Vormundschaft/ Vorsorgevollmacht KInd bei Tod der Eltern

Hallo,

wir setzen uns gerade mit diesem Thema auseinander und möchten gern per Anwalt/ Notar oben genannte Maßnahmen treffen ( die wir hoffentlich NIE in Anspruch nehmen müssen).

Nun haben wir meine Schwester ( verheiratet, 1 Kind) gefragt ob sie im Falle unseres Todes unsere Kinder "annehmen" würden.

Sie sagten zwar erstmal ja aber da wäre sicher einiges noch zu klären.

Wie ist das im Fall der Fälle? Bekommen sie automatisch das Sorgerecht für unsere Kinder? Entsprechend dann auch das Kindergeld?
Sollten wir sie in unserer Lebensversicherung als " Ausgleich" für " ihren Aufwand" begünstigen? Oder lieber als" Verwalter" im Sinne unserer Kinder für die bei Tod ausgezahlte Versicherungsleistung einsetzen ( wenn die Kinder statt des Ehepartners Begünsigte sind, da der Ehepartner ja auch nicht mehr leben würde ).

Wäre schön, wenn uns auf diese Fragen jemand antworten könnte.

lg sanny0606

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Als meine Kinder noch klein waren, hatte ich ein notarielles Testament verfügt mit folgendem Inhalt:
Wo meine Kinder hin sollen (meine Verwandtschaft war unbrauchbar, leider - deswegen wäre das ein mir gut bekanntes Kinderdorf gewesen)
Wer als Vermögensverwalter eingesetzt wird - war meine Freundin.
Die anfallenden Beträge (wäre z.B. bei Unfall beträchtlich gewesen) habe ich gesplittet. Wieviel genommen werden kann während des Aufwachsens der Kinder und wieviel für ihre Ausbildung fest angelegt werden muss.
Der Vermögensverwalter hätte regelmäßig dem Notariat Auskunft geben müssen über die Verwendung des Geldes.
Meine zwei Lieblingsnichten habe ich gebeten, sich später um die Kinder mit zu kümmern - die wären damals aber selber noch zu jung gewesen für das Aufziehen meiner Kinder. Mehr hab ich nicht tun können.
Gottseidank hab ich es nicht gebraucht.
Automatisch gibts sicher kein Sorgerecht, da musst mal beim Jugendamt fragen, wie das gehandhabt wird, prüfen werden sie die Unterbringung sicher. Die werden aber auch froh sein, wenn Kinder in der Familie bleiben können und keinen Heimplatz brauchen. Ich denke mal, im Falle des Sorgerechts kriegen die Sorgeberechtigten auch das Kindergeld.
ICH würde durchaus einen Betrag für Deine Schwester vorsehen als "danke" - aber nicht zuviel.....Ich will niemand was unterstellen, aber man soll Kinder ja nicht aus rein finanziellen Gründen übernehmen. Anders wäre es evtl. wenn Deine Schwester ihren Job aufgeben müsste dafür. Dann könntest Du eine Risikoversicherung abschließen zu ihren Gunsten. Da zahlst Du mtl recht wenig für eine gute Versicherungssumme.
Sprich aber alles mal mit einem Notar durch, die kennen solche Fälle.
LG Moni

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Liebe Moni,

lieben Dank für Deine Antwort! Das hilft mir ein bißchen weiter und die Sache mit der Risiko- LV ist eine gute Idee!

LG Sanny

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Hallo Sanny,
eine Vorsorgevollmacht musst du dir etwas anders vorstellen. Viele Menschen gehen offenbar davon aus, dass man in dieser Vollmacht einfach schreiben kann, wer das Kind nach dem Tod der Eltern (oder der Alleinerziehenden) "bekommt". Dem ist nicht so. Diese Entscheidung trifft ALLEIN das Gericht. Da es sich allerdings um deine Kinder handelt, wird dir vor Gericht das Recht eingeräumt, dich ebenso zu diesem Fall zu äußern. Da du dass natürlich nach deinem Tod nicht mehr kannst, schreibst du vorher diese Vollmacht. Vor Gericht kommen dann natürlich auch andere Menschen zu Wort, ebenso das Jugendamt und - je nach Alter des Kindes - das Kind selber. In dieser Vorsorgevollmacht mußt du also (wie du es auch vor Gericht machen würdest) sehr gut begründen, warum du diese Person wählst und nicht eine andere (die vielleicht näher verwandt wäre und näher wohnen würde,...). Du solltest vielleicht auch bedenken, dass eventuell andere Personen (falls du auch Wertgegenstände zu vererben hast) ebenfalls Vormund deiner Kinder werden wollen. Also...dein Kind kannst du nicht "vererben", wohl aber dein gesamtes Vermögen. Du kannst sehr wohl entscheiden, dass dein Kind alles erben soll, ABER ein Vermögensverwalter bis zur Volljährigkeit über das Vermögen herrscht. Der Vormund und der Vermögensverwalter sollten im Sinne deines Kindes möglichst 2 völlig verschiedene Personen sein, die sich möglichst noch nicht einmal richtig kennen. Versicherungen sind auch eine gute Möglichkeit, sicherzustellen, dass das Kind das Geld wirklich bekommt.

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In dem Fall greift die Verwandtenpflege.
D.h. sie kann Euer Kind in Dauerpflege nehmen und wird vom Jugendamt entsprechend entschädigt (hier im Bundesland ca. € 700,-- monatlich inkl. Kindergeld).