Vater will hartz4 beantragen.

Hallo, mein Vater ist gelinde gesagt ein fauler Sack und war immer wieder jahrelang arbeitslos und hat auch nicht viel dafür getan das zu ändern. Jetzt hat er mir erzählt, dass er hartz4 beantragen will. Kennt sich damit jemand aus? Gehen die dann an uns und wollen Geld? Ich bekomme zur zeit nur Elterngeld und mein Mann arbeitet voll. Wir kommen zurecht aber meinem Vater davon was abzugeben würde mich unglaublich wütend machen weil er schon meiner Mutter jahrelang auf der Tasche gelegen hat. Über Info würde ich mich freuen.

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...Hallo...bei mir ist es das gleiche....nur meine Mutter ist ein fauler Sack. ;-)
Ich bin wirklich schon gespannt auf Antworten. Habe auch voll Angst irgendwann für sei aufkommen zu müssen zudem sie ihr Geld wirklich verschleudert und damit einfach nicht umgehen kann.
Fühl dich von mir verstanden. ;-)
LG
tanjjaa

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Hallo,

von was hat denn dein Vater bis jetzt gelebt, wenn er immer wieder jahrelang arbeitslos war?
ALG I gibts ja nur für eine bestimmte Zeit.

LG

Nici

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Von alg1 Bis es verbraucht war, dann von seiner Frau und dem Ersparten oder er ist gerade solange arbeiten gegangen bis es wieder alg1 hab.

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Nur du wirst wissen warum du diese harten Worte wählst, um deinen Vater zu beschreiben.
Wenn dein Vater so ein fauler Sack ist, dann bist du ein Kind was auf Staatskosten groß geworden ist?
Wie ist denn deine Kindheit, Ausbildungszeit finanziert worden?
Warum hat dein Vater nicht viel getan, um an dem Zustand der Arbeitslosigkeit zu ändern?
Woher weißt du was und wieviel dein Vater genau getan hat um dies zu ändern?
Kann es auch sein ( dein Vater wird sicher keine 30 mehr sein), dass dein Vater viele Absagen bekam und resigniert hat? Dass ihm verschiedene Tätigkeiten zu schwer geworden sind aufgrund physischer oder psychischer Leiden?

Ich kann allerdings durchaus nachvollziehen, dass man niemanden mitversorgen möchte der in Kindheit , der Lehre usw auch nicht für einen da war, weder finanziell, materiell oder einfach menschlich zur Seite stand.

Karna

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Das tut alles nichts zur Sache und ist leider auch null Antwort auf meine Frage. Ist nicht böse gemeint aber ich brauche keine moralischen Vorträge. Ich bin von einer hart arbeitenden Mutter großgezogen worden die mir beigebracht hat das jeder seinen Beitrag leisten muss um diese Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Wer arbeiten will findet auch was, davon bin ich feste überzeugt.

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Die Fragen haben sehr wohl damit zu tun, ob du zur Unterhaltszahlung deinem Vater gegenüber belangt werden kannst oder nicht.
Denn wenn dein Vater einen Anspruch dir gegenüber verwirkt hat, dann mußt du ihm auch nichts zahlen.

Grundsätzlich gilt Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet. (Egal was sie von ihnen halten und wie sie sich mögen). Hierbei zählt das Einkommen des leiblichen Kindes.
Das Einkommen des Schwiegerkindes würde nur in einzelnen Fällen eine Rolle spielen.
z.B. dein Mann verdient enorm viel du nichts und dein Mann muss dir Unterhalt zahlen, dann zählt sein theoretischer Unterhaltsbeitrag als dein Einkommen. Wenn dieses Einkommen über einen bestimmten Satz liegt, dann mußt du deinem Vater Unterhalt zahlen.

