Umgangsrecht nach Trennung. WIe oft wie lang für Väter

Hallo,

ich hab mal ne Frage, ne Bekannte hat sich von Ihrem Mann getrennt, Ihr Sohn ist wie meiner auch 1 Jahr alt. Sie gewährt dem Papa zwei Nachmittage (15-19 Uhr) und alle 2 Wochenenden 1 Übernachtung mit seinem Sohn. Er findet das zu wnig und möchte Ihn alle 2 Wochenenden komplett zwei Nächte! Wie ist das rechtlich! Er sagt, er könne auch bestimmen wann er seinen Sohn sehen will!
Der kleine lebt aber bei seiner Mama und beide haben Sorgerecht!

Vielen Dank für Euro Antworten!

Lg sally #liebdrueck

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Hallo!

Die Mutter sollte dem KIND sooft es geht ermöglichen seinen VATER zu sehen.

Gruß

Ariane

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Hallo Sally,

deine Bekannte sollte froh sein, dass der Vater so viel Interesse an seinem Sohn hat!! Das ist ja leider keine Selbstverständlichkeit.

Da er offensichtlich kein gewalttätiger oder sonst dem Kind schädlicher Mensch ist, sollte er seinen Sohn so oft sehen können wie möglich. Ein mehrtägiger Kontakt bringt die Beziehung der beiden sicher weiter als immer nur wenige Stunden.

Allein erziehend zu sein ist nicht immer einfach. Dass sich auch mal jemand anderer (umso besser, wenn es der Vater ist!) um das Kind kümmert, ist definitiv eine Entlastung.

Bestärke deine Bekannte darin, dem Kind soviel Vater wie möglich zu gönnen (nicht "gewähren"!!).

Sollte sie noch emotionale oder finanzielle Probleme mit ihrem Exmann haben - unbedingt außen vor lassen. Diese haben nichts mit der Vater-Sohn Beziehung zu tun und müssen separat geklärt werden!!

Das geht, habe ich auch alles durch. In unserem Fall habe ich den Vater immer wieder animiert, mehr Zeit mit unserem Sohn zu verbringen und inzwischen haben die beiden ein ganz tolles Verhältnis. Da der Vater in Italien wohnt (zum Glück die neue Partnerin auch hier in D!), gibt es keine regelmäßigen Besuchzeiten. Die werden einfach flexibel vereinbart. Und hin und wieder bringe ich meinen Sohn auch mal nach Italien - Ryanair macht's möglich!

Viele Grüße,

daniela

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Also alle zwei Wochen ein Wochenende finde ich sehr wenig.
Bei und würde geteiltes Sorgerecht eine 50/50- Abmachung bedeuten. So ist es auch in unserem Freundeskreis.
Die Frage ist warum will die Mutter das nicht und warum haben dann beide das Sorgerecht?
Lg Kathie

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Hallo,
wenn der Kleine erst ein Jahr alt ist, dann wird wohl nicht aus den zwei Übernachtungen am Wochenende.
Das kann der Vater erst "einklagen" wenn das Kind älter ist ...
Ich finde es ok, wenn der Kleine zweimal in der Woche nachmittags und dann noch jedes 2. Wochenende bei seinem Vater ist.
Wenn die Wut und Enttäuschung wegen der Trennung sich etwas gelegt haben, dann kann man ja auch alles etwas lockerer und flexibler handhaben.

LG
Lorino

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Hallo,

warum soll ein 1jähriger nicht 2 Nächte bei seinem Vater bleiben können? Warum soll der Vater das erst "einklagen" müssen??

Egal, was die Gesetze sagen und was ein Richter entscheiden würde: Vater und Kind haben ein Recht darauf, soviel Zeit wie möglich miteinander zu verbringen!

Ich habe es vorhin schon geschrieben: Man kann die Trennung auch verarbeiten, ohne das Kind als Faustpfand einzusetzen!

daniela

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Hallo,
man KANN ja die Trennung verabeiten OHNE das das Kind mit eingebracht wird. Aber das ist ja leider eher ein seltener Fall ... Wenn die Trennung noch frisch ist, und der Mann zB eine Andere hat, dann ist es für die Ex-Frau nicht einfach. Emotionen lassen sich manchmal halt nicht einfach so beiseite schieben.

Richter lassen einjährige Kinder nicht für zwei Nächte auswärts schlafen, wenn die Mutter nicht einverstanden ist ... jedenfalls in 99% der Fälle. Väter und Kinder haben ein Recht auf gemeinsame Zeit und ich finde das auch wichtig und richtig!
Ich habe selber einen Sohn aus erster Ehe, der seinen Vater regelmäßig sieht.


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