Vollmachten?

Erstmal kurz zur Situation:
Meine Mutter verstarb vor ein paar Jahren unerwartet nach kurzer schwerer Krankheit.

Mein Vater ist seitdem etwas eigenbrödlerisch geworden, kommt aber alleine klar. Er hat eine Fernbeziehung mit einer Frau, die zum Glück sehr weit weg wohnt, wir hassen uns gegenseitig. Es sind in der Vergangenheit einige Sachen vorgefallen, die einen normalen Umgang unmöglich machen. Wir haben uns da alle nicht mit Ruhm bekleckert, legen auch keinen Wert darauf das zu ändern.

Jetzt ist die Sache folgende: mein Papa muss sich bald einer Op unterziehen um einen Krebsverdacht hoffentlich auszuschließen. Wir hoffen natürlich, dass alles gut ausgeht, aber es kann ja leider immer mal was passieren.

Wir (meine Schwester und ich) haben keinerlei Vollmachten von meinem Vater. Was hieße das für den Fall, dass mein Vater sich in einem Zustand befinden würde, in dem er keine eigenen Entscheidungen mehr treffen könnte? Würden wir von den Ärzten Informationen über seinen Zustand bekommen?

Ich habe mal etwas von Vorsorgevollmachten gehört. Hätten wir damit im Zweifelsfall, der hoffentlich nicht eintritt, eine Möglichkeit Dinge zu regeln? Was passiert wenn man eine solche nicht hat? Würde dann jemand vom Gericht bestimmt?

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass mein Vater es hasst wenn sich jemand in seine Sachen einmischt. Er hat alle finanziellen Dinge unter Verschluss.

Meine Sorge ist auch, dass die die Lebensgefährtin meines Vaters als Vormund vor die Nase gesetzt bekämen, auch wenn die 400km weit weg wohnt. Wie schon beschrieben, ein normaler Kontakt ist nicht möglich, von beiden Seiten her unerwünscht. Mein Vater steht da immer zwischen den Stühlen. Bitte keine Kommentare wie vertragt euch des Vaters Willen, nein. Gehört hier nicht alles hin wieso weshalb warum.

Vielleicht kann mir der ein oder andere ja einen Tipp geben was für Vollmachten etc sinnvoll sind in der Hoffnung sie nie zu brauchen...

Vlg

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Normalerweise bekommt man als direkte Angehörige schon Auskunft von Ärzten, wenn es nicht ausdrücklich vom Patienten verboten wurde. Auch ohne Vollmacht.
Bei finanziellen Dingen sieht es anders aus. Da läuft ohne Vollmacht garnichts.

Wenn er in einen Zustand verfallen würde, Koma oder ähnlich, in dem eine Betreuung nötig wird und es liegt seinerseits nichts vor, kann ich mir vorstellen, dass ein amtlicher Betreuer eingesetzt wird. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man dann eine 400 km entfernt wohnende Person dafür nimmt.

Wenn Dein Vater uneinsichtig ist, sehe ich leider derzeit keinerlei Möglichkeit, irgendetwas "vorzusorgen" oder ähnliches. Sonst bringt man ihn vielleicht noch eher auf die Idee, wirklich seine Freundin als Betreuerin aufzuschreiben.
Ich hoffe mit Dir, dass einfach alles gut geht - vielleicht kann man später einmal die Sprache darauf bringen - ohne akuten Anlass.
LG Moni

2

Hallo also bei meinen Opi war es so das die nächste Angehörige in diesen Fall meine Oma seine Ehefrau alle Etscheidungen treffen musste.

Sollte nun Ihr was zustossen was keiner hoffen mag würden die Kinder nun alle Entscheidungen treffen müssen was in diesen Fall wirklich zur Geduldsprobe werden würde denn die Geschwister vorallen meine Mutter ist sich spinne feind mit Ihren 3 Geschwistern.
Deshalb sorgt meine Omi ja schon vor mit nen Testament clever.

Ich denke also in Deinen Fall würdet Ihr also Du und Deine Sis. die Entscheidungen treffen müssen.

glg

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Ein Testament gilt aber erst NACH dem Tod ! Wenn sie ein Pflegefall würde und nichts mehr erledigen könnte, greift nur die Betreuungsvollmacht ! Sollten sich die Geschwister da nicht einig sein, ordnet das Gericht einen amtlichen Betreuer an - dann können die Geschwister garnichts mehr tun.
LG Moni

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Tipp: Generalvollmacht und Patientenverfügung. Geht aber nicht, wenn Dein Vater das verweigert, denn er muss das aufsetzen. Wenn nichts dergleichen vorliegt, wird im Regelfall ein amtlicher Betreuer vom Gericht bestellt, der Zugang zu allen Konten hat und auch sonst alle Entscheidungen - ohne Euch - trifft. Das würde ich Deinem Vater sagen, dass er vielleicht doch eher das kleinere Übel, also Euch, vorsorglich wählen sollte, bevor es einen amtlichen Betreuer gibt. Es gibt genügend Geschichten darüber, dass sie Pflegebedürftige ausnehmen und am Ende nichts mehr übrig bleibt.

