Vorladung als Beschuldigter

Mein Sohn wird der Brandstiftung beschuldigt und hat eine Vorladung der Polizei erhalten. In der schule brannte der Mülleimer auf dem Klo. Der Schaden ist unter 100 Euro und es wurde niemand verletzt. Mein Sohn hatte auf der Toilette mit anderen geraucht und vor panik als jemand kam die Zigarette im pissoir ausgedrückt und dann in den Müll geschmissen. Er hat nicht gemerkt dass diese noch heiss war und der Mülleimer zum brennen anfing, erst als 10 Minuten später der Alarm los ging. Kann er das so bei der Polizei Aussagen oder soll ich lieber einen Anwalt beauftragen? Mein Sohn ist 15 Jahre. Vielen dank.

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Hallo

Nun, er hat Mist gebaut uns sollte dazu stehen.
Mit 15 darf er noch gar nicht rauchen. Wo hatte er die Zigaretten her?
Bei 100 Euro wird es nicht bleiben, könnte sein, das er den Einsatz zahlen muss. Das können schnell ein paar 1000 Euro sein. Fände das auch Richtig. Mit 15 kann man schon soweit denken, das man nicht auf der Toilette in der Schule raucht und es dann noch im Mülleimer entsorgt.
Es hätte auch mehr passieren können.
Die Haftpflicht wird u U dafür nicht aufkommen da es grob fahrlässig war.

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Die Haftpflicht wird vermutlich in Vorleistung gehen und dann euch in Regress nehmen.

Was ist denn eigentlich genau passiert. War es nur ein Alarm oder gab es auch einen Schaden?

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Uns bestimmt nicht.
Steht doch oben erklärt. Die Feuerwehr ist ausgerückt!

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Hallo,

er kann, er muss aber nicht - er muss auch nicht da hin gehen, er (Du) - oder sein Anwalt - kann erklären, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht und zunächst mal erledigt.

"Der Alarm los ging" - bedeutet ? Brandmeldeanlage, Feuerwehr ? - denn dann bleibt es sicher nicht bei 100 Euro

vielleicht wäre es doch sinnvoll einen RA einzuschalten

LG

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Ich würde dies deiner Rechtsschutzversicherung melden. Ich hoffe ihr habt eine, denn eine solche Versicherung ist MUSS in jeden Haushalt. Leider haben stattdessen viele dafür eine Handyversicherung. Ja m Zweifel kann es also teuer werden, da auch die Rechtskosten des Klageführenden zu tragen sind.

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Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Meiner Meinung nach gehört eine Rechtschutzversicherung zu den überflüssigsten Versicherungen.
Oder hast Du Dich verschrieben und meintest Haftpflichtversicherung ?
Dann stimme ich Dir zu.
Wüsste auch gar nicht, was die Rechtsschutzversicherung hier helfen sollte. Es steht der Straftatbestand der Brandstiftung im Raum. Straftaten sind nicht versicherbar.

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Na da hast Du ja bsher tolle Antworten bekommen #kratz

Brandstiftung ist eine Straftat, daher ermittelt die Polizei. Wenn es so war, wie Du es beschrieben hast, war es keine Brandstiftung, sondern Fahrlässigkeit.
Das könnte Dein Sohn bei der Polizei dann genau so sagen, ohne dass er Angst haben müsste, dass er bestraft wird. Die Polizei wird das nicht weiter verfolgen.

Was den Schadensersatz angeht, so meldet das Eurer Haftpflichtversicherung. Die wird sich um alles weitere kümmern.

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Selten so eine unqualifizierte Antwort gelesen.

Schau mal in den Paragraf 306d StGB.
Sehr wohl ist fahrlässige Brandstiftung eine Straftat. Und diese MUSS die Polizei auch verfolgen, Ermitteln und an die Staatsanwaltschaft weiter leiten.
Es eine sogar theoretisch eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Haft dabei rauskommen ...

Und das mit der Haftpflicht Versicherung könnte auch ganz anders laufen.

Der Sohn ist 15 Jahre alt und verursacht einen Brand durchs rauchen.
Je nachdem, ob die Feuerwehr ausgerückt ist (und das tut sie bei einem Feueralarm eigentlich automatisch), können da große Kosten auf die Familie zukommen.

Zumal bei einem Feueralarm in einer Schule nicht nur ein, sondern gleich ganz viele Wagen der Feuerwehr ausrücken, zudem noch RTWs und Polizei ... so einfach muss es also nicht werden mit der Kostenübernahme.