Was passiert mit meinem Kind wenn mir etwas zustößt?

Hallo,

ich hab mir in letzter Zeit häufiger Gedanken um folgendes Thema gemacht und vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps oder Meinungen dazu geben: Was passiert eigentlich mit meinem Kind, wenn mir etwas zustößt?
Die Situation ist folgende: Ich habe mich vom Kindsvater getrennt, als meine Tochter gerade 2 Jahre alt war. Nun ist sie 5 und ich lebe seit knapp 3 Jahren in einer neuen Partnerschaft. Mein Freund behandelt meine Tochter wie sein eigenes Kind und sie mag ihn auch sehr.
Tagsüber, wenn ich arbeite, ist sie im Kindergarten und wird danach von ihm bzw. meinen Eltern (die im gleichen Haus wohnen) betreut (er arbeitet im Schichtdienst).
Ein Tag am Wochenende ist sie bei ihrem Vater, der nur einige Kilometer weiter wohnt.
Nun komme ich mit ihm nicht gerade gut aus, wir haben sehr unterschiedliche Ansichten über Erziehung und das Leben im allgemeinen.
Leider haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht (ja ich weiß, das war dumm von mir!!) :-(

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mir etwas passiert, würde meine Maus dann automatisch zu ihrem Vater kommen? Ich möchte das auf GAR KEINEN FALL!!!
Gibt es evtl. Möglichkeiten, dies zu verhindern?

Danke schonmal für eure Antworten.

LG Leonie

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Ich habe aus diesem Grund auch einen Termin beim Anwalt.
Es gibt bei mir die möglichkeit da der kv sich nicht kümmert ein testament zu schreiben wo drauf steht das mein sohn bei meinem mann bleiben soll da dort der größte bezug ist und er mein mann ist und mein sohn ihn mehr als vater sieht.
lass du dich doch auch einfach unverbindlich vom anwalt beraten.

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Hallo,


ich habe keine Antwort für dich. Aber weist du was ich gerade ganz, ganz schlimm finde....
>>Wenn mir etwas passiert, würde meine Maus dann automatisch zu ihrem Vater kommen? Ich möchte das auf GAR KEINEN FALL!!!

Dieses ICH in deinem Ausruf.....Meine Güte, was du möchtest, oder nicht....Ob du mit ihm klar kommst oder nicht. Es ist und bleibt für immer der Vater deiner Tochter. Und ich vermute, wenn sie auch nur 1 mal die Woche bei ihm ist, wird sie sicherlich an ihm hängen, oder?

Ich finde deinen Bericht irgendwie wirklich ganz schlimm....Gerade für dein Kind. Wenn dir was passieren sollte, was ich nicht hoffe(für deine Tochter alleine), dann soll dem kleinen Kind nicht nur Mutter, sondern auch Vater gleichzeitig genommen werden?

Verstehe ich nicht, sorry.

Gruß juni.

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Ja, er ist der Vater. Der Vater, dem jede Zusatzleistung für sein Kind zuviel ist. Der Vater, der sein Kind sehr oft zu seiner Mutter abschiebt, weil ihm selbst der eine Tag zuviel ist. Der meine Tochter wie einen kleinen Idioten behandelt und sich keiner Verantwortung bewusst ist.
So einem Mensch soll ich mein Kind anvertrauen?!
Meine Tochter hat überhaupt keinen richtigen Bezug zu ihrem Vater, eher zu meinen Eltern und meinem Partner, die sich richtig um sie kümmern wenn ich nicht da bin.

Ich habe schon meine Gründe, warum ich das auf jeden Fall verhindern möchte.

LG Leonie

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wenn er sich null kümmert wäre es verständlich und das ist ja auch bei mir der grund und das er gesagt hat das er kein kontakt zu meinem sohn will.

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Unfassbar, echt.. stell dir das mal bitte umgekehrt vor! Wenn euer Kind beim Papa wohnt und er verhindert, dass es nach seinem Tod zu dir kommt. Sondern zu einer "blutsfremden" Frau.. und das nur, weil ihr euch halt nicht wirklich versteht und unterschiedliche Auffassungen habt.

:-[

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Wie ich schon erwähnt hatte, ich habe meine Gründe dafür.
Es ist nicht nur so, dass ich die Ansichten meines Expartners nicht nachvollziehen kann. Ich befürchte einfach, dass er nicht in der Lage wäre, ein Kind zu erziehen! Er hat schon dermaßen viel Scheiße gebaut und lernt nicht aus seinen Fehlern.
Auch von seiner Familie wäre keine gescheite Unterstützung zu erwarten, da diese einfach nur bösartig ist.

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Ich bin immer wieder erstaunt, was für Männer sich manche Frauen als Vater für ihre Kinder aussuchen *ironie off* Aber er war ja sicher ein Traumprinz und wurde ganz urplötzlich böse. Ja, ja...

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Tja, du kennst ihn ja wohl.
Nur eins dazu: Selbst ein Traumprinz (der er sicher nicht war) kann sich als schlechter Vater entpuppen!

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Wenn es keinen Grund gibt, ihm jetzt das Sorgerecht zu entziehen, wird es wohl auch keinen Grund geben, ihm "im Fall der Fälle" nicht das Sorgerecht zu lassen.

