Wo finde ich die Regelung für Aufsichtspersonen im Freibad .......

Wie fang ich an ??

Ich bin im Beruf als Rettungsschwimmer tätig seit gut 7 Jahren mit viel Freude daran.

Leider höhre ich sehr oft diese Diskriminierende aussage wie, ein Rettungsschwimmer darf nicht alleine die Aufsicht machen in einem Öffentlichen Bad.

Wo steht das genau, ich finde nichts im Web darüber und Bitte um etwas hilfe.

Fachangestellter für Bäderbetriebe ( nach der Ausbildung ), sagen das.

Aber der Witz, keiner kann mir sagen wo es steht !!

Würde mich sehr freuen auf Infos.

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http://www.bfb-ev.com/merkblatt_205_01.pdf

Unter 4.0 und 5.0

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Vielen Dank für die Info.

Dort steht Merkblatt, in wie weit ist das Merkblatt im Sinne vom Gesetz seine Rechtskraft ??

Ich frag deswegen so, weil einige Bäder in Deutschland ( Öffentlich ) nur Rettungsschwimmer die Aufsicht im Bad alleine machen. Jede Gemeinde hat da so sein Spielraum, wie man mir sagte. Die eine sagen Nee und die andere sagen doch.

Klar, solange nichts passiert ist alles gut.

Gibt es eine Gestztlich Reglung dazu ??

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Der Wachdienst ansich kann auch mit auf Retzungsschwimmer übertragen werden, wichtig ist, dass Fachpersonal für den Bäderbetrieb anwesend ist.
Rettungsschwimmer, die Ehrenamtlich arbeiten, sind nicht weisungsbefugt, von daher nicht alleine zu lassen.

Der Fachangestellte für Bäderbetrieb hat weitaus mehr Aufgaben und Qualifikationen als nur den Wachdienst.

Rettungsschwimmer haben für gewöhnlich keine Qualifikation zur Überwachung der Filteranlagen und über die Wasserchemie (und eine Chlorgasexplosion ist echt was unschönes). Von daher keine Diskriminierung der Rettungsschwimmer sondern lediglich Betriebsrealität.

Geht es um Wachdienst an Seen oder der Küste ist das eine andere Grundvorraussetzung.

Dann gibt es auch noch die Wachaufsicht bei Vereinsbetrieb. Hier liegt die Versicherungspflicht beim Verein und der muss sich an die Versicherungsbedingungen halten, um im Worst Case abgesichert zu sein.

Wie es in den Bädern gehalten wird, liegt auch an der Entscheidung der jeweiligen Bädergesellschaft und den Richtlinien der Versicherungen. Im Endeffekt ist also alles eine Haftungsfrage.