Kind (10) möchte nicht mehr bei ihrer Mutter leben - hat jemand Infos?

Hallo!

Folgendes:

Meine Nichte (10) möchte nicht mehr bei ihrer Mutter leben. Dies äußert sie schon länger, seit einigen Jahren.

Vorgeschichte:
- ca. 15x umgezogen (von einem Partner zum nächsten, zu Mami (Oma von der Kleinen) zurück, zu mir, zum nächsten partner etc.)

- x-Mal zum leiblichen Vater und zurück

- Das Kind fühlt sich ungeliebt und ist m.M. nach auch ungeliebt! eigentlich ist meine Nichte fast ununterbrochen irgendwo "untergebracht" und nur sehr wenig "zu Hause" (das sie selbst nicht so bezeichnet).

So, nun hat meine Nichte mir und anderen Personen (nur der Mutter gegenber nicht) gegenüber mehrmals geäußert, sie will da nicht mehr wohnen, in letzter Zeit immer vehementer udn häufiger.

Frage:
Welche Möglichkeiten hat meine Nichte? "Darf" sie mti 10 Jahren schon darüber entscheiden, bei ihrer leiblichen Mutter nicht zu wohnen? Sie würde gern zu ihren Großeltern (die sich sowieso schon die meiste Zeit um sie kümmern). Kann sie so etwas auch gegen den Willen ihrer Mutter entscheiden?

Ich freue mich über Infos!!

DANKE!!

1

Ich denke in dem Alter muss die Mutter schon damit einverstanden sein.

2

ja ich denke auch dass die Mutter da ein mitentscheidungsrecht hat..

ausser natürlich es ist so, dass das kind vernachlässigt wird.. dann würde man sich an das jugendamt wenden müssen und dann würde das ja eh ohne die mutter entschieden werden.

3

doch, mit 10 hat das Kind bereits ein Mitentscheidungsrecht!

Zuerst solltet ihr mit den Großeltern sprechen, und natürlich mit dem Kind. Deiner Nichte muss klar sein das es entgültig wäre!

Dann sollten Kind und Großeltern sich mit der Mutter zusammensetzen und der den Wunsch mitteilen. Vielleicht ist sie ja auch mit einverstanden und die Kleine kann ganz problemlos "umziehen"

Würde die Mutter aber nicht zustimmen hat das Kind selbst die Möglichkeit zum Anwalr oder JA zu gehen!
Sollte es auf einen Prozess hinauslaufen wird das Kind auf jeden Fall befragt. Ausserdem wird das Umfeld angesehen wo sie bisher lebt, und wo sie hinmöchte.

Das geht aber alles nur wenn das Kind wirklich trifftige Gründe nennt. Also nur der Wunsch dahin zu ziehen weil Oma besser kocht, oder weil sie da mehr raus darf geht natürlich nicht.
Wenn die Mutter aber häufig wechselnde PArtner hat, oder viel Party macht zählen diese Gründe auf jeden Fall.

Was ist denn mit dem Vater des Kindes???

5

hey,

dem kann ich mich (bis auf das mitspracherecht) anschließen. eine einvernehmliche lösung ist meist das beste, vor allem wenn sie von allen beteiligten getragen wird. zumal eine auseinandersetzung über jungendamt und folglich gericht (sollte die mutter nicht zustimmen) für das kind doch auch sehr intensiv sein kann, selbst wenn sich das kind wünscht, von der mutter weg zu kommen. gespräch mit der mutter suchen wäre auf jeden fall der beste erste schritt.

mit 10 jahren hat das kind bei gericht das recht gehört zu werden, das heißt, es wird zumindest gefragt, was es denkt. mitspracherecht in dem sinn hat es noch nicht, da die meinung des kindes weder für gericht noch für jugendamt verbindlich ist.

lg

6

na des meine ich doch........sollte es zu einer Verhandlung kommen wird das Kind auf jeden Fall befragt was es möchte, und der Wunsch wird auf jeden Fall berücksichtigt, sofern es "gut" ist für das Kind.

4

Hallo,

Das so genannte Mitspracherecht haben Kinder erst ab dem 14. Lebensjahr, vorher entscheidet ggf das Jugendamt alleine bzw. natürlich mit den Eltern.
Das das Kind noch Minderjährig ist muss es eh über das Jugendamt laufen.

7

Mir sagte aber der Pädagoge das bereits ab 12 ein Mitsprache Recht besteht. Nicht erst ab 14.

Würde mich mal interessieren was da nun stimmt.

12

das kommt auch aufs Kind an....wie es in der Entwicklung ist.
Manchmal wird da sogar ne Art psychologisches Gutachten erst erstellt um zu erkennen das des Kind sich der Tragweite der Entscheidung wirklich bewusst ist.

weiteren Kommentar laden
8

Hallo!

