Was kann man mit der IHK-Ausbildereignungsprüfung anfangen?

Ich beabsichtige, diese Prüfung abzulegen um mich weiterzubilden. Aber was kann ich konkret beruflich damit anfangen?

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Damit weist du deine fachliche und soziale Kompetenz nach um Lehrlinge auszubilden und während der Ausbildung zu betreuen.

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Hallo,

meine Erfahrung ist folgende:
Mein Ex-Mann und ich haben in unseren Unternehmen zum "Mediengestalter" ausgebildet.
Unser Ausbilder war unser Chef-Graphiker, der die IHK-Ausbildereignungsprüfung NICHT hatte.
Wir mussten der IHK nur nachweisen, dass er selber schon lange genug Berufserfahrung hatte und er bekam eine vorläufige Genehmigung (mit dem Hinweis, er könne ja mal irgendwann die Prüfung ablegen).
Er wurde NIE aufgefordert, die Prüfung abzulegen - mit unseren 2. Ausbilder ging das genauso.
Die IHK ist viel zu froh, junge Leute in Ausbildungsverhälrnisse zu bekommen, als dass sie Firmen durch das Abverlangen von irgendwelchen Prüfungen Steine in den Weg zu legen.

Demnach halte ich diese Prüfung für relativ sinnlos.
Beruflich konkret kann man damit nur etwas anfangen, wenn man schon in einem Unternehmen ist und die Dich zum Ausbilder machen wollen - was aber, wie gesagt auch ohne Prüfung geht.

Und noch eine kleine Frage am Rande sei erlaubt:
Warum willst Du eine Prüfung ablegen, von der Du noch nicht mal weißt, wozu sie gut ist (oder wofür sie verlangt wird) - hast Du Dir die mal so eben im "Katalog" ausgesucht.
An eine Weiterbildung geht man doch informierter heran.

In diesem Sinne,
juliafranziska

P.S. Unsere Auszubildenden haben übrigens durch die Bank mit "sehr gut" bestanden - und unser Chefgrafiker hat den "Wisch" bis heute nicht (seit 7 Jahren!)

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Hallo!

Ich hab den Schein gemacht, weil er Teil meines Studiums war (Wirtschaftsinformatik an der Berufsakademie, und AdA war ein Wahlfach, wurde aber von meiner Firma verlangt).
Wie schon meine Vorredner sagten: Es sagt nur was darüber aus, dass du Methoden und wichtige Richtlinien zur Ausbildung kennst.

Wir haben da über Ausbildungsmethoden, Ausbildungssystem, Bestimmungen für die Ausbildung (BBIG), Jugendschutz, Motivation, Bedürfnisse etc. gesprochen. Vieles kennt man schon, wenn man an seine eigene Ausbildung, Schule kennt.

Wenn du den Schein hast darfst du eigentlich nur in dem Beruf ausbilden den du auch gelernt hast. Aber wie gesagt, es wird ja nicht so ernst gesehen.

Gruß