Kind beim Besuchsrecht vom Hund des Vaters angefallen

Hallo,

mein Kind (10) war - wie alle 14 Tage - zu Besuch beim Vater. Mein Ex und seine Lebensgefährtin halten Hunde und bilden diese (nicht fachgerecht meiner Meinung) im Schutzdienst aus.

Meistens hat er die Hunde ein bis zwei Jahre, dann werden Sie so aggressiv, dass sie alles anfallen, was sich nicht in Sicherheit bringen kann.

Inzwischen hat er Hund Nr. 4, ein Airedale Terrier. Da ich weiß, dass mein Ex nicht mit Hunden umgehen kann (ich habe mich vor 8 Jahren getrennt, weil er meine Hunde und dann mich geschlagen hat), habe ich mein Kind immer wieder gefragt, wo die Hunde sind beim Besuchsrecht, was für ein Kontakt zwischen Kind und Hund besteht, ob die Sicherheit gewährleistet ist usw.

Mein Kind - selbst erfahren im Umgang mit Hunden für das Alter, macht Turniersport THS - nahm mir meistens meine Bedenken, meinte aber schon, dass ich zu vorsichtig bin und nicht immer so tun soll, als wolle ich sie in Watte packen.

Weihnachten passierte dann das, was ich immer vorausgeahnt hatte. Einer der Hunde meines Ex hat mein Kind angefallen und mehrmals in den Kopf gebissen.

Heimtückisch, von hinten, einfach so, während mein Kind vor dem Fernseher saß.

Krankenhaus, ich wurde alarmiert und fuhr hin.

Tage später, als der Schock etwas nachließ, meinte mein Kind, sie wolle nicht mehr zum Vater, der Hund soll "weg" oder eingeschläfert werden.

Mein Ex fragte übrigens nur einmal nach dem Zustand unseres Kindes und als ich ihm die Worte wiedergab, die mein Kind gesagt hat (weg oder einschläfern), pöbelte er mich an, das Kind soll sich nicht so "anstellen", so etwas passiert halt mal....Er möchte auf dieser Grundlage keinen Kontakt mehr zu mir oder unserem Kind.

Gerüchte hier, Gerüchte da, wie es so ist, wenn jeder jeden kennt, trug man an mich heran, dass der Hund, der zugebissen hat, kein "Ersttäter" ist und bereits andere Kinder gebissen hat.

Hätte ich das gewusst, hätte ich mein Kind ohne Zwingerhaltung nicht mehr zum Vater gelassen! Ich bin dem beim Ordnungsamt nachgegangen und siehe da - da waren sie gerade dabei, gegen den Hund und Halter zu ermitteln und der Hund wurde als Gefahrhund eingestuft.

Ich habe die Attacke auf meine Tochter auch dort gemeldet und seitdem versuchen mein Ex und seine Lebensgefährtin diesen Vorfall vor den Ämtern zu vertuschen, weil sie mehrere Airedales haben, schieben sie es auf einen anderen und weil seine Lebensgefährtin ja nicht heisst wie mein Ex, ist sie plötzlich die Hundehaltern. Da ist das Ordnungsamt nun aber hinter gekommen und versucht nun, die wirklichen Besitzverhältnisse, wer nun für welchen Hund verantwortlich ist, zu klären.

Mein Ex redet mich überall schlecht, ich nutze diesen Vorfall für mich, das Verhältnis Kind/Vater zu zerstören!

Ähm...warum sollte ich das nach 8 Jahren tun?! Bin selbst seit langem glücklich, habe noch ein Kind bekommen und führe mein eigenes Leben.

Ich weiß, dass ich hier keine Hilfe bekommen kann, wollte mich nur mal "ausk*****".

Vielleicht schreibt ja die ein oder andere, was sie machen würde, aber ich sehe auch im Moment keine Grundlage, ein Verhältnis zwischen Vater und Kind wieder herzustellen.

Viele Grüße




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hallo,

was würdest du tun, wenn dein kind auf offener straße von einem fremden hund angefallen worden wäre?
ich hätte anzeige erstattet.
wenn der sog. vater sich dermaßen benimmt und sich liber um den hund kümmert, als das eigene kind, dann würde ich eventuell ebenso verfahren.

lg

2

Hallo,

erst einmal hoffe ich , daß es Deiner Tochter wieder gut geht?!

Das ist ja erstmal ein Riesenschock...

Und nein, wenn der Vater das so lässig abtut und es vertuschen möchte und er sich nur einmal nach seiner Tochter erkundigt hat, dann ist es wohl für alle besser, wenn der Kontakt ersteinmal wegfällt.
Es ist ja nicht so, daß sie beim Rollschuhlaufen gestürzt wäre, ein Unfall kann dem liebevollsten und aufmerksamsten Papa passieren.
Aber den Angriff des Hundes hätte er verhindern können, wenn er denn wußte, daß der Hund bereits auffällig war. Und er kann sie nicht mit den Hunden alleine lassen, auch wenn sie sich mit Hunden auskennt. Sie ist 10, und er hat für ihre Sicherheit zu sorgen.

Auch wenn es Dich ärgert, laß' ihn reden, ich kenne die ganze Geschichte nun nicht, aber die Bisse sind aktenkundig und auch, daß der Hund bereits auffällig war. Also kann Dir das Gerede nichts anhaben. Steh' darüber. DAS ist für mich absolut ein Grund, den Kontakt erstmal einzuschränken.

