Darf die Polizei telefonisch meine Adresse rausgeben?

Hallo,

gestern klingelte es an meiner Tür und ein Herr gab an, er sei auf mein in der Straße stehendes Auto draufgefahren beim Parken. Er gab an, den Vorfall bei der Polizei gemeldet zu haben telefonisch und von dort habe er meine Adresse zur Kontaktaufnahme bekommen,

Mein Auto (uralt) hat ne eingedrückte Stoßstange und sie ist zum Teil abgelöst. Der Unfallverursacher - so mein Eindruck - möchte das Ganze unter der Hand regeln und hat mir 300 Euro angeboten.

Ich hab ihm gesagt ich werde Fotos machen und einem Bekannten schicken und mich dann bei ihm melden, wie wir weiter verfahren. Der Bekannte (passenderweise ein KFZ-Gutachter) hat mich auf die rechtlichen Hintergründe aufmerksam gemacht, und auch darauf, dass ich mich mit 300 Euro nicht abspeisen lassen soll, weil es für den Schaden erstmal keine Rolle spielt, wie alt ein Fahrzeug ist, sondern wie teuer eine Reparatur werden wird/würde.

Aus einem Impuls heraus habe ich gerade bei der Polizei angerufen, um zu prüfen, ob der Vorfall dort gemeldet wurde und wollte bei der Gelegenheit auch das Kennzeichen haben, weil ich das Auto dort gestern nicht gesehen habe. Nein, da läge keine Meldung vor und sie würden auch keine Halterdaten rausgeben per Telefon (meine ja dann offenbar auch nicht?). Jetzt habe ich von dem sehr seriös wirkenden Herrn nur eine Visitenkarte (er wohnt auch noch bei mir in der Straße) und den Zettel, den er wegen des Schadens am Tag davor an den Scheibenwischer geklemmt hat...

Bin jetzt etwas irritiert - woher kann er meine Adresse haben? Der Bekannte der sich das Auto angucken wird, sagte mir, ich brauche das Kennzeichen, ok, kann den Typen anrufen, aber irgendwie finde ich das Ganze jetzt komisch. Immerhin hat die Polizei zwei Sachen verneint - 1. dass überhaupt eine Meldung eingegangen ist und 2. dass sie telefonisch Auskünfte zu Haltern herausgeben...

Hab jetzt mal bei meiner Versicherung angerufen - die können wohl das Kennzeichen ermitteln, aber komisch finde ich das schon. Nicht dass ich auf den Kosten für den Gutachter sitzen bleibe - und den Typen gibts gar nicht? War natürlich dämlich nur ne Visitenkarte zu nehmen, aber ich war insgesamt etwas überrascht von der Klingelaktion.

Was würdet ihr raten?

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Hallo.

Also wenn du schreibst "er wohnt auch noch bei mir in der Straße", dann wird er dich vielleicht "vom Sehen" kennen und daher wissen wo du wohnst.
Mit der Zeit weiß man doch welches Auto zu wem in der Straße gehört und wer wo wohnt, auch wenn man die Leute persönlich gar nicht kennt.
Wenn man länger wo wohnt begegnen einem doch immer die selben Autos / Leute, selbst in der Stadt.

Ansonsten wars natürlich nicht so geschickt nur die Karte zu nehmen, aber dass er bei dir klingelt zeigt erstmal, dass er kein "Fahrerflüchtiger" ist. Wenn er doch in deiner Straße wohnt geh doch mal vorbei bei der Adresse. Wenn du ihn antriffst kannst du ihn dann ums Kennzeichen bitten.

Viele Grüße

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Hallo,
vor Jahren hatte ich einen Parkrempler verursacht mit geringem Schaden. Ich rief dann auch die Polizei an, schilderte die Situation und hatte telefonisch die Anschrift des Halters bekommen. Da wurde auch nix aufgenommen.
Vielleicht wollte der Verursacher alles nur fix und unbürokratisch lösen?
Wie uralt ist denn Dein PKW?
Warum ist denn das Klingeln komisch? Was hätte er denn tun sollen?

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Das hätte die Polizei nicht machen dürfen, kann mir das auch nicht vorstellen . Schon mal gar nicht telefonisch.

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...weil?

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Hallo,

Wie meine vorschreiber finde ich die Sache auch nicht sonderlich komisch.
Meinem Mann ist neulich einer auf dem Firmenparkplatz gegen das parkende Auto gefahren.
Der hat das auch der Polizei gemeldet, darauf seinen Namen bekommen und ist zu ihm in die Abteilung, um die Sache zu klären.
Da war dann auch nix groß aufgenommen bei der Polizei.

Ruf den Herren doch einfach an und lass dir sein Kennzeichen geben, dann lässt du den Schaden schätzen und je nachdem regelt ihr das eben privat oder über seine Versicherung.
Pauschal das Geld annehmen würde ich auch nicht, man weiß ja nie was man da mit bloßem Auge nicht sieht.

