Muss der leibliche Vater einer Adoption zustimmen?

Hallo,
ich hab mal eine Frage. Weiß nicht genau, ob ich in dieser Sparte richtig bin.
Naja also die Frage könnt ihr ja meiner Überschrift entnehmen.
Also mein Freund und ich planen die Familie zu erweitern und ich würde es schön finden wenn er irgendwann mal unseren Kleinen adoptieren würde. Zu dem leiblichen Vater besteht kein Kontakt. Weiß aber nicht, ob er nicht aus Trotz seine Unterschrift verweigern würde.
Vielleicht hat jemand von euch da ja Erfahrung.
Würd mich freuen, Liebe Grüße, Tina

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Hi

natürlich muss der leibliche Vater - wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder das Kind ehelich geboren wurde (wenn er also auch der gesetzliche Vater ist) - einer Adoption zustimmen...

Überleg dir mal wo das sonst hinführen würde - da könnten Kinder adoptiert werden noch und nöcher - wenn die Eltern nicht zustimmen müssten... (Der Vater ist ja ein Elternteil - ob er sich kümmert oder nicht ist ein anderes Thema) Das wäre eine riesengroße Katastrophe!

Also ein klares JA

LG
Frauke

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genau das thema hatte ich letzt mit meinem mann.sein arbeitskollege möchte gerne das 1.kind seiner frau aoptieren.der leibliche vater kümmert sich gar nicht und zahlt nur,wenn er lustig ist,also auch eher gar nicht.
nun ist es bei denen so,daß der leibliche vater einer adoption nicht zustimmt und so wird es nicht klappen.
ich weiß nicht,ob es von bundesland zu bundesland unterschiede gibt,versucht es doch mal.
wer nicht wagt,der nicht gewinnt!alles gute!

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natürlich muss der leibliche vater zustimmen, wo kämen wir denn sonst hin???? viell. kannst du es ihm "schmackhaft" machen in dem du ihm sagst dass er nicht nur die rechte an seinem kind verliert sondern auch die zahlungsverpflichtungen...

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Natürlich musst du auf das Einverständnis des Vaters warten, ist doch logisch sonst könnte ja jeder dein Kind adoptieren ohne auch nur dich zu fragen.

Ihr seid beide Eltern und nicht nur du weil du das Kind geboren hast, also wirst du ihn wohl oder übel darum bitten müssen wenn du möchtest das dein Freund dein Kind adoptiert.

Allerdings muss dir klar sein das der leibliche Vater dann auch nicht mehr unterhaltspflichtig ist, die unterhaltspflicht geht dann auf den Adoptivvater über.

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Hallo, wo ein Wille ist, da ist auch ein weg. Wenn du mit dem Kindesvater nicht verheiratet warst, er nicht den Kontakt zum Kind aufrecht hält und nicht zahlt, dann ist es für das Jugendamt und dem Amtsgericht ein Punkt, wo sie dem Kindesvater die Entscheidung einer Unterschrift abnehmen können, es muß natürlich zum Kindeswohl sein. Das würde alles geprüft werden, und wenn der leibliche Vater, oder sollte ich eher sagen SAMENSPENDER, als untauglich und desinteressiert dem Kinde gegenüber dasteht, dann könntest du und dein Freund gute Chancen haben, die Adoption durchzuboxen, voraussetzung ist natürlich das ihr verheiratet seit, und fürs Kind ein gutes familiäres Umfeld bietet. #freu

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Die Wengisten haben damit Glück, am Einfachsten wäre es sie würde den Vater einfach darum bitten, wenn er sich weder für das Kind interessiert noch zahlen möchte wird er wahrscheinlich, wenn man ihm damit lockt das er ja dann auch nimmer unterhaltspflichtig sei, zustimmen.

Schade das es sovielen nur ums Geld das sie dann sparen geht, aber für sie könnte es so klappen

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Ach ja. ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der leibliche Vater die Vaterschaft noch immer nicht anerkannt hat. Er weigert sich bis jetzt einfach. Das ganze läuft jetzt über's Gericht. Zahlen tut er dementsprechend auch nicht.
Lg und danke für die Antworten

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Naja aber trotzdem ist er der Vater und übers Gericht wird er sowieso nen Test machen müssen und dann die Vaterschaft anerkennen müssen.

