geld auf sparbuch und komm nicht ran!

hallo,

heute bekomme ich von der sparkasse einen brief das ich noch ein konto bei ihnen habe mit 1446€, einen sparvertrag.
nun hab ich dort angerufen weil ich es am anfang nur überflogen hatte und gedacht hatte ich habe ein SOLL konto bei denen.
na ja gesagt getan, mir wurde mitgeteilt das 1985 ein konto für mich gemacht wurde und das dieses jahr etwas abgehoben wurde und deshalb wurde ich angeschrieben -konto läuft noch auf mädchennamen.

meine 1. frage war gleich obs mein vater oder meine patin war, es war meine patin die das konto angelegt hat.
nun hab ich aber kein sparbuch und auch keinen kontakt mehr zu meiner patin-die in meiner straße wohnt #augen-auserdem hat sie bei der sparkasse eintragen lassen das wir keinerlei kontakt mehr haben.
er sagt rein rechtlich ist es mein geld aber ich müsste es mit ihr klären und da ist der fehler.
ich kann nichts mit meiner patin klären, da mich diese frau aus mehreren gründen anekelt-auf der anderen seite hätte ich absolut keine skubel mir die kohle geben zu lassen- da sist aber ein anderen thema.
wie gesagt die fronten sind verhärtet, weder meine eltern noch ich haben kontakt und das seit 7 jahren.
nun wurde mir gesagt das ich probleme bekommen könnte wenn ich ein neues konto da aufmachen möchte, wegen steuerfreibetrag, das ich anspruch auf das geld aber nur mit sparbuch usw usw.

ich möchte eigentlich nur das sie das konto kündigt, jetzt denkt ihr euch bestimmt-geh doch einfach hoch und regel das wenn sie in der straße wohnt aber wie gesagt das geht nicht.

hatte das jemand von euch auch mal?

#danke

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Von Leuten, die mich anekeln würde ich nicht unbedingt Geld wollen! Sicherlich gibt es eine Möglichkeit, wie Du an das Geld ran könntest - auch ohne Sparbuch. Ein Sparbuch könnte ja "verloren" gegangen sein.
Rede mit den Leuten auf der Bank und sage denen, sie sollen das Geld umbuchen und auf das Konto der Patin schicken. Dann Dein Sparkonto auflösen bzw. ein neues für Dich anlegen, wo sie nicht ran kann.

Ich wäre mir zu stolz das Geld zu nehmen!

Aber ich würde diese Bankgeschichte in Ordnung bringen lassen - schon wegen Deinem Freistellungsauftrag. Sonst mußt Du ja die Zinsen auf diesem Konto versteuern.

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ich wusste bis heute nichts von dem konto.

lg bianca

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ich werde sie jetzt anrufen das sie das konto bitte kündigen soll, da ich das auch nicht kann #augen.

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Hallo,
es ist keín Problem auch ohne das Sparbuch über das Geld zu verfügen. Habe mein sparbuch verloren und habe das Geld trotzdem bekommen.
Die Sparkasse nimmt 50 Euro als Gebühr, weil es sich um ein Dokument handelt, und stellt dir dann ein neues Sparbuch aus.
Dürfte also gehen wenn das Konto auf deinen Namen läuft.
Wie konnte deine Patentante eigentlich diese Jahr Geld abheben?

Gruss Astrid

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ja eigentlich hätte sie das nicht gekonnt aber sie hat das sparbuch..........

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Wenn sie das Sparbuch angelegt hat und sich als Berechtigten eintragen lassen hat, dann geht das wohl.
Meine Eltern können ja auch an mein Sparbuch, weil sie berechtigt sind.

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das sparbuch läuft zwar auf deinen namen, aber du hast keine berechtigung zur verfügbarkeit.

"Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an,
behält das Sparbuch aber für sich, dann bleibt es Bestandteil seines Vermögens bis zu seinem Tode.
Denn aus dem Umstand, dass er das Sparbuch nicht aus der Hand gegeben hat,
lässt sich erkennen, dass er sein Verfügungsrecht bis zum Schluss behalten wollte.
(BGH, Urteil v. 18. 1. 2005, Az. X ZR 664/02)"


du wirst NICHT an dieses geld kommen.

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Anders verhält es sich nach dem Tod.
Denn so ein Sparbuch fällt nicht in den Nachlass des Spenders.
Das hatte der Bundesgerichtshof in einer anderen Sache entschieden.
Hier hatte ein Vater ein Sparbuch auf den Namen seines Sohnes angelegt
und zu Hause im Safe aufbewahrt.
Als der Vater starb, stellte sich die Mutter auf den Standpunkt,
das Guthaben auf dem Sparbuch gehöre zum Nachlass.
Somit stehe ihr ein Anteil daran in Höhe ihres Erbanteil zu.
Mit dieser Ansicht hatte sie letztinstanzlich keinen Erfolg.
Denn nach dem erkennbaren Willen des Mannes sollte nur der Sohn
von dem Ersparten profitieren. (BGH, Urteil v. 25. 4. 2005, Az. II ZR 103/03)

http://www.ratgeberbox.de/ratgeber/artikel/artikel_571077/wem-gehoert-das-sparbuch-das-fuer-kinder-oder-enkel-angelegt-worden-ist

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Hallo !

Dies gillt aber nur wenn die Erziehungsberechtigten der damals Nichtvolljährigen , die Zustimmung zur Verfügungsvollmacht gegeben haben .


Wenn es ein Normals Sparkonnto ohne Verfügungsvollmacht der Eltern ist , ist es ihr Konto und sie kann darüber verfügen .

Frag am besten mal deine Eltern ob sie so etwas erteilt haben .

Gruß

Maria

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