Ich finde, Du verhältst Dich richtig.

Wenn ein "fremder" Hund Dein Kind anfällt, dann hat auch jeder Verständnis, daß Du entsprechend handelst.

Wünsche Euch alles Gute!
Tine

3

Hallo,

falls Du es noch nicht getan hast, würde ich den KV anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung, außerdem wegen Verleumdung.

Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?

Falls ja würde ich diesen Vorfall zum Anlass nehmen das alleinige Sorgerecht einzuklagen.

Außerdem würde ich jegliche Besuche untersagen solange Dein Ex bzw. deren Partnerin noch irgendwelche Hunde besitzt, denn selbst wenn dieser Eine "wegkommt" wer sagt, dass sich solch ein Vorfall wiederholt nachdem Dein Ex ja offensichtlich nicht gerade sehr firm in der Hundeerziehung geschweige denn zur Ausbildung im Schutzdienst ist.

Sollte der KV bzw. Eure Tochter ein weiteres Umgangsrecht wünschen, würde ich diesem (solange die Hunde immer noch im Haus sind) nur unter Begleitung zustimmen.

Soviel zu meiner Meinung.

LG Krüml

4

wie geht es deiner tochter jetzt?

du MUSST ihn anzeigen.

den kontakt zwischen kind und vater würde ich gänzlich abbrechen lassen auch wenn das im grunde traurig ist aber der KV ist nicht in lage deiner tochter ein SICHERES umfeld zu bieten.

allenfalls betreuten umgang würde ich zulassen

ebenfalls solltest du umgehend den tierschutz informieren wenn du doch WEISST das er die hunde schlägt etc?

ist das denn "rechtens" was die betreiben? für den schutzdienst ausbilden? derart agressiv? und FREI halten?

nein, da stimmt was nicht.


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Hallo
Also 1. würd ich das Kind nicht eh nicht mehr hingeben solange der Hund da ist.
2. würde ich den Vater anzeigen, vor allem deswegen weil der Hund jo schon mal zugebissen hat und er nichts unternommen hat. Was muss denn noch passieren?
Meiner Meinung nach soll der Hund eingeschläfert werden.
Ja, man könnte sagen "er ist doch der VATER" und dass man nicht so gegen seinen Ex vorgehen kann, aber ich finde dass man als vater auch Verantwortung dem Kind gegenüber hat, und so weit wie es jetzt gekommen ist, darf es nicht kommen.
Das Problem ist, wie kommt das ganze wieder ins Lot für das Kind (das ja selbst sagt sie will nicht mehr hin..)? Ich weiss nicht. Vielleicht wenn die Frage der Verantwrotung gerichtlihc geklärt ist sieht er ein dass er einen Fehler gemacht hat?

Lg Sylvie

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Ganz ehrlich dachte ich bei der überschrift auch, die übertreibt wieder....

Aber ich kann es verstehen. Es passiert nicht einfach so. Und darf nicht passieren. Wir haben zwei hunde, meinem Mann seine Kinder sind kleiner als dein Kind. Aber sie wissen was sie wann dürfen und beim essen und schlafen sollen sie die zwei in ruhe lassen.

ABER, sobald einer sich so verhalten würde, bzw schon vorher bei beobachtetem knurren usw. würde der hund wegkommen.

Kinder egal wie alt nie alleine lassen mti was für einem Hund auch immer.

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Den Vater anzeigen, das Kind dort nicht mehr hingeben.
Da sieht man übrigens wieder das nicht Hunde gefährlich sind sondern gefährlich gemacht werden.
Dein Ex udn seine Lebensgefärtin scheinen nicht in der Lage ein Tier zu halten.
Es ist übrigens meiner Meinung nach ziemlch egal was das für ein Hund war, auch ein kleiner Hund kann einen ziemlich gefährlich verletzen.

MEIN Kind würde zu diesem Vater vorläufig nicht mehr kommen, nicht um ihn eins auszuwischen sondern weil ich als Mutter verpflichtet bin in erster Linie mein Kind zu schützen.
Wäre das Kind mit Rollschuhen gestürzt, ja mei das hätte daheim auch passieren können man kann sie ja nicht in Watte packen.
Aber ein Hund der schon mal gebissen hat und ein Kind unbeaufsichtigt lassen und es dann herunterspielen, ja sogar vertuschen wollen geht gar nicht.

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Hallo,

dein armes Kind! Hoffentlich geht es ihm wieder besser und sie behält keine schlimmen Narben davon.
Es so hinzustellen, dass sowas halt schonmal vorkommt finde ich gerade aus dem Mund eines Vaters eine Unverschämtheit. Allein für den Spruch hätte der von mir mit einer gesprungenen Glasflasche das Gesicht verschönert bekommen! Und dass dein Kind sich halt nicht so anstellen soll ist ebenso unter aller Sau. Ist der irgendwie gesiesgestört oder einfach nur ein Arschloch?

Hoffentlich wird ihm das Hundhalten und -züchten zukünftig ganz untersagt! Und wäre das mein Kind müsste und dürfte es nie wieder zum Vater. Wenn Kontakt bestehen bleiben sollte, dann müsste der Typ das Kind deheim besuchen.