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Erst einmal muß Dein Vater für sich selbst sorgen. Dann kommen die für seinen Unterhalt auf, die mit Ihm zusammenleben (Ehefrau / Freundin). Danach die laiblichen Kinder jeweils prozentual zu ihrem Einkommen. Schwiegerkinder sind ihren Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Aber: Dir steht vom Verdienst Deines Mannes ein Taschengeld zu (prozentual vom Nettolohn aber ich glaube, da gibt es auch noch einen Selbstbehalt). Wenn Du dann mit Deinem Verdienst (Taschengeld + Elterngeld) über einem bestimmten Satz landest, dann kannst Du zum Unterhalt Deines Vaters herangezogen werden. Euch bleiben jedoch gewisse Freibeträge und auch Eure Altersversorgung muß gewährleistet bleiben und ihr müßt weiterhin alle Kredite bedienen können.
Für genaueres schau mal bei der ISUV rein, die beschäftigen sich auch mit Elternunterhalt.

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Was für ein Stuss.

Sie hat nach den Regelungen bei ALG II (Hartz IV) gefragt und nicht bei der Grundsicherung!

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Hallo:)

Ich kann dich gut verstehen. Wir hatten das Thema gerade. Allerdings mit meinem Schwiegervater. Aber der war nicht mehr in Hartz 4 sondern in der Grundsicherung. Mein Mann verdient wirklich gutes Geld, wir haben ein Haus gekauft und auch Geld auf den Sparbüchern von der kleinen. Und ich will gerade beruflich wieder voll einsteigen. Diese Auskunfsbögen waren echt der Horror. Die wollten alles wissen. Quasi mussten wir uns blank ziehen. Aus lauter Panik habe ich die Sparbücher platt gemacht und über meine Eltern neu angelegt.

Heute, nach langem hin und her bekamen wir die Antwort, dass wir nichts zahlen müssen. Doch leider lag keine Berechnung dabei. Aber mir hat eine Anwältin gesagt, mindestens 800 € müssen unterm Strich zur Verfügung für den eigenen Haushalt stehen.

Wenn du näheres wissen möchtes, meld dich. Mag das nicht alles öffentlich schreiben.

Lg Kalinka

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Und auch hier: Grundsicherung nach SGB XII hat in Sachen Unterhaltspflicht von Kindern NICHTS! mit ALG II zu tun.

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Das habe ich auch nicht gesagt! Bevor du hier rum keifst, lies nochmal!!

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Hallo,
von dir will erstmal niemand was. Du verwechselst da was. Bei Alg II muß sich nur deine Mutter "nackig" machen (falls sie noch zusammen leben). Also das Einkommen des Haushaltes zählt mit.
An dich will nur jemand ran, wenn es später um die Pflege oder eine geringe Rente geht. Allerdings sind da die Grenzen (zu deinen Gunsten) sehr hoch angesetzt (aus meiner Sicht), soweit ich weiß ab einem Einkommen von 100.000 im Jahr. Bis 75.000 Ersparnisse, Kredite für Haus (bzw das Eigenheim selber), Lebensversicherungen usw sind unantastbar.

Mal knapp ausgedrückt, du müßtest schon ein Luxusleben führen, damit du zahlen müßtest.
Die Medien haben dieses Thema mal wieder sehr verzerrt dargestellt.
LG

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Liegt der selbstbehalt den Eltern gegenüber nicht bei 1600€,? Meine sowas gelesen zu haben.

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Das weiß ich nicht genau.

Das Einzige was ich wirklich weiß, die Medien haben das immer sehr extrem dargestellt (klar ist ärgerlich wenn man für jemanden zahlen soll, der nicht gutzu einem war), aber im Endeffekt wird es nur einen ganz kleinen Teil Bevölkerung treffen.

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Solange du nicht mit deinem Vater in einem Haushalt lebst, wird dir/euch da nichts angerechnet. Warum auch? Ihr habt ja so mit ihm nichts zu tun.
Nur die Person die mit ihm lebt muss "blank ziehen", wenn er mit jemandem zusammen wohnt.

LG