Miete wird mehr. Unterhalt neu berechnen ?

Hallo.
Mein Mann ich haben 2 Kinder.
Wir sind also ein 4 Personen Haushalt.
Mein Mann hat noch eine ältere Tochter die aber bei ihrer Mutter lebt.
An sie zahlt er natürlich Unterhalt.
Nun ist es so das wir umziehen. Wir leben Momentan zu 4 in einer 2Zimmer Wohnung, und haben nach laaaaaangen suchen eine neue Wohung gefunden.

Die Wohung wird natürlich teurer sein.
Wie ist das denn jetzt mit dem Unterhalt. Müssen wir die neue Miete dort angeben oder ist das egal ?
Ich weiß nicht wie das berechnet wird.
Es geht auch NICHT darum das er sich vor der zahlung drücken will.
Selbstverständlich zahlt er weiterhin, aber da es bei uns Finanziell nicht so rosig aussieht und wir dringend eine größere Wohung brauchen kanne s ja sein das man das neu berechnen kann ?!?!?!
Liebe Grüße

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Hallo!

Meine Schwester und ihr Mann haben ein Haus gekauft und zahlen nun viel mehr an Kredit ab monatl. als vorher Miete in ihrer Wohnung.

Deswegen muss ihr Ex und Vater ihrer Söhne doch nicht mehr Unterhalt zahlen!
Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, kannst ja mal googlen.

Was ihr evtl. machen könnt: Wohngeld beantragen!

LG, k.

2

Hallo.

Nein, es ändert sich natürlich nichts - einen größeren Wohnraum muss man sich leisten können und Unterhaltszahlungen gehen natürlich vor.

Im Selbstbehalt Deines Mannes von 950,- (plus eventuelle berufliche Aufwendungen) sind 360,- Warmmiete (als Anteil dann natürlich, wenn mehrere Personen im Haushalt leben) vorgesehen.
Der Selbstbehalt kann nur erhöht werden, wenn es nachgewiesenermaßen keinen günstigeren Wohnraum gibt, was bei Euch aber nicht greift, da Ihr ja bis dato einen günstigeren Wohnraum hattet.

LG

3

Danke für deine Antwort ;)

Du scheinst ja Ahnung zu haben.

Da hätte ich gleich noch eine Frage.

Wie ist das wenn sein Kind in die nächste Stufe rutscht?

Mein Mann hat einen Titel unterschrieben. Wird der Titel dann abgeändert ?

Oder bleibt er bei der Summe?

Liebe Grüße....

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Hallo.

Soweit ich weiß, kommt es auf die Art des Titels an ...

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Es gibt zwei Arten, den Unterhalt in Kindesunterhaltstiteln festzulegen:

Dynamische Titel beziehen sich auf keinen festen zu zahlenden Geldbetrag, sondern auf einen Prozentsatz des Mindestunterhalts. Somit erhöht sich der tatsächliche Zahlbetrag eines dynamischen Titels automatisch mit jeder Erhöhung der Unterhaltssätze, was bisher alle zwei Jahre passierte. Wie bei einer Staffelmiete steigt der Unterhalt automatisch ständig an, ohne dass irgendetwas neu unterzeichnet wird.
(...)

Statische Titel enthalten einen konkreten festen Geldbetrag. Bei einem statischen Titel hat der Unterhaltsbegehrende höhere Beträge selbst einzufordern. Ein gesunkener Nettolohn kann dem entgegenstehen, während bei einem dynamischen Titel immer eine Abänderungsklage seitens des Pflichtigen nötig wird. Dabei entstehen dem Pflichtigen Aufwand und Kosten bei zweifelhaftem Erfolg.
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Quelle: http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html

LG

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Hi,

wichtig ist nicht, den Selbstbehalt zu erhöhen, sondern dass eure gemeinsamen Kinder und Du bei der Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle korrekt berücksichtigt seid.

Eure gemeinsamen Kinder haben genauso einen Unterhaltsanspruch wie das größere Kind, wenn auch nach Alter vielleicht etwas mehr.

Einen Anspruch auf Erhöhung des Selbstbehaltes gibt es nicht. Aber eine Möglichkeit, auf Abänderung zu klagen, wenn eure gemeinsamen Kinder nicht berücksichtigt wurden.

LG