Frage bezüglich des Nachnamens - Nachname der Mutter nach span. Recht

Hallöchen,

also, es ist etwas kompliziert, aber vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.

Ich bin in der 13.SSW und nicht verheiratet. Wir haben nicht unbedingt vor zu heiraten und das Kind wird meinen Namen tragen. Nur, welchen?? Da mein Vater mir als Spanier 2 Nachnamen "verpasst" hat (OHNE Bindestrich), würde ich auch gerne beide weiter geben. Ich bin Deutsche, mein Partner auch.

Weiß jemand, ob das möglich ist? Schließlich ist es ja mein Nachname, auch wenn er aus 2 Teilen besteht.

Danke für eure Antworten :-)

Grüße
Claudia mit #ei 12+2

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Hallo Claudia,

also meines Wissens nach kann natürlich Dein Kind Deinen Namen bekommen, auch wenn er aus zwei Teilen besteht oder so ein Bindestrichname wie Reich-Ranicki ist.
Komplizierter ist es, wenn Du heiratest und einen Doppelnamen haben möchtest. So ein Konstrukt wie Meyer-Landrut-Reich-Ranicki soll vermieden werden, da muss dann eine einfache Lösung gefunden werden.
Ob diese dann bestimmten regeln folgen muss weiss ich leider nicht.

Gruß
f

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Hast du wirklich einen Nachnamen aus 2 Teilen bestehend? Ist der im deutschen Namensrecht auch so anerkannt? Dann kann dein Kind den Namen auch bekommen. Allerdings würde ich das auf alle Fälle vorher schon mit dem Standesamt klären.
Mein Mann hatte auch einen 2-Teiligen Nachnamen (ohne Bindestrich). Aber da wurde der 1. Teil des Nachnamens einfach als 2. Vorname dann geführt. Unsere Kinder haben als Nachname nur seinen 2. Nachname. Seine Namensänderung wurde beio der Hochzeit mit durchgeführt.

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Hallo Claudia,

wenn dieser doppelte Nachname dein Geburtsname ist, kannst du ihn auch so an dein Kind weitergeben.

Nur Doppelnamen, die später entstanden sind (also durch Heirat, weiß nicht, ob es noch andere Möglichkeiten gibt) können nicht beide ans Kind weitergegeben werden.

Liebe Grüße,
Dany

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Hallo,

mein Mann ist Halbspanier und hat ebenfalls einen Nachnamen, der aus zwei Namen besteht. Ich habe seinen kompletten Nachnamen nach deutschem Namensrecht bei unserer Hochzeit übernommen (d.h. beide Namen). Unsere Kinder tragen ebenfalls beide Nachnamen.

LG
taricha

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Hallo Taricha,

Danke für die Antwort. Welche Staatsangehörigkeit hat denn dein Mann???

Sollten wir doch heiraten, könnte mein Mann dann auch meine beiden Namen annehmen??? Weißt du das? Falls wir heiraten, dann ja in Deutschland.

LG
Claudia

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Hallo,

ich erzähle mal von mir, ich bin mit einem Spanier verheiratet.

Unsere Kinder tragen beide Nachnamen, zuerst den meines Mannes und dann meinen. Das wird bei Dir sicher genauso sein. Daher gibst Du auch beide Nachnamen weiter, es sei denn, ihr einigt euch (nach deutschem Recht - je nachdem wo ihr die Ehe vollzieht, wir haben hier in Spanien geheiratet, weil wir hier leben) , einen gemeinsamen Ehenamen den ihr in Deutschland führt. In Spanien sind es halt IMMER alle Nachnamen....

Von daher, wenn Du zwei Apellidos hast, dann gelten die auch beide.

Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen. Macht euch darüber Gedanken, wo ihr heiraten werdet! Kontaktiere sonst einfach mal Dein Standesamt.
Wenn Dein Kind in Spanien geboren wird, dann gilt das spanische Namensrecht (mit allen Namen ;-))

Lg Kiki

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Hallo Kiki,

da wir beide Deutsche sind und auch hier leben, wird auch das Kind hier geboren werden und sollten wir doch noch heiraten, dann ebenfalls hier in Good Old Germany ;-)

Ob ich meinen Namen komplett auch an meinen Mann abgeben könnte, würde mich noch interessieren.

LG
Claudia

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Ja, das solltest Du können. Es sind Deine Nachnamen. Wenn sie so in der Geburtsurkunde stehen, dann wird es sicher kein Problem geben. Wie gesagt, frag in Deinem Standesamt nach!

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Hi,

maßgeblich ist, welcher Familienname in deiner Geburtsurkunde steht. Jedenfalls, wenn Du in Deutschland geboren wurdest.
Steht der "Doppelname" drin, so kann auch Dein Kind nur den "Doppelnamen" bekommen. (oder halt den Namen des Vater, aber das war ja nicht Deine Frage)

Wenn Du jedoch im Ausland geboren worden sein solltest, muss erst geprüft werden, wie Du aus deutscher Sicht heißen müsstest. Das hängt aber von einigen Faktoren ab (Geburtsland, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Beteiligung beider Elternteile bei der Familiennamenswahl, ...) Das kann man nicht so pauschal beantworten. Das wird dann durch das zuständige Standesamt geprüft.

VG lachris