Wer zahlt die Heimkosten ?

Hallo zusammen

wende mich mal an euch,vielleicht kann mir ja jemand helfen?#gruebel

Kurz zur Vorgeschichte:
Meine Eltern haben sich vor ca.2 jahren getrennt.
Meine Mutter ist ausgezogen und jetzt wohnt mein Vater(70) mit meinem Bruder(22)allein. Mein Bruder arbeitet und ist auch sonst nicht viel zuhause,hat auch nicht den besten Draht zu meinem Vater.
Also,seit meine Mutter ausgezogen ist,geht es mit meinem Vater immer mehr berg ab.Er kocht sich nichts,sagt er kann ja eh nichts essen(die paar Zähne die er noch hat,verliert er auch so langsam,hat bald Zahnarzt-Termin).Isst höchstens mal eine Suppe,sonst ernährt er sich von Bier,Kaffee und Zigaretten :-[

Dazu kommt,dass er nie raus geht,vielleicht mal zum Kiosk Zeitung holen.
Jetzt ist er neulich sogar umgefallen(und das nicht das erste Mal),mitten auf der Strasse,der Mann vom Kiosk hat ihm dann geholfen und "verarztet",hätte zum Arzt sollen,evt.nähen#schock
Denkste, mein Vater geht doch nicht zum Arzt!:-[

Ich glaube echt,es wäre besser,wenn er in ein Altersheim oder eine andere betreute Einrichtung gehen würde.Sonst passiert echt mal mehr.Er hat zwar schon oft angedeutet,dass ihm das allein sein stinkt,er geht ja nie raus,ausser samstags ,da gehen wir zu meinen Schwiegereltern und die Männer schauen Fussball.

Aber so wie ich ihn kenne,würde er das eh nicht machen,der geht ja nicht mal zum arzt,egal wie schlecht es ihm geht.

So,jetzt miene eigentliche Frage:
Wer bezahlt so eine einrichtung denn?
Die Rente?#kratz
Er war Beamter bei der Bahn,ist privat Krankenversichert.

kann mir jemand helfen?

LG und Danke

Jenni


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Hi,

ich gehe jetzt nur mal auf den Fall ein, dass Dein Vater tatsächlich in eine Pflegeeinrichtung gehen würde.

Der naheliegenste Fall wäre ja zunächst mal, dass er häusliche Hilfe erhält, z.B. durch seine KINDER oder eben externe Pflegekräfte bzw. Haushälterinnen etc.

Voraussetzung für den Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist seine Bereitwilligkeit/Freiwilligkeit. Dann gibt es natürlich verschiedene Stufen, z.B. betreutes Wohnen (also er hat dort eine eigene kleine Wohnung und bekommt Hilfe nach Bedarf). Die Kosten trägt er allein. Ganz normal als sei es Miete, wobei es natürlich schon deutlich teurer ist als eine normale Miete. Erst wenn Dein Vater eine Pflegestufe bekommt (wird auf Antrag bei der KK über die Pflegekasse i.Z.m. dem MDK festgestellt) erhält dein Vater einen Zuschuss. Zusätzlich könnte er dann noch Pflegewohngeld beantragen, wird er aber vermutlich aufgrund seiner Pension nicht erhalten.

Der Satz, der von der Pfelgekasse ist je nach Stufe unterschiedlich, aber die Beträge der einzelnen Stufen sind fix. Bedeutet: Wenn es eine teure Pflegeeinrichtung ist, dann hat Dein Vater einen entsprechend hohen Eigenbehalt. Beispiel: Er hätte Pflegestufe I (90 Min pro Tag, davon 45 Min Grundpflege) würde er bei vollstationärer Pflege 1023,- monatlich bekommen. Kosten für die Pflegeeinrichtung sind unterschiedl., aber anzunehmen ist ein Monatsbetrag von ca. 2200,- Euro (Taschengeld usw. kommt natürlich extra), dann wäre sein Eigenbehalt 1177,- Euro!

Bei häuslicher Pflege beläuft sich der Betrag für die Pflege auf einen Zuschuss von 384,-Euro in der Stufe I!