Also wir haben versucht, die Tochter meines Mannes zu holen, als diese knapp 5 war und damals sagte uns ein Anwalt, dass das nur die Mutter oder das Gericht klären könnte, das Kind aber auf jeden Fall befragt werden würde....
2 Jahre später, als sie dann 7 war, wollte sie nie nach Besuchswochenenden nach Hause, sie heulte und schrie und wollte lieber bei und bleiben. Wir haben ihr gesagt, dass sie jederzeit kommen darf und haben uns auch überlegt, das notfalls einzuklagen, da die Verhältnisse in ihrer Familie eher schlecht waren, was dann aber garnicht notwendig war, da ihre Mutter das so auch gut fand.
So wie Du das hier schilderst hört es mich für mich an, als läge der Mutter an dem Kind sowieso nicht wirklich was. Redet mit der Kleinen und den Großeltern und dann mit der Mutter. Wenn die einfach zustimmt, ist das doch ok. Würde dann aber mal aufm JA nachfragen, wie das mit dem Sorgerecht ist...

Liebe Grüße, Sandra

9

Wenn die Mutter das Sorgerecht nicht alleine hat, dann könnte höchstens der KV einen Wechsel anregen.

Die Großeltern oder anderer Personen haben da überhaupt nichts mitzureden bzw. zu fordern.

Das Kindeswohl scheint ja - im juristischen Sinne - nicht gefährdet zu sein.

Mit 18 kann Deine Nichte ausziehen, sofern sie sich selbst unterhalten kann.

Gruß

Manavgat

10

Hi!

Ich finde deine Komemntare ziemlich daneben!! Du hast meinen Text auch nicht richtig durchgelesen!!!

Ich fasse dein gesamtes Statement einfach mal als Provokation auf! (Wie man es hier von dir gewohnt ist)

Aber erst mal Infos:

Sorgerecht liegt bei der Mutter, der Vater meldet sich hin und wieder mal, ist dann für längere Zeit wieder "verschollen" (z.Zt. glaube ich in den Niederlanden...)

Die Großeltern FORDERN gar nichts! Das habe ich NIRGENDWO geschrieben. Die Großeltern würden sich freuen, wenn meine Schwester endlich mal Verantwortung übernejmen würde!!!

DAS KIND sagt, sie möchte da nict mehr sein, sie fühlt sich ungeliebt, wird andauernd ungerechtfertigterweise angeschrien. Die Mutter kocht nicht für das Kind, unternimmt NICHTS mit dem Kind, gibt es nur ab, um dann selbst was zu unternehmen!

Was meinst du mit - im juristischen Sinne -? Geht es für dich dabei nur um "Gefahr für Leib und Leben"? Das Kind ist psychisch echt gestört, ich habe gerade mehrere Tage mit ihr verbracht. Ihr Verhalten ist mehr als auffällig, ihr Umgang mit anderen Menschen echt gestört. Sie hat keine Freunde, kann keine Kontakte zu anderen Menschen aufbauen (sie bekommt ja auch von der Mutter keine Gelegenheit dazu!) und motzt jeden an, auch mich. Mit netten Worten (von mir) kann sie GAR NICHT umgehen.

Sie ist 10, kleidet sich wie 16 (oder wird so gekleidet), ist übergewichtig, total unsicher und schlecht in der Schule (obwohl sie nicht dumm ist).

Ich denke, es liegt sehr wohl eine Kindeswohlgefährdung vor - nur ob die "dramatisch" genug ist, um das Kind der Mutter zu entziehen, das bezweifle ich (ich kenne ganz andere Fälle, wo es noch "dramatischer" ist, und die Kinder müssen da bleiben). Deswegen wollte ich wissen, ob ein Kind mit 10 schon eine Art Mitspracherecht hat oder tatsächlih zum JA gehen kann um denen mitzuteilen, dass sie dort nicht mehr wohnen kann!

Sie wird dort definitiv nicht bleiben, bis sie 18 ist, dann haut sie eher vorher ab! Außerdem: ich bin selbst kein Fan von "auf Kosten des STaates leben", aber falls sie es bis zum 18. Lebensjahr dort aushalten sollte, würde ich ihr raten, auf jeden Fall auszuziehen, ob sie selbst das bezahlen kann oder nicht!!!!

11

Du hast eine Frage gestellt und eine sachliche Antwort bekommen.

Jetzt mal Dir von mir aus ein Schild und geh spontan demonstrieren.

Manavgat

weitere Kommentare laden
16

Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber rein vom gesunden Menschenverstand würde ich ein klares "Nein!" zu diesem Fall sehen. Die Eltern sind doch bis zum 18. Jahr erziehungsberechtigt? SEit wann kann ein Kind entscheiden, wo es leben darf? #kratz Ich geh mal davon aus, dass die Mutter alleiniges Sorgerecht hat und solange keine Vernachlässigung des Kindes durch das Jugendamt festgestellt wurde, glaube ich nicht, dass deine Nichte ihren Wohnort frei wählen kann.
Anders, wenn die Mutter zustimmen würde. Dann wahrscheinlich schon.

Grüße
Luka

17

...wenn ihr das Kindeswohl gefährdet seht, dann müsst ihr den Weg über das Jugendamt gehen.

Grüße
Luka