Musterantrag auf gemeinsames Sorgerecht?

Hallo,

mein Mann ist einer dieser "entsorgten" Väter, die zwar für ihr Kind zahlen dürfen, aber eben kein Sorgerecht haben.

DAS möchte er nun ändern, abgesichts des Urteils des BVerfG. Er strebt zunäcvhst mal ein gemeinsames Sorgerecht an.

Muss man zum Anwalt damit? Oder gibts einen Musterantrag?

Der Sohn meines Mannes ist 12, er besucht uns in seinen Schulferien (wohnen weit weg von ihm und der Mutter), wir telefonieren alle paar tage miteinander. Der Kontakt ist also wirklich gut.

Muss man einen solchen Antrag begründen? Wie am besten?

LG

LL

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Ich würde immer zum Anwalt gehen! Alleine schon aus dem Grund daß du vor Gericht zwei juristische Personen darstellst. Auch ist es besser jemanden an der Seite zu wissen, wenn die Gegenpartei ein bis auf das Messer reizt.

Weiterhin sind die Formulierungen im Antrag wichtig, weil ihr garantiert tausend Gründe einfallen, warum der Vater nicht geeignet ist. Glücklicherweise erkennen die Richter diese Spielchen, aber ebend nicht alle.

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Wer bitte sind denn die 2 juristischen Personen vor Gericht?

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Lese mal bitte die Prozessordnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html

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Erst mal müssen die Gesetze entsprechend geändert werden(soll ja bald passieren), DANN können Anträge gestellt werden.

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Hallo,


und wie erklärst du das hier:

Ergänzend zu dieser Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB wird deshalb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Der gewählte Prüfungsmaßstab hinsichtlich des Kindeswohls soll sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden.

aus:


http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html

3. Absatz (ganz unten)


?

Gruß

LL

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Falsch!!! Lese das Urteil, Anträge können jetzt schon gestellt werden.

2. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

3. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

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Wozu soll das jetzt gut sein?

Wenn er ihn regelmässig sieht, informiert wird und der Junge schon 12 ist, dann würde ich hier kein Fass mehr aufmachen.

Es gibt kein neues Gesetz, lediglich ein Urteil des Verfassungsgerichts. Dein Mann (nicht Du!) müsste ein Verfahren anstrengen und hierfür die Kosten tragen. Das ist u. U. langwierig und trägt nicht zu einem besseren Verhältnis zur KM bei.

Gruß

Manavgat

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hey,

mein mann hat hier lediglich keinen eigenen account, saß aber eben noch neben mir .-)

ich bin hier auch nicht die "treibende" kraft.

Der KOntakt zur KM könnte nicht schlechter sein, er wird über nichts informiert und der Umgang klappt nur wegen Androhung eines Zwangsgeldes und der Androhung, dass der Junge sonst auf ihre Kosten mit der Polizei von ihr zum Umgang abgeholt wird... da liefen schon einige Verfahren... #schock

Die Kosten des Verfahrens trägt mein Mann gerne.

Wozu es gut sein soll?

Es macht sowohl für den vater als auch für das Kind ne Menge aus, ob ein vater eben keine Rechte hat und man immer dann, wenns um die Wurst geht, als einzigen Ansprechpartner die Mutter hat, oder ob Vater und Mutter gleichberechtigt die Erziehung übernehmen und eben die wichtigen entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Ausserdem finde ich wichtig, dass der Sohn meines Mannes weiss, dass sein vater sich eben nicht damit abgefunden hat, sondern aktiv was dafür tut, dass sich das eben ändert-

Nicht zuletzt ist mein mann eben mit vielen wesentlichen entscheidungen (zb Schule) des Jungen nicht einverstanden und wird eben von ihr auch nicht einbezogen, weil sie nicht muss.

bisher ist eine übertragung des sorgerechts zur gemeinsamen sorge an der nicht-zustimmung der km gescheitert... das urteil des bverfg eröffnet da jetzt neue möglichkeiten.

LG

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Hallo!

Es trägt nicht unbedingt zur guten Kommunikation mit der Kindsmutter bei, wenn man sie nicht über sein Vorhaben aufklärt, sondern dirket übers Gericht geht!
Gute Kommunikation ist aber gerade für die Zukunft sehr wichtig.

Wie wäre es also, wenn er erstmal mit der Kindsmutter spricht? Zur Zeit hätte er nur die Möglichkeit das Sorgerecht über das Familiengericht zu beantragen, dies kostet Geld.
Vielleicht gibt die Kindsmutter ja aufgrund der neuen Übergangsregelung ihr okay für ein gemeinsames Sorgerecht?

Gruß nakiki

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hallo,

erstens hat mein Mann noch gar nicht beschlossen, NICHT zuerst mitzuteilen, dass er die gemeinsame sorge anstrebt... zweitens ist das verhältniszur km denkbar schlecht... umgang klappt nur mit androhung von zwangsgeld, auskünfte gibts so gut wie nie, dafür aber viele lügen und betrügereien rund ums kind...

die km wird sich nie und nimmer auch nur einen cm auf meinen mann zubewegen... sie kann gescheiterte paarbeziehung nicht bon der elternschaft für den gemeinsamen sohn unterscheiden und ist nach 9 jahren (!) immernoch so sehr gekränkt, dass sie alles ablehnt, was mein mann vorschlägt-

LG

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Wenn KM jegliche Kommunikation blockiert, bleibt nur der Gang zum Gericht. Einige KM´s in diesen Forum scheinen bis heute noch nicht verstanden zu haben das sie nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gegenüber den KV haben.

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Nein, so weit ist es noch lange nicht. Dein Mann hat jetzt nur das Recht, dass er vor Gericht auf Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts klagen kann. Allerdings würde ich definitiv erst einmal mit der Mutter deswegen reden. Ihr ist sicherlich die neue Regelung bekannt und eventuell ist sie jetzt schon bereit das Sorgerecht so zu teilen.
Also meiner Meinung nach sollte er erst einmal mit der Mutter reden und danach den Anwalt einschalten.

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die mutter lässt nicht mit sich reden.

ich rede auch lediglich davon, einen gerichtlichen antrag auf pbertragung der sorge zu gemeinsamen sorgerecht zu stellen..

("klage" gibt im familienrecht ja nicht).

LG

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>>> Er strebt zunäcvhst mal ein gemeinsames Sorgerecht an. <<<

Interessant ... "zunächst" die gemeinsame Sorge ... und was kommt dann ... strebt er dann das alleinige Sorgerecht an?

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mal sehen.

wahrscheinlich im nächsten schritt das aufenthaltsbestimmungsrecht-

warum?

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Ach, nur so ...

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Hallo,

sry aber ich halte davon gar nichts. Für was braucht der Vater unbedingt das Sorgerecht wenn ihr so weit entfernt wohnt das es nur in den Ferien Umgang gibt?


Lg

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die Frasge ist doch:

warum braucht der vater das sorgerecht nicht?

warum soll nur die mutter die rechtlichen interessen des kindes nach aussen hin vertreten?

warum soll das kind wissen, dassfür alle wichtigen belange ausschliesslich die mutter zuständig ist und der vater gar keine möglichkeit der mitentscheidung hat?

warum soll der vater nicht über die wahl der schule, die art der medizinischen behandlung etc. mitbestimmen dürfen?

merkwürdiges weltbild hast du...