Das Gericht fordert persönliches Erscheinen! Fahrtkosten??

Hallo zusammen!

Mein Mann hatte im letzten Jahr einen Verkehrunfall bei dem er verletzt wurde.
Nun geht es um die Schmerzensgeld Klage.

Das Gericht hat nun angeordnet das mein Mann persönlich kommen muss.

Allerdings wohnen wir seit März 750km weit weg und er hat auch gerade erst eine neue Arbeit begonnen.
Er kann Termine nennen wann er kommen könnte.

Nun ist meine Frage ob man grundsätzlich die Fahrtkosten und event. Aufenthaltskosten selber zahlen muss oder das Gericht dafür auf kommt.

Wenn man es selber zahlen muss, muss man sich wirklich überlegen ob man dann nicht zum schluss noch drauf legt. Und somit lieber die Klage fallen lässt!

Wie sind Eure Erfahrungen?
Werden uns natürlich aber nochmal beim Gericht erkundigen!

#danke schonmal!

Lg,

Daniela

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Hallo!

Ruf mal beim Gericht an! Schildere mal Euren Fall! Ihr bekommt bestimmt die Zugfahrgutscheine zugeschickt!

Wenn dein Mann als Zeuge geladen ist, bekommt er Zeugenentschädigung!

Sabrina

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Hallo Sabrina!

Danke für Deine Antwort!

Er ist ja der Kläger. Ist die Frage ob das dann auch so ist!

Werden uns aufjedenfall noch schlau machen!

Vielen Dank nochmals!

Lg,

Daniela

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Hi

Auf der Vorladung müsste stehen ob er als Zeuge geladen ist, in dem Fall steht ihm eine Entschädigung zu.

Als Kläger ist er nicht zwingend anwesend zu sein wenn er von einem Anwalt vertreten wird.

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Er muss in jedem Fall erst mal selber die Kosten vorstrecken. Wenn er dann gewinnt muss ja eh der Gegner bzw. dessen Versicherung die gesamten Kosten übernehmen. Wenn er verliert, dann muss er die Kosten tragen einschließlich Gerichtskosten, wobei da wieder die Frage ist in wieweit die eigene Versicherung das übernimmt und so weiter.

Aber die Fahrtkosten und Aufenthaltskosten müsst ihr erst mal vorstrecken.

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Hallo Daniela,

zum Thema "Kosten vorstrecken" ist hier schon alles gesagt worden, das stimmt auch.
Das Gerichte Zugfahrscheine vorab versenden, habe ich allerdings noch nie gehört - ich habe 4 Jahre an einem Amtsgericht gearbeitet.

Das angeordnete Erscheinen vor Gericht ist erste Bürgerpflicht und die Firmen/Vorgesetzen eines Zeugen/Beklagten/Nebenklägers sind verpflichtet, die Person für die Dauer des Gerichtsbesuchs freizustellen. Dafür erhält die Person Dienstausfallersatz.

Ihr müsstet nur das Risiko eingehen, auf den Kosten "sitzen zu bleiben" wenn ihr selbst Kläger wäret. Ist dein Mann aber "Opfer" und es stellt sich leider heraus, dass er kein Schmerzensgeld bekommen wird, dann muss keiner die Kosten tragen, weil hier die Staatsanwaltschaft "Kläger" ist und die Kosten dann auf die Staatskasse entfallen (das ist jetzt alles ein bisserl einfach erklärt, aber im Großen und Ganzen trifft das so zu).

Alles Gute für euch.

Ach so: sollte es "nur" um eine Zeugenaussage gehen, telefoniert bitte wirklich mit dem zuständigen Gericht, denn manchmal (bei so großen Entfernungen) ist es möglich, die Aussage an einem ortsansässigen Gericht zu tätigen und diese wird dann übermittelt.

Viele Grüße
pitti-lise

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Ich vermute mal, dass der Mann Kläger ist und selber verletzt wurde.
Threaderstellerin schrieb nämlich:
Zitat:
Wenn man es selber zahlen muss, muss man sich wirklich überlegen ob man dann nicht zum schluss noch drauf legt. Und somit lieber die Klage fallen lässt!

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Hallöle!

Doch, wir haben das schon ein paar Mal gehabt. Ich arbeite seit 10 Jahren beim Gericht. Aber das ist so selten und war nicht in meiner Abteilung!

Sabrina

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Erstmal Danke für Eure Antworten!

Ja, er ist der Kläger. Das Gericht fordert das persönliche Erscheinens des Kägers und des Beklagten.

Anwalt alleine reicht nicht. lt. Gericht!

Mein Mann besitzt eine Verkehrsrechtschutzversicherung und die hat die Kostenübernahme der Schmerzensgeldklage bereits zugesichert.

Das Vorstrecken ist ja nicht das Problem.
Aber verliert er vor Gericht, muss er die Fahrtkosten selber zahlen (ca. 150-200,- Euro).

Die gegnerische Versicherung ist der Meinung, dass dieser Unfall noch in der Harmlosigkeitsgrenze liegt.
Aber lt. unseren Anwalt gibt die nicht mehr, oder??
Die Verletzungs HWS-Distersion sei bei einen anderen Unfall passiert aber nicht bei dem Verkehrsunfall. (Obwohl mein Mann danach sofort im Krannkenahaus was und Krankenberichte darüber hat, aber die würden das nicht genau beweisen)

Würdet ihr fahren??

Danke nochmals!

Liebe Grüße,

Daniela