Auto an Bekannten verkauft und der zahlt nicht

Hallo. Ich habe im September jemanden aus einer misslichen Lage geholfen. Sein Auto ist defekt und die Reparatur würde den Wert des Autos übersteigen. Damit er seine Arbeit nicht verliert, habe ich ihm aus Freundschaft oder eher Mitleid ein Fahrzeug verkauft. Wegen Geldmangel seinerseits haben wir uns auf Ratenzahlung geeinigt. Das Auto, Wert ca. 1000 EUR habe ich ihm dann für 400,- EUR Anzahlung und monatlichen Raten in Höhe von 100,- EUR überlassen. Nun, 200 EUR hat er angezahlt und nach mehrmaligen Aufforderungen dann nochmal 200,- EUR. Bis Januar war das dann auch alles. Er schob immer wieder Gründe vor, um sich von der Zahlung zu drücken. Ich habe sogar noch eine Reparatur durchführen lassen, obwohl er den Schaden selbst verursacht hatte. Ich habe ihn dann aufgefordert, den Restbetrag zu begleichen oder das Auto zurück zu geben. Kfz Brief ist in meinem Besitz. Im Februar hat er dann das Auto heimlich vor meiner Garage abgestellt. Antenne abgebrochen, Scheibenwischer hinten abgebrochen, Stossstange hinten verbeult und gerissen und MOTORSCHADEN! Er ist immer noch im Besitz des Fahrzeugscheines und ist nicht gewillt diesen zurück zu geben. Daten: Das Auto wurde abgemeldet und ohne Kennzeichen übergeben. Da ich im Besitz des Kfz Briefes bin, hat er das Auto nie angemeldet, bzw. ist mit den Kennzeichen seines alten, verreckten Autos gefahren. Es geht mir jetzt nur noch um die Wiedererlangung des Fahrzeugscheines! Den Schaden an meinem Fahrzeug werde ich wohl nie ersetzt bekommen, da bei ihm ja kein Geld vorhanden ist. Also wie komme ich an den Fahrzeugschein? Anzeige bei der Polizei? Mittlerweile fährt er wieder ein älteres Auto und das komischerweise wieder mit den selben Kennzeichen seines Verreckten Autos!

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Dein Bekannter hat sich tw. strafbar gemacht (Kennzeichenmissbrauch, evl. fahren ohne Versicherungsschutz) und ob er mit deinem Auto einen Schaden angerichtet hat weisst du auch nicht. Ich würde ihm klipp und klar sagen, dass du zur Polizei gehst wenn er den Schein nicht übergibt und das dann auch wahr machen. Bekannter hin oder her.
Zumal er ja munter so weitermachst mit dem jetztigen Auto.
Da hätte ich kein Mitgefühl.

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Schade, dass so ein Nonsens auch noch so viele Sterne bekommt.

"Dein Bekannter hat sich tw. strafbar gemacht (Kennzeichenmissbrauch"

Aha. das folgerst du woraus? Die neue Regelung, dass man die Kennzeichen von einem früheren Auto weiter verwenden kann, ist dir bekannt? Nein? Ach so.

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"Die neue Regelung, dass man die Kennzeichen von einem früheren Auto weiter verwenden kann, ist dir bekannt?"

Ist mir bekannt. Aber:.....

"Daten: Das Auto wurde abgemeldet und ohne Kennzeichen übergeben. Da ich im Besitz des Kfz Briefes bin, hat er das Auto nie angemeldet, bzw. ist mit den Kennzeichen seines alten, verreckten Autos gefahren. "

Wie konnte er das Auto anmelden ohne im Besitz des Fahrzeugbriefes zu sein?
Selbst wenn das Kennzeichen des alten kaputten Fahrzeugs noch gültig war - weil nicht abgemeldet - darf er es trotzdem nicht an einem anderen Fahrzeug anbringen, weil der Versicherungsschutz nur für dieses eine Fahrzeug gilt.

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Ich vermute mal ihr habt nichts schriftlich gemacht?Dann wirst du wohl warten müssen bis du den schein bekommst.

Ich habe rechtlich keine Ahnung, aber kannst du nicht einfach neue Papiere beantragen. Du hast ja den Brief, und wenn man die Papiere verliert beantragt man ja auch neue Papiere.Werden die alten dann aufgefunden sind sie nicht mehr gültig.

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Doch, Kaufvertrag Sicherungsübereignung haben wir gemacht. Aber warum soll ich nun nochmal ca. 40 EUR für einen neuen Fahrzeugschein bezahlen? Zumal ich dann eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben muss. Das kann ich ja gar nicht!Es muss doch eine rechtliche Möglichkeit geben

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Na mit Kaufvertrag sieht es doch ganz anders aus.

Ich würde jetzt schnellstens zur Polizei gehen,und dort alles schildern.Die wissen dann schon wie sie vorgehen müssen.