Dass die Lebensgefährtin amtlich eingesetzt wird, halte ich für ausgeschlossen, wenn er das nicht vorher schriftlich so verfügt hat, es sei denn, die beiden sind verheiratet.

5

Hallo,

das mit der Generalvollmacht und Patientenverfügung ist eine tolle Sache, aaaber dieses wird NICHT von dem Vollmachtsgeber aufgesetzt. Eine Generalvollmacht ist nur gültig, wenn sie von einem Notar besiegelt ist. Und dann kann man auch die Patientenverfügung dort machen. Mir hatte man versucht, die Patienvollmacht von meinenm Mann zu entziehen weil ich mich mit den Ärzten angelegt hatte. Es ist ihnen NICHT gelungen weil es nicht angreifbar war da vor und von einem Notar ausgestellt.
Außerdem greift diese Vollmacht wirklich nur in dem Fall, wo der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann. Sollte der Vollmachtsnehmer vorher versuchen, irgend etwas zu "entscheiden" und der Patient noch im vollen Umfang bei klarem Verstand ist, wäre dieses alles hinfällig.

LG

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Muss ich Dir widersprechen. Bei uns ist definitiv KEIN Notar nötig. Kommt vielleicht aufs Bundesland an. Der Vater meines Schwiegersohns hatte die Betreuungs- und auch die Patientenverfügung selbst aufgesetzt schon im Krankenhaus mit seinem Sohn zusammen und beides war voll gültig und wurde bei allen Stellen akzeptiert und eingehalten. Bei der Patientenverfügung ließ er sich noch vom dortigen Arzt beraten.
Die Formulare haben wir vom Internet heruntergeladen.
Ebenso bei meiner Schwägerin, die letztes Jahr erst starb. Sie hat ebenfalls beides selbst aufgesetzt vor wenigen Jahren zusammen mit ihrem Neffen, der als ihr Betreuer eingesetzt war - und auch hier gab es nirgendwo Probleme.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Arzt bei uns versucht hätte, eine Patientenvollmacht anzugreifen.
Beide Verfügungen sollte man lediglich in ca. 2jährigen Abständen mit Ort/Datum/Unterschrift erneuern/bestätigen.
LG Moni

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Hallo, eine Patientenverfügung und eine Versorgevollmacht sind sehr schön. Aber wenn dein Vater wirklich nicht mehrfür sich selbst Entscheiden kann, mußt du vom Gericht als amtlicher Betreuer besellt werden. Dazu kommt ein Richter zu deinem Vater und stellt fest wie sein zustand ist. Dann hast du die gleichen Pflichten wie ein amtlicher Betreuer. Also

nachweis führen wie du sein Geld verwendet hast. Du kannst z.B. nicht einfach vermögenswerte verkaufen. So ist es bei meiner Mutter nach 55 Jahren Ehe trotz Vollmachten gelaufen. Es gibt leider auch genug Angehörige die sich an Hilflosen bereichern und sich nicht gut um sie kümmern.

Aber das wird am Anfang einer Krebsbehandlung wohl kaum nötig sein.

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Danke für eure Antworten.

Mein Papa ist zum Glück sehr fit, auch nicht sehr alt, unternimmt viel es geht mir nur für den Fall, den sich keiner wünscht.

Mal gucken ob mein Papa sich von den Argumenten beeindrucken lässt. Ich hoffe er fasst die nicht als Einmischung auf, die er überhaupt nicht leiden kann... das Thema Lebensgefährtin wird auch totgeschwiegen wegen der Vorfälle der Vergangenheit.

Ein Testament existiert, aber keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Vlg

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hallo,

als seine kinder, also direkten verwandten, bekommt ihr natürlich auskunft über seinen zustand. es sei denn, er äußert selber den wunsch, dass ihr nichts erfahrt. allerdings wäre das in dem fall ja auch nicht nötig.

sollte er sich in einem zustand befinden, in dem er keine eigenen entscheidungen treffen kann, fragt euch der arzt, wen ihr als bevollmächtigten einsetzen lassen möchtet. da könnt ihr dann deinen oder den namen deiner schwester nnen. das geht dann schnell zum amtsgericht und dort wird der fall geprüft, entschieden, ob derjenige auch der bevollmächtigte sein darf.

kommt ihr aus welchen gründen nicht in frage, wird ein dritter eingesetzt. aber sollte dein vater nicht vorher von sich aus seine freundin einsetzen, dann ist es unwahrscheinlich, dass sie die bevollmächtigung bekommt. sie leben nicht zusammen und ihr seid zerstritten. alles punkte, die dagegen sprechen.

lg