Adoption von Stiefkind

Hallo Ihr Lieben,

bin im World Wide Web nicht so wirklich schlau geworden und hoffe, jemand von Euch kann mir jetzt weiterhelfen.

Kurz zum Hintergrund:
Ich bin seit Kurzem verheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind und meinen Sohn (9J.) aus früherer Beziehung. Da ich vorher nicht verheiratet war, mein Sohn meinen Nachnamen hatte und ich das alleinige Sorgerecht besaß, haben wir zu unserer Hochzeit meinem Sohn unseren ab dann gültigen Familiennamen gegeben (Einbenennung).
Nun würde mein Mann den Kleinen gerne auch adoptieren, so dass er wie auch sein kleiner Bruder nicht nur aus Sicht unseres Herzens, sondern auch aus juristischer Sicht ein vollwertiges Familienmitglied ist.

Der leibliche Vater würde der Adoption zustimmen (weil er dann aus seinen Unterhaltsverpflichtungen entlassen wäre).

Wie muss ich jetzt vorgehen?

Habe nur irgendetwas gefunden, dass das Vormundschaftsgericht eingebunden werden muss. #kratz

An wen / welche Stelle muss ich mich denn nun zuerst wenden? Und wie läuft das dann weiter ab?

Ich hoffe auf Eure Erfahrungen!!!

Danke schon mal und liebe Grüße

Heike

1

hi!

so rein aus dem bauch herraus würde ich sagen, sprich mal mit dem jugendamt, da kann man dir mit sicherheit sagen, wie ihr vorgehen müsst bzw. wohin ihr euch wenden müsst.


übrigens, tollen mann hast du!#pro das würd nicht jeder machen...


lg anna

2

Danke für Deine schnelle Antwort!
#klatsch Auf die Idee mit dem Jugenamt hätte ich nun wirklich selbst kommen können #hicks.

Dort werde ich auf jeden Fall mal nachfragen. Da die bei uns dort aber sehr sehr langsam sind und auch nicht besonders auskunftsfreudig #augen, hoffe ich trotzdem auf noch einige Antworten hier im Forum.

Mein Mann ist echt toll #verliebt#verliebt#verliebt..bin froh, dass ich ihn hab!

3

Hallo!

Ich gratuliere euch von Herzen, dass der Erzeuger sich dazu bereit erklärt.

Wir sind noch mitten in der "ich überleg es mir" Phase beim Erzeuger und wenn wir ihn drauf ansprechen, hatte er "noch überhaupt keine Zeit, darüber nachzudenken"

Das Jugendamt hat eine Abteilung, die für Adoptionen zuständig ist. Ruf einfach mal dort an und lass dir die Nummer geben.

Ihr müsst allerdings 1 Jahr verheiratet sein, damit eine Adoption möglich ist.

Alles Gute,

Ariane

4

Aaah, das wusste ich nicht...dass man erst mal ein Jahr verheiratet sein muss!!!
Danke für den Hinweis.

Der leibliche Vater ist übrigens sogar ganz erpicht darauf, JETZT alles in die Wege zu leiten. Hat sogar schon beim JA nachgefragt, warum man so ne Adoption nicht in 2-3 Wochen abhandeln kann #augen...

Bin froh, wenn das Thema erledigt ist!

LG
Heike

5

Huhu...genau, Ihr müßt 1 jahr verheiratet sein und beide mind. 30 jahre...haben hier mal die gleiche Situation gahebt *g*

8

blödsinn.

ein jahr verheiratet stimmt aber beide mind 30 ist nun wirklich völliger blödsinn.

mein 26 jähriger mann ist gerade dabei meine tochter zu adoptieren.

6

Hallo Heike,

der richtige Weg ist es sich erst mal mit dem Jungendamt in Verbindung zu setzen. Die sagen dir auch wie du genau vorgehen musst. Ich versuche es dir aber schonmal in groben Zügen aufzuschreiben.

Im zweiten Schritt muss dann der leibliche Vater vor einem Notar eine Willenserklärung abgeben das er alle Rechte und Pflichten an dem Kind an den adoptierenden Vater abgibt.
Der adoptierende Vater muss eine Willenserklärung abgeben das er alle Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber annimmt. ( das bleibt dann im übrigen auch so falls die Ehe zu leiblichen Mutter geschieden wird)

Wir wurden zu einem Gespräch zum Jugendamt eingeladen und sind verschiedenes gefragt worden. z. B Lebensziele usw. damit sich der Sachbearbeiter vom Jugendamt erst einmal ein Bild machen kann.

Wir mussten beide einen Lebensbericht schreiben. Quasi ein Lebenslauf wie man aufgewachsen ist, Familienverhältnisse und warum man die Adoption anstrebt. Wie man sich das weitere Leben vorstellt.