LG

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Solche Parkrämpler müssen nicht polizeilich erfasst werden, sondern können unter den Beteiligten selbst geklärt werden. Daher denke ich schon, dass die Polizei deine Adresse raus gegeben hat, aber selbst keine „Akte“ dafür angelegt hat.
Die 300€ hat er dir wohl angeboten, damit seine Prämie bei der Versicherung nicht steigt. Ich würde dir jedoch raten, den Schaden von einer Werkstatt begutachten zu lassen und dir einen Kostenvoranschlag austellen zu lassen. Kannst dann immer noch entscheiden, ob du die 300€ von ihm nimmst oder ob seine Versicherung den Schaden regeln soll. Bist übrigens nicht verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen, wenn dein Auto natürlich weiterhin fahrtauglich ist, sondern kannst einfach den Netto (also ohne MwSt) Betrag von der Versicherung kassieren. Nennt sich Fiktive Abrechnung und tatsächlich Gang und Gebe. Du solltest dir allerdings unbedingt die Service Card von seiner Verisicherung geben lassen, damit du alle notwendigen Daten hast.

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Ich finde das jetzt auch wenig verwunderlich...

Ich hatte mal sowas Ähnliches. Da hat es die Polizei allerdings "selbst" geregelt. Allerdings eher widerwillig. Ich hatte schon den Eindruck, die wollen das auf mich abschieben, ich hatte damit aber gar nichts zu tun, außer dass ich den Vorfall gemeldet habe.

Damals ging es um einen Parkplatz am Bahnhof. Die Autos stehen alle im 90°-Winkel direkt am Gleis, getrennt durch eine hohe Schallschutzwand. Ich stellte mein Auto gerade ab. Habe alles abgeschlossen. Und genau in dem Moment rollt hinter mir ein Zug lang, dadurch setzte sich ein parkendes Auto in Bewegung (durch die starke Vibration), rollte über die Straße und kam im gegenüberliegenden Wiesengraben zum Stehen.

Mein Blick, wie ich das Ganze in Zeitlupe beobachtet habe, kannst du dir vorstellen...

Auch da habe ich die polizeiliche Halter-Ermittlung "mitbekommen". Ich hätte theoretisch also auch dort klingeln können und sagen können: Mensch, ein Ding, was Ihnen da passiert ist..."

Ob die Polizei das "darf", kann ich nicht einschätzen. Ich bin kein Jurist. Aber es ist gängige Praxis. So "geheim" sind diese Daten nicht. Wahrscheinlich bist du an zwei unterschiedliche Charaktere bei der Polizei gelandet. Denn Polizisten sind auch nur Menschen ;-)

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Einerseits wohnt der Mann bei dir in der Strasse, andererseits schreibst du "den Typen gibt es womöglich gar nicht".

Klar, bei dir wird geklingelt, ein Schaden wird am Auto festgestellt und der Typ druckt vorher noch eine faslche Visitenkarte....

Sorry, sei doch froh das er sich gemeldet hat. Viele verursachen einen Parkrempler und verschwinden wieder.

lg
lisa

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Die Polizei hat gar nicht Deine Adresse.

Das Einwohnermeldeamt hat Deine Adresse. Und das Landratsamt auch, sobald Müll oder KFZ Steuer auf Deinen Namen läuft.

Wenn der Polizei ein Kennzeichen gemeldet wird, muss sie eine Anfrage beim LRA stellen, aber die Adresse herausgeben darf sie trotzdem nicht, und wenn sie es macht, Dienstaufsichtbeschwerde einreichen - Deine Daten, Dein Schutz!

Ich gehe eher davon aus, der Mann kennt Dich vom sehen oder hat in der Nachbarschaft herumgefragt. Bei einem Unfall ruft man GRUNDSÄTZLICH IMMER die Polizei an, das hättest Du machen sollen, um den Schaden für die Versicherung zu dokumentieren zu lassen.

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"Adresse herausgeben darf sie trotzdem nicht, und wenn sie es macht, Dienstaufsichtbeschwerde einreichen - Deine Daten, Dein Schutz!"

richtig, so ist es auch.

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Die Polizei kann sehr wohl die Adresse einer Person haben, wenn diese schon mal eine Rolle in einem polizeilichen Vorgang gespielt hat. Ob das hier der Fall war, ist auch unerheblich, denn Halteranfragen sind täglich Brot für die Polizei, die gehen aber nicht über das Landratsamt, sondern über das KBA.

Die Polizei ist auch nicht dafür da, die Dokumentation von Bagatellschäden für die Versicherung zu übernehmen.

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Hallo,

ich hatte das auch mal. Der Unfallverursacher hat die Polizei aber wirklich angerufen, da kam ein Streifenwagen mit zwei Beamten, und die haben dann bei mir geklingelt. Ob sie evtl. telefonisch die Adresse rausgegeben hätten, wenn alle Streifen gerade woanders dringender gebraucht werden... weiß ich nicht. So schlimm fände ich das aber auch nicht. Jedenfalls wurde dann auch eine Unfallanzeige aufgenommen, darauf standen die Adressen von uns beiden.

Viele Grüße
H.

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Unter gewissen Umständen darf die Polizei Deine Anschrift herausgeben.

Beispiel: https://dejure.org/gesetze/PolG/44.html (BaWü)

Was mich allerdings wundert ist, dass dort angeblich von der Anfrage des Mannes nichts bekannt war (das wird in der Regel vermerkt) und dass dies telefonisch erfolgt sein soll.

LG
o_d

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Das finde ich auch sehr seltsam und äußerst verdächtigt. Was aber auch sein kann ist, dass sich die Polizei ne Menge Schreibkram sparen wollte und somit als Vermittler den direkten Kontakt zwischen Unfallverursacher und dem Geschädigten herstellte. Dann wäre es auch laut dem Link gesetzeskonform, wenn man sich direkt mal den ertsen Punkt durchliest.