Erstausstattung jobcenter

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Hallo

Meine mutter hat sich von meinen vater getrennt. Durch die Trennung ist sie wohl bei einen bekannten untergekommen und hat hartz4 beantragt.
Auch eine wohnungs erstausstung hat sie beantragt, weil sie ja keine möbel hat.

Sie hat wohl vom jobcenter diesen antrag mitbekommen, was ich allerdings merkwürdig finde, weil da was vom Darlehen steht und "grund". Muss sie jedes möbelstück aufschreiben und das auch noch begründen? Und dann auch noch Preis? Dachte immer bei der erstausstattung hat das Jobcenter eine eigene Preisliste.

Ich hatte vor wenigen Jahren auch mal eine erstausstattung beantragt, aber formlos und hatte einen betrag bekommen und musste den auch nicht zurück zahlen. Hatte damals gehört dies sei ja eine einmalige Leistung und man muss es daher nicht zurück zahlen.

Kann doch nicht sein das es im jeden Landkreis oder Bundesland anders ist?
Hab bisschen angst das sie meine ahnungslose mutter übern Tisch ziehen tun... für ihr ist es ja das erste mal im Leben hartz4 überhaupt zu beantragen bzw. Zu bekommen.

Über hilfreiche antworten wäre ich dankbar.

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Natürlich muss alles genau aufgelistet werden und das Darlehen auch zurück gezahlt werden.

Warum holt sich deine Mutter nicht einfach das was ihr zusteht aus der Wohnung???

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Naja ich musste damals nichts auflisten. Hatte nur einen formlosen antrag gestellt, hatte auch nichts aufgeschrieben was ich brauche. Es kam dann jemand raus hat sich meine leere Wohnung anguckt und später kam dann der Bescheid...
Auch war dies kein Darlehen sondern halt eine einmalige Zahlung. Zurück zahlen brauchte ich nichts

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Ist ja auch richtig so, warum sollte ich für solche ich mit meinen Steuern deren rein private Entscheidungen und Leben bezahlen. Ich muss ja beim Möbelhaus oder sonstwo auch mit meinem eigene Geld bezahlen und das mit dem Geld meiner eigene Arbeit. Zum Glück hört zunehmend diese Selbstbedienungsmentalität der Behörden auf!

No Money, no Honey!

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Hallo,

der Hausstand ist zu teilen.
Was dann noch fehlt, kann als Erstausstattung beantragt werden.
Diese ist als Beihilfe zu gewähren und muss nicht zurück gezahlt werden.

Hat deine Mutter denn schon eine Wohnung?

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Ja wohl ab 1.11.
So lange wohnt sie wohl bei einem Bekannten. Glaube nicht das Papa ihr Möbel überlässt weil sie ja gegangen.
Meine Mutter war ja auch schon bei einem Anwalt sich zwecks scheidung beraten zu lassen.
Auch um zu klären wegen Unterhalt ob und wieviel mein Vater zahlen muss, auch ist ja dann die frage wenn der Unterhalt zu hoch ist ob sie danach überhaupt noch anspruch auf hartz4 hat

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"Glaube nicht das Papa ihr Möbel überlässt weil sie ja gegangen."

Das hat nicht er zu entscheiden. Und es gibt kein Schuldprinzip mehr, "weil sie gegangen ist" ist also kein Grund, ihre Sachen zu behalten.

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Hat Deine Mutter ALG2 denn erst beantragt oder wurde der Antrag schon bewilligt?

In erster Linie hat Deine Mutter Ansprüche gegen Deinen Vater: Trennungsunterhalt, anteilige Wohnungseinrichtung. Völlig egal, wer wen verlassen hat.

Erst wenn das nicht ausreicht, springt das Jobcenter ein. Und solange das nicht geklärt ist, wird Deine Mutter vermutlich jede Leistung nur als Darlehen erhalten.

Grüsse
BiDi