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Was hindert Dich denn, Dich bei der Polizei zu erkundigen, ob das ein Verstoß ist, den Du anzeigen könntest? Ob Du das dann direkt tust oder den Bekannten erst einmal schriftlich informierst, was Du zu tun gedenkst, bleibt dann ja erstmal Deine Entscheidung.

Der Schein liegt auch nicht irgendwo im Auto, vielleicht böswillig versteckt, um Dich zu ärgern?

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- Mittlerweile fährt er wieder ein älteres Auto und das komischerweise wieder mit den selben Kennzeichen seines Verreckten Autos-

Das solltest Du auf jeden Fall heute noch anzeigen, denn er fährt ja somit ohne Versicherungsschutz.
Was das bedeutet, wenn er jemandem reinfährt, kannst Du Dir vorstellen?

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Ja, vollkommen verantwortungslos.
Da würde ich nicht eine Sekunde überlegen oder zögern ob ich zur Polizei gehe....

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Dass er das Fahrzeug des/der TE nicht auf sich angemeldet hat, weiß die/der TE, und zumindest für diesen Zeitraum könnte eine Anzeige erfolgen (problematisch könnte im Nachhinein sein, die Fahrten auch zu beweisen).

Dass er das jetzige Fahrzeug mit den alten Kennzeichen fährt ist aber kein Beweis dafür, dass er das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß angemeldet hat. Ich hab auch über mehrere Fahrzeuge "mein" Kennzeichen mitgenommen und dabei auch die "gebrauchten" Schilder weiter genutzt.

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"Er ist immer noch im Besitz des Fahrzeugscheines und ist nicht gewillt diesen zurück zu geben. Daten: Das Auto wurde abgemeldet und ohne Kennzeichen übergeben. "
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Wenn das Auto abgemeldet wurde, wird der Fahrzeugschein doch vernichtet...
Was soll er dann noch zurückgeben ?

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Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird entwertet. Die Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein) bleibt unangetastet. Da im Grossteil der Fälle nur eine vorläufige Ausserbetriebssetzung gemacht wird braucht die TE die Zulassungsbescheinigung I zur endgültigen Ausserbetriebssetzung (vormals Stilllegung).

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Ich glaube, da liegst Du falsch.
Die Zulassungsbescheinigung II entspricht dem Fahrzeugbrief. Dieser wird nicht entwertet.
Entwertet wird die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Manche Zulassungsstellen wollen tatsächlich die ZB I für die Wiederzulassung (weil dort der TÜV vermerkt ist). Wenn die letzte TÜV-Bescheinigung aber noch vorhanden ist, braucht man die alte, entwertete ZB I nicht mehr.
Das Fahrzeug IST abgemeldet und daran wird sich auch vermutlich nichts mehr ändern.
Einen Unterschied zwischen vorläufiger und endgültiger Abmeldung gibt es nicht mehr.
Ergo: völlig unerheblich, was mit der ZB I los ist. Fahrzeug zum Schrottplatz und gut.

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Hallo,

seit einiger Zeit bleibt das KFZ-Kennzeichen NICHT bei dem Ato sondern bei dem Inhaber des Kennzeichens.... er braucht also für die Anmeldung usw. kein neues Kennezichen, selbst bei einem Umzug braucht das Kennzeichen NICHT geändert zu werden.

https://www.autozeitung.de/neues-gesetz-autokennzeichen-beim-umzug-bundesweit-mitnehmen-89631.html

LG

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Hallo,

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Hallo,

so, jetzt nochmal. Ich würde mich ehrlich kundig machen, ob das Auto noch dir gehört, da ja Gelder geflossen sind. Nicht, dass du es nun auf eigene Kosten verschrottest und dann Regressansprüche kommen.

Ich (völliger Laie) würde davon ausgehen, dass das Auto in Besitz des Bekannten ist, du aber den Anspruch auf die ausstehenden Gelder hast. Ich weiß gar nicht, ob das vergleichbar ist, aber ich bin mal in eine Wohnung eingezogen, wo der Vormieter über Nacht verschwunden ist, aber noch ein paar Möbel (alles Schott) zurückgelassen hat.
Der Vermieter hat dann last minute einen Termin bei einem Anwalt gehabt, der ihm erklärt hat, dass diese Möbel zunächst - trotz Mietschulden - dem Vormieter gehören. Ich weiß, dass der Vermieter diese dann einlagern musste und sich tierisch aufgeregt hat - er hat mehrere Fristen gesetzt.

GLG
Miss Mary

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Sofort ab zur Polizei.

Jetzt mal ganz unabhängig davon was wer wie wo bezahlt hat.

Das Auto klingt ja schon als wäre da ein Unfall mit passiert. Und du hast keine Ahnung, ob er bereits dafür Grade steht. Wenn nicht kannst du mit in Teufels Küche kommen.

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Was soll sie bei der Polizei ? Was soll die Polizei machen ?
Völliger Quatsch !