich mein der Pflichtteil ist ja nicht das Erbe. Und in den nächsten Jahren kann sich bei ihm auch noch einiges tun.
Meine Große hat auch einen ziemlichen holprigen Start ins Arbeitsleben hingelegt und dennoch nun eine Ausbildung abgeschlossen in einem Beruf in dem sie glücklich ist.
Nach den ersten Rückschlägen hatten alle in der Familie Sorge ob sie das noch in gute Bahnen bekommt. Hat sie! - sie hat uns gezeigt wie verbissen sie kämpfen kann, wenn sie erst mal einen Weg eingeschlagen hat. (Leider hat(te) sie die "Kampfleidenschaft" aber auch in andere Richtungen die sie eingeschlagen hat#schwitz)

LG
Karna

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Er hat nicht nur ADHS, er hat hochfunktionalen Autismus.

Sein Vater hat ihn bei der Trennung mitgenommen und nach einem Jahr abgeschoben, weil die Behinderung sich immer noch nicht in Luft aufgelöst hatte. Er hätte zu mir kommen können, ich habe sogar versucht das gerichtlich durchzusetzen. Das scheiterte an seiner Weigerung. Seither besteht kein Kontakt mehr. Ich habe damals losgelassen - ich hätte sein Scheitern nicht mehr verhindern können und ich habe keinen Sinn darin gesehen ein leicht vermeidbares Scheitern mitanzusehen. Er hätte jederzeit kommen dürfen - das wollte er nicht.

So wie es im Moment aussieht kann er weder allein leben, weil er sein Geld nicht einteilen und folglich weder Miete noch Strom zahlen kann. Er kann auch wegen seiner sozialen Defizite nicht arbeiten.

Damit wird alles, was er bekäme im besten Fall mit Sozialleistungen verrechnet.

Ich lasse mich wirklich juristisch beraten. Vielleicht ist es möglich dem nichtbehinderten Kind das Haus zur Volljährigkeit zu überschreiben und das mit der Verpflichtung seinem jüngeren Bruder seinen Anteil zweckgebunden zu geben.

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Ich denke eine juristische Beratung ist nicht das verkehrteste was du tun kannst. :-)

Das dein Sohn nicht zu dir kommen wollte, kann man aus Sicht eines Jugendlichen nachvollziehen. Er kennt dich und ahnte sicherlich was ihn bei dir erwartete.
Du hättest ihm mit Sicherheit "Dampf unter dem Hintern " gemacht, damit er Hilfe annimmt, damit er Regeln befolgt usw...Genau das wollte er mit Sicherheit nicht!

Verliere nicht die Hoffnung, dass es besser werden kann, auch wenn es im Moment so aussieht.
Dein Junge in den richtigen Kreisen und du wirst sehen, da geht noch was ;-)

LG
Karna

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hi,

ich antworte mal neutral aus der sicht eines wahrscheinlich bald enterbten kindes.
meine eltern haben eine kleine störung, sie meinen nämlich, dass mein mann und ich (wir verdienen sehr sehr gut, haben ein eigenes haus, dass wir ohne jegliche finanzielle unterstützung seitens meiner eltern gekauft haben und haben auch sonst keine geldnöte) nur scharf auf das geld meiner eltern sind (mein mann hat mich angeblich nur geheiratet, um an die immobilien meiner eltern zu kommen). so, ich weiß, dass sich meine eltern schon vor jahren erkundigt haben, wie sie mich aus dem testament kegeln können. ich habe seit 2,5 jahren keinerlei kontakt mehr zu meinen eltern und vermute einfach mal, dass sie ihr ganzes hab und gut meinem bruder geschenkt haben. das ist nämlich, soweit ich weiß, die einzige möglichkeit ein kind um seinen pflichtteil zu bringen. allerdings müssen 10 jahre vergehen zwischen schenkung und tod des schenkers.

lg

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Der Unterschied ist, dass ihr in der Lage seid einen Beruf auszuüben und euer Leben zu organisieren. Das kann mein Sohn nicht, weil er autistisch ist.

Es geht mir nicht darum ihm zu schaden. Ich will das Haus nur nicht dem Staat geben, damit der es mit Sozialleistungen verrechnen kann, die meinem Sohn ohnehin zustünden.

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was heisst hier sozialleistungen, die ihm zustehen? ihm steht in erster linie zu, seinen lebenunterhalt aus eigenen mitteln zu decken und wenn es aus einer erbschaft ist. auch geht es ja nicht ums haus, wenn er ausbezahlt wird. du sitzt da einem klassischen irrglauben auf indem du meinst, die gesellschaft ist in erster linie verantwortlich dafür, deinen sohn zu finanzieren. warum sollte ich zahlen wenn dein sohn geld eines halben hauses hat? und ihm dieses zu entziehen damit ich zahle ist ehrlich gesagt unter aller sau.
v

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hallo!
er ist trotz allem dein sohn und egal, ob behindert oder nicht, steht ihm der pflichtteil zu.
besteht nicht die möglichkeit, den pflichtteil sinnbringend und zweckgebunden einzusetzen z.b. mit mietzahlungen in eine wohngruppe oder irgendwas in der art?

ich denke, du solltest dich juristisch beraten lassen.
vg

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Natürlich ist er mein Sohn und ich liebe ihn.