Wochen später hat uns dann die Dame vom Jugendamt auch zuhause besucht ( natürlich vorangemeldet) um sich über die Wohnverhältnisse ein Bild zu machen. Sie hat sich dann auch eine Weile alleine mit meiner Tochter unterhalten, sich ihr Zimmer zeigen lassen und dann auch so spielerisch Fragen gestellt. Wohl um zu sehen wie das Kind mit dem "neuen" Vater denn so klar kommt.

Am Ende des Besuchs hat sie uns dann gesagt, dass Sie einen posiven Eindruck hat und Sie von ihrer Seite aus der Adoption zustimmt.

Zwischenzeitlich mussten wir verschiedene Urkunden und Attestes von adoptierendem Vater und vom zu adoptierenden Kind vorlegen. ( das bekommst du aber schriftlich was die da genau brauchen)

Dann geht erstmal die Akte weiter zum Vormundschaftsgericht. Da dauerte es dann noch eine ganze weile bis wir einen Termin bekamen.

Wir bekamen dann alle drei eine Vorladung zum zuständigen Richter. ( Adoptiv Vater, Kind und ich)
der Richter hat sich da noch einmal einen persönlichen Eindruck verschafft.
Er erklärte dann ebenfalls am Ende des Gesprächs das er keine Gründe feststellen kann die gegen eine Adoption sprechen und er dem Antrag zustimmt.

Bis wir dann die Adoptionurkunde bekamen dauerte es nochmal einige Wochen.

Alles in allem von der Abgabe der Willenserklärung bis zur Adoptionsurkunde dauerte es 1 Jahr.

Ich hoffe ich habe jetzt nicht zu viele Fehler eingebaut und einigermassen verständlich geschrieben.

Alles Gute für Euch
Brigitte

7

Super..vielen vielen lieben Dank!!!

9

wir sind in der gleichen situation.

1. termin beim Jugendamt machen
2. Termin beim Notar dort muss der KV einwilligen das er sein kind "abgibt" und der annehmende vater muss einwilligen das er das kind annimt.

von den urkunden bekommt ihr alle eine ausfertigung und vom notar aus gehts ans gericht.
sobald es beim gericht eingegangen ist, ist es WIRKSAM das der KV sein kind abgegeben hat.
sprich: er hat ab da an keine rechte und pflichten mehr.

sollte innerhalb der nächsten 3 jahre dein mann das kind NICHT adoptiert haben so geht alles wieder an den KV zurück.

das Jugendamt befragt euch dann eingehend (dich und deinen mann) das jugendamt befragt auch den KV ... UND das jugendamt kommt nach hause und befragt das kind, wie das verhälltnis zum KV und zum adoptivater ist usw.

dein Mann muss zum gesundheitsamt und dieses muss bescheinigen das dein mann keine schwerwiegenden krankheiten hat die das leben verkürzen.

außerdem muss er einen ausführlichen lebensbericht schreiben, eine total offenbarung...AUCH von seinen finanzen (verdienst, schulden usw)

das jugendamt gibt die "beurteilung" zum gericht und letztendlich entscheidet der richter ob dein mann das kind adoptieren darf und erst DANN ist es geschafft.

wir haben gerade alle unterlagen (notar urkunden, lebensbericht, bescheinigung vom gesundheitsamt, führungszeugnis, bogen für adoptivbewerber) abgegeben und haben bald den 2. gesprächstermin beim Jugendamt, dann wird der KV zum jugendamt eingeladen und dann kommt die dame vom jugendamt nach hause.


WICHTIG: das kind sollte unbedingt "bescheid" wissen, es sollte wissen wer der richtige KV ist und das der adoptivpapa nicht der leibliche ist.


viel glück.

10

Danke schön.

Na, das hört sich ja alles sehr umständlich an, da kommt wohl einiges auf uns zu #kratz.
Aber ich finds gut, dass das so genau im Interesse des Kindes geprüft wird.
Habe noch erfahren, dass man mindestens ein Jahr verheiratet sein muss, bis mein Mann die Adoption beantragen kann.
Da wir erst vergangene Woche geheiratet haben, müssen wir wohl noch ein wenig warten :-(.

Aber dann gehen wirs an ;-).

Drück Dir die Daumen, dass Ihrs bald geschafft habt!

Alles Gute
wünscht
Heike

11

ja, man muss ein jahr verheiratet sein ;-)

wir haben es am 08.08.09 geschafft und am 13.08.09 waren wir beim notar ;-)

ja, man hat schon einiges zu tun und alles zieht sich in die länge aber im grunde finde ich es auch richtig das es eingehend geprüft wird.

wäre ja noch schöner wenn jeder einfach so ein kind adoptieren könnte ;-)

wünsch euch viel glück und alles gute :-)