Betreuer - Vollmacht

Ich wohne seit vielen Jahren im Ausland und hab daher nicht so viel Möglichkeit Leute zu fragen. Die Situation ist die, dass meine Eltern nächste Woche in ein Altersheim ziehen, und da meine Mutter schon seit Jahren dement ist und mein Vater alt und nicht mehr so fit, hat man eine Frau vom Amt für Soziales zu meinen Eltern ins Krankenhaus geschickt um die Frage eines gesetzlichen Betreuers zu besprechen. Auch meine Schwester war anwesend und sie hat seit einigen Jahren eine Vollmacht über die Bankkonten unserer Eltern.

Die Frau von der Behörde schickte mir eine E-Mail und schrieb, dass meine Schwester ja gern die Betreuung übernehmen wollte, aber sie habe es geschafft, sie doch zu überreden, lieber als Tochter Zeit mit ihren Eltern zu verbringen, und sie hielte sie auch nicht für geeignet. Und sie fragte, ob ich mit einem Berufsbetreuer einverstanden , oder ob ich trotz der Entfernung selbst die Betreuung übernehmen wolle. Das will ich nicht, und ich hab ihr geschrieben, dass ich ganz ihrer Meinung bin, dass meine Schwester damit überfordert wäre - und ich selbst auch. Schon wegen der Entfernung.

Als ich dann aber mit meiner Schwester telefonierte, regte sie sich wieder einmal furchtbar auf und sagte, sie habe sich absolut nicht damit einverstanden erklärt. Man habe ihr gesagt, dass es um die Pflege, um die Behandling der Eltern gehe, nicht um die Finanzen. Sie hat auch beim Gericht einen Antrag gestellt, dass sie die Betreuung übernehmen will. Nun weiss ich nicht - macht ein Betreuer nicht alles, auch das finanzielle? Oder ist das finanzielle da ausgenommen, auch weil meine Schwester eine Vollmacht hat? Oder ist es vielleicht so, dass eine Vollmacht ausser Kraft gesetzt wird, wenn ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird?

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Hi, ein Betreuer wird für einen oder mehrere Aufgabenkreise bestimmt. Das heißt das der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Heimangelegenheiten sich nur um Heimangelegenheiten kümmern muss, nicht aber um eine Wohnungsauflösung oder einen Hausverkauf. Er kann aber auch mit allen Aufgaben betraut werden.
Normalerweise wird bei Vorliegen einer Vollmacht keine Betreuung für diesen Aufgabenkreis erteilt, weil der Betroffene seine Dinge selbst geregelt hat. Es kann aber z.B eine Kontrollbetreuung eingerichtet werden (zur Kontrolle, das die Vollmacht auch im Sinne des Vollmachtgebers vom Bevollmächtigten ausgeübt wird).
Frag einfach noch mal bei dem Betreuungsgericht oder der Betreuungsbehörde nach welche Aufgaben auf einn Betreuer übertragen werden sollen und wer (Mutter und/ oder Vater) betroffen ist. (Klang in deinem Text so als könne dein Vater noch selbstständig handeln. Dann bräuchte er natürlich keine Betreuung.) Falls du danach unsicher bist, wende dich an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.
LG TanteLillifee

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Ach ja: Nach deutschem Recht.

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Vielen Dank! Vielleicht ist es ja so, dass der Betreuer dann für die anderen Dinge zuständig ist. Ja, ich hab der Frau auch eine Mail geschickt, da werde ich wohl auch mehr erfahren.