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Hallo,
also ich kann Deine Überlegungen und Deine Sorgen sehr gut verstehen. Ich finde es schlimm, dass es in unserer Gesellschaft noch immer so üblich scheint, dass "Bluts"verwandschaft nicht angezweifelt werden darf. Fakt ist doch, Deine Tochter lebt bei Dir und Deinem Partner. Und das ja wohl seit Jahren. Da würde ich es schlimm finden, wenn sie "im Fall der Fälle" auch noch Deinen Partner verlieren würde. Es sagt ja niemand, dass sie den leiblichen Vater dann nicht weiter besuchen dürfte. Sie besucht ihn doch jetzt auch nur. Warum sollte sich daran etwas ändern?
Ich würde mich an Deiner Stelle tatsächlich mal bei einem Anwalt informieren (das müsste ich auch dringend mal machen).
LG, Hella

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Guten Morgen Leonie,

ich kann deine Sorgen voll und ganz verstehen.

Einige Meinungen die hier geäußert wurden allerdings nicht.
Ich bin selbst in so einer lage und weiß wie deine Gedanken aussehen.

Schreib für den Fall der Fälle eine Testament in dem du deinen Wunsch ganz klar äußerst mit der Begründung warum. Es wird, falls es soweit kommen sollte, vom Gericht entschieden was im Kindeswohl liegt.

Alles gute

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Es wird, falls es soweit kommen sollte, vom Gericht entschieden was im Kindeswohl liegt.

Ja und da gelten die Gründe Vater kennt Kind nicht richtig und er war ein lausiger Ehemann gewesen überhaupt nicht!

Jeder gute Anwalt, der nicht nur das Dollarzeichen in den Augen hat, klärt seinen Mandanten darüber auf........

Ute

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"Gibt es evtl. Möglichkeiten, dies zu verhindern? "
Nein. Aber du hast die Möglichkeit eine Sorgerechtsverfügung aufzustellen. Hier ist ein Beispiel einer solchen Verfügung abgedruckt: http://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CBIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.verfuegungszentrale.org%2Fcms%2Fupload%2Fpdf%2FFormulare%2FDVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf&rct=j&q=sorgerechtsverf%C3%BCgung&ei=OlBeTY6vMobrOc6lyKsN&usg=AFQjCNE5uOqMlkKrqHRDlA3aimHBCEgjgw&cad=rja

Ansonsten musst du dir im Klaren sein, dass nach derzeitigem Stand eigentlich nur 2 Personen in die nähere Auswahl kommen. Alle Personen KÖNNEN, aber MÜSSEN dein Kind nicht annehmen. Auch das sollte dir klar sein. Die Lebensumstände können sich so ändern, dass deine bevorzugte Person absolut nicht kann (wurde vielleicht selber zu schwer bei einem Unfall verletzt) oder nicht will (hat vielleicht eigene Kinder mit anderer Frau). Einmal hat natürlich immer der sorgeberechtigte Vater das Recht, das Kind zu bekommen. Er hat ja schon das Sorgerecht. Er ist der leibliche Vater. Er kennt das Kind vom Umgang und dieser findet auch regelmäßig statt. Zum anderen sieht das Gericht aber auch, dass dein Kind mit einem anderen Mann aufwächst. Dieser das Kind wesentlich besser kennt. Er hat alle Aufgaben eines Vaters übernommen. Das Kind sieht eher ihn, als seinen richtigen Vater als Vater, Ansprechpartner bei Problemen. Und natürlich muß das Kind so nicht aus seinem gewohnten Umfeld gerissen werden.
Deine persönlichen Probleme mit dem leiblichen Vater sind absolut nicht relevant für das Gericht. Wichtige richtig schwerwiegende Gründe musst du schon benennen. Zumal der Vater ja nicht wirklich weit weg wohnt. Das "höhere" Recht hat der leibliche Vater, wenn die Umstände passen. Wenn er natürlich das Kind verwahrlosen lässt, Alkohol und sonstige Drogen bei ihm auf der Tagesordnung sind, zwielichtige Gestalten bei ihm ein und ausgehen,... dann kommen eben auch andere Personen in Betracht.
Die Sorgerechtsverfügung stellt nur einen Wunsch deinerseits dar. Das Gericht wird sich das anschauen aber mehr auch nicht: Die Entscheidung trifft das Gericht allein. Also ist es besser, du begründest das (am besten mit Beweisen) sehr gut, warum der Vater das Kind nicht bekommen soll.

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Hi,

die Sachlage ist ziemlich einfach...

Wenn er so ein miserabler Vater ist, würde ich ganz einfach zum Anwalt gehen und das alleinige Sorgerecht beantragen. Das geht ziemlich einfach wenn tatsächlich eine Kindswohlgefährdung vorliegt. Wenn nicht dann bin ich hier der Meinung der Mehrheit... Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du in einem Testament jemand benennen, der im Idealfall auch vom Jugendamt anerkannt wird.

Ansonsten gäbe es die Möglichkeit einer Adoption wenn du heiraten würdest und der Vater einer Adoption deines Nochfreundes zustimmen würde.

LG

Judith