Kind unehelich geboren. Nach 7 Jahren trotz Anerkennung Adoption erforderlich?

Hallo,

hab ne blöde Frage an Euch: ne Freundin von mir meinte, dass mein Freund und ich bald mal heiraten müssten, sonst müsste mein Freund unseren gemeinsamen Sohn extra adoptieren. Die Rechtslage wäre wohl so, dass ein uneheliches Kind nach 7 Jahren, sofern vorher nicht geheiratet wurde, trotz Anerkennung und gemeinsamem Sorgerecht vom Kindsvater adoptiert werden müsste? Ich kann das kaum glauben. ER ist doch der Erzeuger, hat die Vaterschaft anerkannt und sogar das gemeinsame Sorgerecht. Das KANN doch nicht stimmen. Sie meinte, sie hätte das schon in zwei Fällen sogar gehört..

Wisst ihr, was da mit den 7 Jahren gemeint werden sein könnte?????

Danke für Antwort

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Warum sollte ein Kind, das der Vater rechtlich als seines anerkannt hat, von ihm adoptiert werden müssen? #kratz Die Vaterschaftsanerkennung "verfällt" doch nicht!

Ich glaube, sie hat da etwas falsch verstanden.

lg die hinterwäldlerin

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..gemeint sein könnte.. meinte ich natürlich :-)

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Also.....1998 als ich das erste mal vermählt
wurde sagte der Standesbeamte das es Zeit würde#schock

Er meinte das wenn auch wenn man die Vaterschaft anerkannt hat,
dann spätestens nach 2 Jahren heiraten sollte,sonst müßte man sein
eigenes Kind adoptieren.
14 Jahre her, aber wer weiß.

Frag einfach mal bei eurem Standesamt nach.
Andere Bundesländer,andere Sitten.

LG Steffi

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Haben die ne Macke????? Naja, ok.. doch irgendwo noch nachvollziehbar. Da dann das alleinige Sorgerecht ja bei dir lag und er dann ja als Vater, wenn ihr verheiratet seid, seinen Anteil auch wollte, oder?

Also es wird ja immer bekloppter, oder?

Wozu so nen Gesetz?

Ich ruf dann wohl doch am Montag mal an, denn unser Sohn ist jetzt Fünf. Wenn das jetzt bis Sieben so ist, dann aber hopp nächstes Jahr mal Nägel mit Köpfen machen. Nach fast 14 Jahren darf man das ja auch mal ;-).. Ansonsten noch ne Frage: Die Adoption kostet dann ja wieder, oder?

Verstehen tu ich das ja trotzdem nicht, zumal der Vater ja auch schon in der Geburtsurkunde steht.. Was für sinnfreies Gesetz...

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Wenn Eltern eines gemeinsamen Kindes einander heiraten, haben sie automatisch beide das gemeinsame Sorgerecht.

Steht im Gesetz.

LG

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Hallo.

Meine Freundin und ihr Mann haben eine gemeinsame Tochter die 1997 zur Welt kam.
Geheiratet haben die beiden aber erst 2008.
Von einer Adoption der eigenen Tochter weiß ich nichts.

LG angel

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Nein, er muss sein eigenes Kind nicht adoptieren. Wäre ja Quatsch.

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weißt du das genau? es wäre nicht das erste gesetz, das quatsch wäre ;-)

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Wir haben geheiratet als unsere Tochter 3,5 Jahre alt war (vor 4 Jahren) und mein Mann musste sich NICHT adoptieren.

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Hallo seesternchen,

es kann auch sein das es sich um eine Ehelichkeitserklärung handelt. So etwas hat es wirklich gegeben.

Fg blaue-rose

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und was wäre das?

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Google mal danach. Ich kann es dir auch nicht genau erklären. Es soll aber mit der Änderung des Kindschaftsrecht abgeschafft sein.

Es hatte wohl die Funktion uneheliche Kinder mit ehelichen Kinder gleich zustellen. Durch das geänderte Kindschaftsrecht sind sie jetzt aber gleich gestellt.

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Den Begriff uneheliche Kinder gibt es seit dem 01.08.1998 nicht mehr. Der Fachterminus lautet "Kinder nicht verheirateter Eltern".

Die Vaterschaftsanerkennung reicht also vollkommen aus. "Diese" Kinder haben alle Rechte wie ehelich geborene Kinder.

Das mit der Eigenkindadoption gibt es in Westdeutschland schon sehr lange nicht mehr (Datum müsste ich erst mal nachlesen, aber sehr weit vor 1998). In den neuen Bundesländern gab es das wohl länger, aber spätestens mit der Wiederereinigung dürfte sich das erledigt haben.

Es ist immer wieder schön, wie lange sich so einige Legenden halten.

VG lachris

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Demnach gabs das mal, aber seit längerer Zeit also nciht mehr :-) Dann hoffen wir einfach mal :-) Ändern könnt ichs ja eh im Fall der Fälle nicht :-)

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Du braucht nicht hoffen. Es ist so.

Ich bin Standesbeamtin und habe selbst ein Kind ohne mit meinem Freund verheiratet zu sein :-)

VG lachris

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Hi,

eine einmal anerkannte Vaterschaft bleibt immer bestehen, egal ob die Eltern einander heiraten oder nicht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html

Dort und in den Folgeparagraphen steht alles, was man wissen muss.

Wenn Eltern einander heiraten, haben sie auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html

LG

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Hab hier noch was für dich gefunden.Mußt mal weiter unten schauen.

http://www.adoption.de/faq.htm