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Im Prinzip Ja.

Wenn derjenige sich unschuldig fühlt kann er/sie Dich wegen Rufmord verklagen. Dann kommt es sehr darauf an wie glaubwürdig deine Zeuge ist und wie glaubwürdig Du deine Geschichte übermitteln kann.. Wenn es sehr lange zurück liegt und es keine ernsthafte Sache ist, kann es auch sein dass die Sache als verjährt eingestuft wird. Es kommt natürlich leider auch sehr darauf an wie gut der Rechtsanwalt ist..

Fühlt derjenige sich schuldig wäre es ziemlich doof zum Rechtsanwalt zu gehen, weil wenn es für die eine Sache eine Zeuge gibt, schneidet derjenige sich ins eigenes Fleisch..

Du kannst nur abwarten..

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Hallo,


mache dich nicht für verrückt. Selbst wenn es ein Verfahren gäbe kommt nicht viel bei raus und wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Eine Verleumdung kann nicht vorliegen, da man dann nachweisen müsste, dass du absichtlich die Unwahrheit sagtest.

Rufmord als Tatbestand gibt es nicht. Was in Frage käme wäre die üble Nachrede.

Die wird in der Praxis viel häufiger begangen als gedacht.

Wenn man z. .B. zu einem Nachbar sagen würde ich habe gehört der neue Nachbar habe schon einmal wegen Kindesmissbrauch oder sonst was im Knast gesessen und weist darauf hin, dass dies ein Gerücht und unbestätigt ist, stellt dies bereits eine strafbare Handlung dar, wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Behauptung wahr ist.

Es muss dir nicht nachgewiesen werden, dass die Behauptung unwahr. Die Beweislast trägt also der, der die Nachrede verbreitet. Wenn der Nachweis gelingt, liegt auch keine üble Nachrede vor.

Soweit generelles zur üblen Nachrede.

Bei dir hat aber schon jemand auf die Besonderheit der Äußerung im engsten Familienkreis hingewiesen.

Unterm Strich also wird da strafrechtlich nichts schlimmes passieren. Sollte es ein Verfahren geben wird das mit Sicherheit eingestellt.

Sollte tatsächlich von einem Anwalt eine zivilrechtliche Unterlassungserklärung gefordert werden, was eher unwahrscheinlich in der Praxis ist, solltest du Rat von einem Profi holen. Wenn man diese abgibt aber auf keinen Fall eine Kostentragungspflicht für die Anwaltskosten akzeptieren, die in einer solchen gerne mitgefordert wird.

Derzeit solltest dich also überhaupt nicht verrückt machen. Es kann nichts wirklich schlimmes passieren.

LG

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Hallo!

Ich danke dir für die ausführliche Antwort. :-)

LG