Auch wenn er nicht zahlt ist er der Vater, da kannst du nichts machen ausser ihn fragen.
Wenn er sich nicht fürs Kind interessiert und nicht zahlen will, dann erkläre ihm das er, wenn er der Adoption zustimmt, sowieso nicht mehr zahlen muss weil dann dein Freund der Vater ist und damit auch unterhaltspflichtig.

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Hallo Tina,

hier mal ein paar offene Worte, wenn du erlaubst.
Das rechtliche ist hier schon alles beschrieben.
Aber ich habe gerade gesehen, dass du erst 22 Jahre alt bist. Ich gehe also mal davon aus, dass der Vater deines Kindes auch nicht so biel älter ist.
Und es freut mich auch, dass du einen tollen neuen Partner gefunden hast und ihr euch ein Baby wünscht.
Aber du solltest abwarten - mit der Adoption.
Du nimmst dem Kind damit den leiblichen Vater, ob er sich nun kümmert oder nicht. Vllt. ist er noch zu jung und in einigen Jahren besinnt er sich.
Oder - das größte Übel tritt ein - du trennst dich von deinem jetzigen Freund (bist halt noch jung), dann ist er unterhaltspflichtig. Das erkläre dann mal irgendwann deinem Kind.
Warte einfach ab, ein paar Jahre, wenn ihr geheiratet habt, sicher seid und er es auch wirklich will (dein Partner).
Klar gibt es dir ein Sicherheitsgefühl aber der andere ist nun einmal der Vater, ob du willst oder nicht...

Das ist auch überhaupt nicht vorwurfsvoll gemeint, sondern diese Weisheit beruht auf eigenen Lebenserfahrung #cool ;-)

lg Tanja

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muss er, wurde ja schon gesagt. außerdem müsst ihr mindestens 1 jahr verheiratet sein, damit dein dann-mann das kind adoptieren kann und auch dann wird geprüft werden, ob diese adoption dem wohle des kindes entspricht.

ich wollte auch gerne, dass mein mann meinen sohn adoptiert, aber der KV war, dagegen, obwohl kein kontakt bestannt und auch die aussicht auf den eingesparten unterhalt konnte ihn nicht umstimmen. heute, nach der scheidung bin ich heilfroh.

aber dauert ja noch eine weile, bis es soweit sein kann, bis dahin hast du ja noch viel zeit zum überlegen, ob der aufwand lohnt, wo dein nutzen darin liegt und und ihr wirklich auf den unterhalt vom KV verzichten könnt und wollt. und auf sein potentielles erbe. und seinen ursprung überhaupt. vater sein kann dein freund auch so. selbst seinen namen kann kind nach eheschließung annehmen.

gruß, lollo

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Hallo,

daß der leibliche Vater zustimmen muss, ist ja schon gesagt worden. In Ausnahmefällen/Härtefällen kann auch das Gericht entscheiden und die Zustimmung des KV wäre nicht nötig. "Nur" weil zur Zeit kein Kontakt besteht und die Vaterschaftsannerkennung noch nicht durch ist, wird aber wohl kein Gericht zustimmen.

Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen: auch wenn jetzt kein Kontakt besteht, kanns trotzdem sein, daß der KV irgendwann seine Meinung ändert und Kontakt zum Kind haben will. Solange das Kindswohl nicht gefährdet ist, sollte das auch immer möglich sein.

Ich kann deinen Wunsch nachvollziehen, aber du darfst nicht vergessen, daß mit einer Stiefkindadoption auch dein Kind die Rechte an seinem Vater verliert.

Mein Mann und ich haben selbst die Stiefkindadoption in Erwägung gezogen. Im Endeffekt hatte ich aber ein schlechtes Gefühl, nämlich daß ich den biologischen Vater mit diesem Schritt mehr oder weniger aus dem Leben meines Kindes löschen würde. Das wollte ich nicht.

Alles Gute!

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Also der leibliche Vater müsste eigentlich zustimmen,
aber wenn da eh kein Kontakt besteht,könntet ihr mit Hilfe eines Anwaltes vielleicht auch so über das Familiengericht die Zustimmung ohne beisein des Kindesvaters erwirken.

Fragt mal beim Familiengericht,JA oder einem guten Anwalt nach,kann nicht schaden.

Ich würde es aber auch nur dann machen,
wenn der Kindesvater absolut nicht erreichbar ist,
sprich toten Stille herrscht und er auch wirklich keinerlei Intersse hat,zeigt.
Ich würde aber dem Kind trotzdem immer die Wahrheit sagen wer der wirklich Erzeuger ist.