Er akzeptiert seine Behinderung nicht, das ist ja das Problem.

Da er deshalb - und nicht wegen der Behinderung selbst - nicht arbeiten kann würde das Pflichtteil im besten Fall mit den Sozialleistungen verrechnet - von illegalen Selbstheilungsversuchen ganz zu schweigen. Ihm würde Geld gar nichts nützen.

Beim Kleinen sieht das anders aus. Da sind solche Lösungen gut möglich, wenn er als Erwachsener wirklich nicht allein leben kann. Das lässt sich regeln, indem das nichtbehinderte Kind das Haus und damit verbunden Verpflichtungen in Höhe des Anteils des Bruders bekommt.

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Hallo,

du solltest zu einem Anwalt für Erbrecht und auch zu einem Steuerberater gehen und dich nach Möglichkeiten erkundigen. Je nachdem, wie hoch der Wert deines Hauses ist, fallen bei der Weitergabe der Immobilie ggf. auch Steuern an, die gezahlt werden müssen. Und wenn du schreibst, dass du sozial schwach bist und vermutlich nicht viel Geld auf dem Konto hast, dann kann das schon eine große Belastung sein.

Außerdem solltest du darüber nachdenken, ob du deinen Sohn wirklich enterben möchtest oder jetzt die Weichen dafür stellst, dass auch er später mal eine kleinere Absicherung hat. Er ist dir ja nicht egal, du machst dir Sorgen um ihn.

Viele Grüße,
lilavogel

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Er hat ja durch das Erbe keine Absicherung.

Er kann nicht arbeiten - also lebt er langfristig von Sozialleistungen. Der Staat kann das Erbe einfach kassieren und mit den Sozialleistungen verrechnen. Noch schlimmer wird es, wenn ihm sein Erbteil ausgezahlt wird. Er kann nicht alleine leben, weil er weder Strom noch Miete zahlen kann. Dann ist das Geld schnell weg und ihm stehen lange Zeit auch keine Sozialleistungen in voller Höhe mehr zu.

Der Mann hat wirklich eine schwere Behinderung. Das ist in der Kindheit ja auch mehrfach festgestellt worden. Er will es eben nicht wahrhaben und das muss ich akzeptieren. Wahrscheinlich ist er aber auch nicht fähig einer geregelten Arbeit nachzugehen oder selbstständig zu leben solange das so bleibt.

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Wie kommst du darauf, dass der Staat irgendwas kassiert? Das ist Quatsch. Der Staat stellt lediglich seine Leistungen ein.

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Hallo,

irgendwie kommt beim Lesen deines Post bei mir der Eindruck auf, als stecke mehr dahinter, als die Befürchtung, der Staat könnte sich den Erbteil deines Sohnes unter den Nagel reißen. Im Übrigen ist das auch nicht richtig. Der Staat zahlt nur keine Sozialhilfe oder ALG2, wenn dein Sohn vermögen besitzt. Eine Ausnahme ist das Schonvermögen, das in Verbindung mit einer Altersvorsorge bis zu 60.000 Euro betragen darf.

Unabhängig davon steht es deinem Sohn zu. Du bist deinen Kindern über deinen Tod hinaus finanziell verpflichtet und umgekehrt. Sollte der Pflichtteil über der Schonvermögensgrenze liegen, so muss dein Sohn es für seinen Lebensunterhalt verbrauchen und kann danach wieder Leistungen beziehen. Warum du das als ungerecht empfindest verstehe ich nicht? Wieso soll der Staat oder der Steuerzahler hier einspringen?

Ich habe eher den Eindruck als seist du enttäuscht von deinem Sohn, weil er seine Krankheit nicht akzeptiert und sich nicht behandeln lassen will. Zudem hast du keinen Kontakt zu ihm und ihr habt euch entfremdet. Ich glaube dir, dass du deinen Sohn liebst, aber dein jüngeres Kind steht dir näher. Deshalb möchtest du ihn so gut es geht versorgt wissen. Das kann ich sogar verstehen. Nur ist es leider so, dass unsere Kinder sich nicht immer so entwickeln, wie es uns gefällt. Sofern dein Sohn zurechnungsfähig ist, ist seine Entscheidung wie er leben will oder muss. Es wäre nicht fair ihm deswegen sein Pflichtteil zu verweigern.

Gruß

Frea

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Behinderte Menschen dürfen nicht mehr als 2800 Euro besitzen, alles was darüber hinausgeht, wird mit den Sozialleistungen der letzten zehn Jahren verrechnet. Vergiss also irgendein "Schonvermögen" in Höhe von sagenhaften 60000 Euro. Erbt ein behinderter Mensch eine Summe über 2800 Euro, dann ist das Geld, das die Eltern eventuell über Jahrzehnte angespaart haben, um sich selbst im Alter oder um ihre Kinder abzusichern, weg.

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Das ist doch quatsch. Nur weil man behindert ist, ist man nicht automatisch erwerbsunfähig. Ein behinderter Menschen kann ganz normal ALG 2 beantragen.

