Eidesstattliche Erklärung bei Paketverlust?

Hallo,
kurz zur Vorgeschichte. Ich hatte Ende September einiges bei BabyButt bestellt. Alles außer eine Mütze, die Ende Oktober nachgeliefert werden sollte. Tja die ist bis heute nicht angekommen, also hab ich sie mir im Laden gekauft. Ich hatte eben dort bei BabyButt angerufen und bescheid gesagt das die Mütze nicht angekommen sei. BabyButt hatte sie allerdings am 03.11.06 versendet... Hab alle Nachbarn etc. gefragt, aber keiner wußte etwas.
So nun war heute ein Brief im Briefkasten (wo auch sons :-) ) und darin stand ich solle eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, das ich das Paket nicht erhalten habe.
Hab das noch nie gemacht. Kann mir jemand helfen? Was schreib ich da?

LG Bettina

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Ja, das ist richtig.

Wenn du kein Formular ausfüllen musst, sondern frei verfassen sollst, würde ich einfach schreiben:

Hiermit bestätige ich, dass ich ich den Artikel Mütze mit der Bestellnummer.... nicht erhalten habe.

Fertig!

Aber das die so einen Aufstand machen, wegen einer Mütze.. #augen

Bei uns würde die gutgeschrieben werden und fertig... aber naja... ;-)

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Also eine Eidesstattliche Erklärung find ich für diesen Zweck etwas unangemessen.

Ist das BabyButt der König dieses Landes? Ich denke nicht.
Du bist Kunde dieses Unternehmens, nicht Untertan.

Bei Geschäften mit Verbrauchern gilt in der Regel, dass der Verkäufer das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware trägt, also auch den Nachweis der Lieferung erbringen muss.

Also bestenfalls schriftlich darauf hinweisen, dass noch nix geliefert wurde oder ansonsten auf dem Nachweis der Zustellung an dich bestehen.

Viele Grüße
der kwer_

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Hallo,

wahrscheinlich wollen die bloß eine Bestätigung von dir, damit sie den Verlust beim Versender geltend machen können.

LG Marion