Kind auf Laptop geklettert - zahlt die Hausrat?

Huhu,

ich weiß, ein Anruf bei der Versicherung bringt Klärung. ;-)

Trotzdem würde es mich heute schon interessieren und vielleicht weiß es ja jemand:

Meine Tochter (1 1/2) ist heute während eines unbeobachteten Moments vom Stuhl auf meinen Schreibtisch geklettert und dort direkt auf mein geschlossenes Laptop. Ich stand direkt daneben und hab den Weihnachtsbaum geschmückt - das übliche "kurz rumgedreht, schon wars passiert" also.

Jetzt hat das Display einen Katscher und ein Viertel ist schwer lesbar. Kann so nicht bleiben, also entweder neues Display oder neuer Laptop.

Google hat mich nicht schlauer gemacht, ich finde beide Aussagen: "Hausrat zahlt" genauso wie "zahlt nicht"

Unsere Hausrat verzichtet voll auf den Einwand wegen grober Fahrlässigkeit (oder wie das heißt). Glasversicherung haben wir auch, aber ist ja kein Glas.

Ich finde aber in den Versicherungsbedingungen nichts eindeutiges zu diesem Fall.

Jetzt wollte ich mal in die Runde fragen: Ist der "Unfall" wie beschrieben abgedeckt? Habt ihr Erfahrungen?

Danke im Voraus für eure Antworten!

LG

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Ist NICHT versichert, da der Schaden von einem Haushaltsmitglied verursacht wurde.

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#danke für die Antwort.

Solche Antworten hab ich auch im Internet gefunden (wobei dir User da meistens gefragt haben, ob die private Haftpflicht dafür aufkommt).

Was ich daran nicht verstehe: Wenn ich eine Kerze brennen lasse und das Haus fackelt ab, habe ich den Schaden doch auch verursacht. Dann zahlt die Hausrat aber.

Bei der Glasversicherung wurde mir damals gesagt: "Das ist besonders wichtig bei kleinen Kindern! Wenn Ihr Kind mal mit einem Bauklotz..."

Wo ist der Unterschied?

LG

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In der Basishausratversicherung sind Feuer, Explosionen, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser versichert. Da ist es dann Wurscht, durch wen obiges ausgelöst wurde - es ist versichert.
Bei einer Glasbruchversicherung ist halt explizit Glasbruch versichert, egal wer ihn verursacht.

Für Laptops gibt es Extra-Versicherungen. Wenn Du die abschliesst, ist es ebenfalls egal, wer den Schaden wie verursacht hat (ausser bei Mutwilligkeit, natürlich).

Grüsse
BiDi

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Alternativ könntest du sagen, dass das Kind einer Freundin auf den Laptop geklettert ist. Dann übernimmt die Versicherung der Freundin den Schaden. Problem ist nur, dass die Freundin auch irgendwann mal einen oder mehrere Schäden haben kann und von der Versicherung dann rausgeschmissen wird, weil sie zu viele Schäden verursacht. Kam leider auch schon vor ...

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Das ist Betrug

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Guter Tipp !

Warum nicht gleich in den nächsten Elektronikmarkt und sich einen neuen klauen ?

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