Hitzige Diskussion - Wer hat Recht?

Nabend zusammen.
Folgender Sachverhalt:

Straße, in der die ganze Woche links geparkt wird bis auf Donnerstags, da dann die Straßenreinigung kommt.
Fahrzeug A hat Donnerstags ordnungsgemäß rechts geparkt, jedoch versäumt am Freitag sein Auto wieder nach links zu stellen.
Fahrzeug B ist Freitag Nacht gekommen und hat sich links ordnungsgemäß hingestellt.
Jedoch ist es dadurch zu einer Engstelle auf der Straße gekommen.
Nehmen wir an, es wäre zu einem Notfall gekommen und ein Rettungsfahrzeug wäre durch diese Engstelle behindert worden.
Für das Behindern von Einsatzkräften durch zu enges Parken steht ein Bußgeld von 100€ und 1 Punkt.
Ich bin nun der Meinung, dass Fahrzeug B diese Ordnungsstrafe bekommen hätte, da es nach Fahrzeug A geparkt hat (obwohl ja theoretisch richtig) und dadurch die Engstelle verursacht hat.
Mein Mann ist der Meinung, dass Person A die hohe Strafe bekommt, da er 1. Ja nicht umgeparkt hat und 2. Das Ordnungsamt ja nicht gesehen hat, dass Fahrzeug B nachgekommen ist. Und Fahrzeug A hätte ja auch einfach im ParkVerbot parken können.
Aber das ist doch nur ne logische Schlussfolgerung, dass Fahrzeug B Freitags geparkt hat und somit die Engstelle verursacht?! Somit hätte Fahrzeug A lediglich eine milde Strafe wegen Parken im Parkverbot und Fahrzeug B die hohe Strafe obwohl theoretisch richtig geparkt??
Wie würdet ihr entscheiden?

Wer kriegt die hohe Strafe?

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Ich bin Polizistin und wir hatten einen ähnlichen Fall.
PKW 1 parkte auf einer schraffierten Fläche.
PKW 2 (Anwohner) parkte Sogar absichtlich Genau auf der gleichen Höhe auf der gegenüberliegenden Straßenseite da er dort „schon immer parkt und pkw 1 nicht mal hier wohnt“.
Es war so eng, dass normale PKWs nicht mehr durch kamen.
Ende vom Lied : pkw 1 bekam keine Strafe, Pkw 2 eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr in Verbindung mit einem Verstoß gegen die StVO.

Ich weiß nicht mehr, ob das Vergehen von der Staatsanwaltschaft geahndet wurde, aber wenn es eingestellt wurde, dann bekam er zumindest noch das Bußgeld.

In eurem Fall würde ich sagen :
Sofern es durch ZeugenAussagen beweisbar ist, dann pkw 2 nach pkw 1 geparkt hat, bekommt pkw 2 das teure Bußgeld und pkw 1 maximal das Parken im Halteverbot.

Sollte jemand die Polizei rufen, würden wir versuchen beide Halter zu erreichen, damit sie die Fahrzeuge wegfahren.
Zuerst allerdings den im Halteverbot stehenden.

Ist tatsächlich der Rettungsweg blockiert und kein Halter erreichbar, würde vermutlich ein pkw abgeschleppt werden. Da würde es den im Halteverbot stehenden treffen.

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Das nenn ich wirklich mal eine tolle und logische Antwort!
Vielen Dank dafür ❤️ das werde ich meinem Mann jetzt erstmal vorlesen und schauen wie er reagiert 😂

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Ich bin nicht vom Fach, aber sicher ist ja gekennzeichnet, wann wo geparkt werden darf, wenn es immer / regelmäßig so ist. Zumindest ist das hier so, da gibt es ein Zusatzschild mit Halteverbot von-bis. Wenn das so klar gekennzeichnet ist, dann begeht doch der Falschparker (der sein Auto nicht umgeparkt hat) den Fehler und müsste dafür gerade stehen? Nachweisen, dass der andere später kam kann man ja meist eher nicht...

Vom Gefühl her würde ich auch anders entscheiden aber rechtlich zweifle ich.

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Auf die Gefahr einen shitstorm los zu treten... Ist denn auf beiden Seiten das parken erlaubt?

In einem Notfall wenn es gar nicht anders geht wäre die Feuerwehr o. Ä. Einfach durch gebrettert und hätte beide Fahrzeuge beschädigt...

Und Strafe na ja weiß ich nicht... Mein Auto stand auch mal blöd an einer Ecke geparkt und jemand ist mir rein gefahren... Ich hab nicht mal eine teil schuld bekommen weil es kein parkverbot gibt...

Ich musste sogar ein bisschen lachen wenn ich ehrlich bin... Wir wohnen in so einer dichten Gegend da würde kein Schwein das Auto umparken wegen der Reinigung 🤔

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Hier ists auch immer das pure Chaos. Die Stadt verdient sich hier ne goldene Nase an den Bußgeldern.
Und wie gesagt, das parken ist nur links erlaubt. Bis auf Donnerstag. Da ist das parken nur rechts erlaubt. Und wenn sich das schon kompliziert anhört, möchtest du gar nicht wissen, wie die entsprechenden Schilder dazu aussehen 😂
Es gab auch gar keine Strafe da kein Einsatz war, es war eine theoretische Diskussion (die Pkws hatten wirklich so geparkt und Pkw A einfach irgendwann umgeparkt im Verlauf des Tages). Aber keiner von uns sturböcken möchte nachgeben 😂

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Da bin ich ja mal froh, dass wir eine eigene Zufahrt zu unserem Haus haben. Was ist denn, wenn man mal vergisst umzuparken? Oder krank ist?

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Das ist ein typischer Fall von "Recht haben ist nicht Recht nehmen".
Fahrzeug A dürfte da eigentlich nicht stehen, und wenn es da nicht stehen würde könnte Fahrzeug B da erlaubterweise parken. Da man aber immer so parken muss dass man niemanden behindert ist "ich stell mich da hin weil es den anderen ja gar nicht geben dürfte" in dem Fall nicht rechtens, es gibt ihn ja. Wenn dann müsste man ihn erst abschleppen lassen und könnte sich dann ordnungsgemäß hinstellen. Die Herstellung der Rechtsordnung ist nun mal Sache der Exekutive sprich Polizei.

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Ganz klar B. Egal was es da für Absprachen gibt, er darf sein Auto nicht so parken, dass es zu einer Engstelle wird. In der StVO gibt es solche Absprachen auch nicht. Da ist nur wichtig, dass du nicht entgegen der Fahrtrichtung parkst, nicht im Halteverbot und niemanden behinderst. Natürlich auch nicht auf dem Gehweg, vor Ein-und Ausfahrten etc.

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Wenn B behauptet er wäre zu erst da gewesen, dann wird es schwierig.