Wie ist das mit der Namensgebung beim Kind? (Heirat)

Huhu Ihr Lieben,

weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich stelle einfach mal meine Frage.

Mein Partner und ich wollen bald heiraten. Ich würde dann den Namen von Ihm annehmen.

Ich habe auch noch eine große Tochter die nicht sein leibliches Kind ist. Ich habe für sie das alleinige Sorgerecht.

Kann sie dann auch einfach den Namen meines Partners annehmen oder brauche ich da irgendeine Zustimmung.

Danke für die Hilfe

Mandy + Kiddis + #baby 30Woche

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Hallo Mandy,

ich habe im September letzten Jahres geheiratet. Auch ich habe eine Tochter, die nicht die leibliche Tochter meines Ehemanns ist und wir alle tragen einen Namen.

Du brauchst eine sogenannte "Negativbescheinigung" vom Jugendamt (in der Dir Dein alleiniges Sorgerecht bescheinigt wird). Diese reichst Du mit allen anderen Unterlagen zur Eheschließung beim Standesamt ein.

Mehr brauchte ich nicht zu machen. Bei der standesamtlichen Trauung haben wir direkt die Namensänderung meiner Tochter mit unterschrieben und danach eine neue Geburtsurkunde bekommen. Ich habe mit dem Kindsvater zwar über die Namensänderung geredet, hätte aber von ihm keine Einverständniserklärung gebraucht, da ich als allein Sorgeberechtigte diese Entscheidung allein treffen kann. Allerdings muss ab einem gewissen Alter (12?) das Kind nach seinem Einverständnis gefragt werden.

Du kannst Dich aber auch jederzeit beim Jugend- oder Standesamt informieren.

Liebe Grüße,

Nicola und Marie (nun beide mit neuem Nachnamen)