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Da Dein Sohn behindert ist, bzw. gleich zwei betroffen sind, möchte ich Dich darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, ein sogenanntes "Behindertentestament" abzuschließen. In dem Fall wird das behinderte Kind als Vorerbe eingesetzt (mit mindestens dem Pflichtteil). Das Erbe wird von einem Testamentsvollstrecker verwaltet (behindertes Kind hat keinen direkten Zugriff, das Sozialamt sowieso nicht), um dem behinderten Kind bestimmte Dinge zu finanzieren, welche das Sozialamt NICHT finanziert (z.B. Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten, besondere Therapien etc.). Nach dem Tod des behinderten Kindes fällt das Erbe (bzw. was davon nicht verwendet wurde) an den sogenannten Nacherben, welcher testamentarisch schon vorher festgelegt ist (z.B. Dein nicht behindertes Kind).

Es gibt dazu eine sehr gute Infobroschüre vom bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.) mit dem Titel "Vererben zugunsten behinderter Menschen" (von Katja Kruse und Günther Hoffmann). Die lohnt es sich durchzuarbeiten, bevor man sich notariell beraten lässt (denn viele Notare kennen auch nicht alle Fallstricke auf diesem Gebiet).

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Vielen Dank.

So etwas wäre für den jüngsten Sohn ideal. Das hatte ich auch noch nicht auf dem Schirm.

Der Älteste ist immerhin 11 Jahre älter als sein nichtbehinderter Bruder, die beiden kennen sich kaum und haben nur wenige Monate zusammengelebt. Außerdem ist der Große ja seiner Meinung nach nicht behindert - obwohl es natürlich Diagnosen gibt. Deshalb erleidet er ja so oft Schiffbruch. Dennoch ist er erwachsen und ich muss seine Entscheidung so zu tun als sei er nicht behindert selbstverständlich akzeptieren.

Nur vergrößern will ich den Schaden nicht.

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Hallo,
ich sehe die Situation eigentlich nicht so problematisch.

Du schreibst einfach ein Behindertentestament. Das Kunststück liegt darin deinen behinderten Sohn eben NICHT zu enterben. Das Sozialamt lässt sich eine komplette Enterbung sowieso nicht gefallen. Da müsstest du schon jetzt eine Schenkung einleiten und hoffen dass du die nächsten 10 Jahre überlebst und der gesunde Sohn in deinem Sinne weiter handelt.
Aber eine gute Alternative bietet das Behindertentestament. Da legst du einen Vorerben (der behinderte Sohn) und einen Nacherben (der gesunde Sohn,...) fest und gleichzeitig gibst du an, was der Vorerbe alles darf bzw. eben nicht darf. Also bspw. müssen ihm jährlich oder monatlich die Zinsen/Mietanteile aus seinem Vermögen gezahlt werden, aber das Vermögen selbst darf nicht angetastet werden (so hat er ein Taschengeld für seine Bedürfnisse). Du kannst auch Bedingungen für Zahlungen festlegen...es ist dein Geld.

Lass dich einfach mal beraten bei einem Notar. Es gibt da wirklich viele Möglichkeiten.

Wie lässt sich denn Asperger behandeln? Meine Kinder haben Frühkindlichen Autismus, aber es gibt dafür keine Therapie und keine Tabletten...

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"Also bspw. müssen ihm jährlich oder monatlich die Zinsen/Mietanteile aus seinem Vermögen gezahlt werden, aber das Vermögen selbst darf nicht angetastet werden (so hat er ein Taschengeld für seine Bedürfnisse). "

Da muss man aber gut aufpassen, denn regelmäßige monatliche Zahlungen werden vom Sozialamt als Einkommen ausgelegt - und kassiert. Ganz sicher geht man, wenn Geld nur für einen konkreten Verwendungszweck (z.B. Urlaubsreise) eingesetzt wird. "Taschengeld" dürfen Menschen mit Behinderung nämlich eigentlich auch nicht haben (so wurde es mir von einer Sozialrechtlerin auf einem Vortrag zu dem Thema erklärt).

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Doch, das muss nur entsprechend deklariert werden. Und natürlich muss es sehr niedrig sein. Wir reden hier tatsächlich von einem Taschengeld. Als etwas anderes kann man einen derart niedrigen Betrag eigentlich nicht bezeichnen.

Es geht darum, dass der behinderte Mensch sich davon mal kleine Extras leisten kann. Also z.B. einen Friseurbesuch im Monat oder die regelmäßige Pediküre (falls die KK das nicht zahlt) oder mal neue Schuhe. Es geht nicht um hohe Beträge, die würde das Sozialamt einkassieren.
Und ja, regelmäßige monatliche Zahlungen dürfen es nicht sein. Aber er darf durchaus zu seinem Bruder (Nacherbe) gehen und hat eben Anspruch auf bestimmte Gelder aus diesem Erbe. Das muss der Nacherbe auch gewähren.
So ist allen geholfen. Der Behinderte ist nicht enterbt und bekommt das Maximum dessen, was möglich ist ausgezahlt und der Gesunde wird nicht geschädigt durch seinen behinderten Bruder.

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