Ihr solltet zunächst mal vielleicht privat eine Haushaltshilfe für ihn organiseren und ihn vielleicht mit einem Notrufpieper etc ausstatten. Schön wäre es natürlich auch, wenn ihr Kinder einen Teil der Betreuung übernimmt. Saubermachen, Einkaufen...

Gruß Juliana

PS: Sollte Dein Vater die Kosten bei einem Pflegefall nicht allein bewältigen können, so würde die Notwendigkeit der Sozialhilfe geprüft werden und in diesem Fall würden auch die Einkommen der Kinder begutachtet werden, was aber nicht unbedingt heißt, dass Ihr für ihn zahlen müsst. Zumindest aus rechtl Sicht nicht, moralisch bewerte ich es anders.

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auch verschenktes vermögen (10jahre zurück, geld- und wertsachen) wird zurückgefordert falls die rente nicht reicht, bis zur versteigerung des eigenheimes.

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Hallo Jenni,

sollten deine Eltern verheiratet (gewesen) sein, ist deine Mutter unterhaltspflichtig, wenn seine Rente nicht ausreichen würde. Auch ihr Kinder müsstet - je nach Einkommen - zahlen. Da gibt es aber höhere Grenzen für den Selbstbehalt als bei Unterhalt für Kinder und Ehepartner.
Macht dein Vater den Eindruck, als könne er seine Angelegenheiten noch selbst regeln? Hierzu zählen die Bereiche Gesundheit, wohnen, Ämter, Finanzen. Falls nicht, dann sprich mal mit eurem Hausarzt über die Möglichkeit einer Betreuung (zu beantragen beim Vormundschaftsgericht). Es ist keine Entmündigung!!! Das gibt es nicht mehr, sondern eine Hilfe, die dem Betroffenen zur Seite gestellt wird. Dies kann ein Familienmitglied sein oder auch ein Fremder. Wenn der Betreuer feststellt, dass ein eigenständiges Wohnen nicht mehr sicher ist, dann kann er für den Betroffenen auch ein Wohnen im Pflegeheim arrangieren. Davon ausgenommen ist lediglich die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt (nur mal der Vollständigkeit halber), was aber auch nicht sinnvoll wäre.
Das, was du über deinen Vater schreibst, erinnert mich an 2 Dinge: Alkoholismus und/oder Demenz (+ ggf. Kreislauferkrankung). Kann da etwas in der Richtung sein?
Zur Finanzierung:
1. Krankenkasse ansprechen und Pflegestufe beantragen.
2. Heime anschauen, Kosten vergleichen.
3. Eigenanteil berechnen, mit Rentenhöhe vergleichen, was machbar ist.
Generell wird die Rente weiter ausgezahlt wie sonst auch, davon muss der Eigenanteil beglichen werden. Ist das nicht möglich, müssen die Angehörigen (siehe oben) ran, wenn da nichts zu holen ist und auch keine Rückforderungsansprüche bestehen (Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre), wird das Sozialamt einspringen. Eventuell springt das Sozialamt gleich ein und versucht sich das Geld von den Angehörigen zu holen (im Todesfall wird auch Anspruch auf die Erbmasse in Höhe der geleisteteten Zahlungen erhoben).
Wenn du mehr Infos brauchst, kannst du mich gern anmailen. Ich habe diesbezüglich mehr Erfahrungen als mir lieb ist...

LG, Heike

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Hallo Jenny,

bevor heute jemand in ein betreutes Wohnen oder in ein Heim kommt (vorausgesetzt, er kann es nicht selber finanzieren) wird er zuerst mal, bis zum "geht nicht mehr" zuhause betreut. Erst dann kommt er in ein Heim, das u.a die Ehefrau und Kinder mtbezahlen müssen, vorausgesetzt - sie haben nach dem Eigenbehalt noch genug übrig. Erst dann greift die Pflegeversicherung. Deinem Vater müßte mit seiner Rente übrigens seinen Heimplatz mitfinanzieren.

lg bambolina