Vormundschaft

Hallo
sollte ich in diesem forum falsch sein mit meinem anliegen bitte verschieben.

Mein 21jähriger sohn und seine im juli 18 jährige freundin bekommen ein baby,
nun möchte die mutter von seiner freundin die vormundschaft beantragen da ihre tochter und mein sohn beide im 1.ausbildungsjahr sind.
meine frage kann man trotz das beide eltern volljährig sind die vormundschaft bekommen und was ist wenn ein elternteil nicht zustimmt?
im netz konnte ich darüber nichts finden.

danke im vorraus

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Wieso nur ein Elternteil? Würde denn einer zustimmen?

Wieso sollte die löbliche Tatsache, dass beide eine Ausbildung machen, dazu führen, dass zwei Volljährige das Sorgerecht für ihr Kind nicht selbst bekommen?

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hallo
es ist so das sie ihrer mutter auf raten von dieser die vormundschaft geben will.
und sie auch will das beide bei ihr im ort wohnen.
obwohl unser ort näher an der ausbildungsstätte wäre wo beide von mo-fr ihrer
ausbildung nachgehen.
beide könnten wenn ich unter der woche das kind hätte sie es sich freitag mittag

abholen und dann sonntags wieder bringen.
und so müssten sie erst freitags dahin 1 stunde mit dem zug und dann wieder 2 stunden zuuns mit dem zug.
und beide könnten wenn sie bei uns im ort sind jeden tag ihr kind sehen

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Ähm, das klingt jetzt, als hätten beide künftige Omas da schräge Vorstellungen.

Sie will die Vormundschaft und Du willst fünf Tage die Woche das Kind, und die Eltern dürfen es netterweise täglich SEHEN und übers Wochenende haben?

Wieso bitte nehmen sie sich nicht eine gemeinsame Wohnung am Ausbildungsort und Du (oder jemand anders) hütet das Kind, wenn sie arbeiten sind, und dann übernehmen sie es wieder - wie es in jeder anderen Familie auch läuft?

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Hallo,

wie bereits geschrieben wurde, kann die Vormundschaft (oder gar das Sorgerecht) für ein Kind, dessen Eltern beide volljährig und grundsätzlich in der Lage sind, selbst die Verantwortung zu tragen, nicht mal eben so an Dritte übergeben/abgetreten werden. Die Frage, die sich mir diesbezüglich ebenfalls aufwirft ist: wozu sollte das überhaupt gut sein #kratz?? Und es gilt zu bedenken, dass man solche gravierenden Entscheidungen im Zweifelsfall auch nicht "mal eben" wieder rückgängig machen kann!

Das sinnvollste wäre doch tatsächlich, dass die (ja schließlich erwachsenen!) Kindeseltern sich eine kleine gemeinsame Wohnung in der Nähe ihrer Ausbildungsstätte(n) suchen, in der sie dann mit ihrem Kind leben können. Von wem dieses dann während ihrer Arbeitszeit betreut werden soll, entscheiden die beiden möglichst allein. Das Letzte, was die Drei allerdings gebrauchen können, ist so ein offensichtlicher "Oma-Hick-Hack" #augen um's Baby. An deren Stelle würde ich mir wohl lieber eine geeignete Tagesmutter/Kita suchen (die Kosten werden i.d.R. vom JA übernommen). Dann hätte das Baby/Kind einen verlässlichen Rahmen und die Omas könnten ja durchaus auch hin und wieder mal (!) abends oder am Wochenende aufpassen, damit die ja doch noch recht jungen Eltern mal Zeit für sich haben :-).

Viele Grüße,

Kathrin

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Sofern die Mutter nicht unter Betreuung steht, wird das die Großmutter nicht durchbekommen ohne massive Schwierigkeiten, Auflagen und Kontrollen.
Um den Vater geht es hier in erster Linie nicht, da die Beiden anscheinend ohnehin nicht verheiratet sind und er sowieso ohne die Zustimmung der Mutter kein Sorgerecht bekommt. Er sollte also versuchen die Vaterschaft samt Sorgerecht noch während der SS zu regeln oder er beantragt das Sorgerecht unmittelbar nach der Geburt.

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ich wollte das auch schreiben: wenn ich dich wäre, würde ich dafür sorgen, dass mein sohn sich ausreichend informiert und möglichst während der Schwangerschaft schon die Vaterschaftsanerkennung macht und gleichzeitig auch das gemeinsame Sorgerrecht von beiden Eltern entschieden wird. das kann man gleichzeitig bei den selben Termin machen. Ohne Sorgerrecht steht er als Vater da schlecht, vor allem wenn die eine Oma schon jetzt so anfängt und man nie weiss, was später aus einer Beziehung werden kann...also am besten jetzt schon beides beantragen oder spätestens nach der Geburt dafür sorgen, notfalls vor gericht, dass es so weit kommt. Sonst könnte es dir ja so passieren ,dass du am Ende nichts von Enkel hast, wenn Mama und papa des Kindes sich trennen und die andere Oma es für sich "beschlagnahmt".