Anzeige wegen.... ?

Hallo,

vielleicht kennt sich irgend jemand aus.

Wir wohnen hier in einer Reihenhaussiedlung (ca 12 Häuser) mit einem großen Spielhof vor den Häusern, geschützt vorm Straßenverkehr. Hier wohnen nur Familien mit Kindern und dementsprechend wird auf dem Hof natürlich auch gespielt.

An der Einfahrt zum Hof hängt ein großes "Schritttempo fahren" - Schild, das von einem Nachbarn konsequent ignoriert wird. Meine Kinder haben schon die Anweisung, nur am Rand zu spielen und zur Garage nur zu laufen, wenn sie irgendwas benötigen (Fahrrad, Roller, etc.).

Irgendwann klingelte dann der Nachbarn (einer derjenigen, der hier immer viel zu schnell fährt) und meinte, ich sollte den Kindern verbieten auf dem Hof zu spielen und zur Garage zu laufen, sonst fährt er sie irgendwann um. Vernünftig diskutieren konnte man mit ihm gar nicht. Es stört sich hier NIEMAND sonst an den Kindern, alle fahren ganz vorsichtig auf den Hof und passen gut auf. (ich passe übrigens auch auf SEIN Kind auf, wenn ich auf den Hof fahre. Das Kind ist geistig behindert und bleibt schon mal beim Rausfahren direkt hinter den Autos stehen, weil er das so lustig findet.. ich finde gerade er sollte sich was das betrifft mal ganz zurück halten, beschwert hab ich mich darüber noch nie, obwohl es teilweise echt nervig ist.. ). Er ging dann irgendwann und meinte "ja dann fahre ich sie halt irgendwann um".

Seit diesem "Gespräch" fährt er immer, wenn er eins meiner Kinder sieht oder mich mit extra Gas geben vorbei. (also nicht das er schneller wird, sondern dass es lauter wird, versteht ihr was ich meine?). Meine Kinder haben sich schon mehrmals extrem erschreckt und ich selbst trau mich bald nicht mehr aus dem Haus. Das passiert pro Woche mehrmals. Sobald er uns sieht, beeilt er sich auch extra, um uns noch mit dem Auto zu erwischen.

Aber reden ist mit dem Kerl unmöglich. Jetzt die Frage.. kann man das in irgend einer Art und Weise anzeigen? Als Nötigung im Straßenverkehr oder ähnlichem?

lg

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Wozu habt ihr alle heute ein Smartphone in der Tasche?
Filmen, Beweise sammeln und sofort zur Polizei damit. Diese Filme haben durchaus Beweiskraft und ich würde auf einer Anzeige bestehen aufgrund der ganz klar ausgesprochenen Drohung.
Lass das filmen, wie er sich extra beeilt, um euch zu provozieren. Eine Freundin/Nachbarin bitten usw. Dem Kerl muss das Handwerk gelegt werden.
Wer hat dieses Schild wg. Schrittempo angebracht? Das Ordnungsamt? Dann würde ich diesem ebenfalls melden, dass es vom Nachbarn *** konsequent mißachtet wird.
Durchaus mehrgleisig fahren mit den Aktionen, damit er merkt, dass Schluß ist mit lustig.
LG Moni

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Ich habe keine Ahnung, ob man den Idioten rechtlich belangen kann, allerdings würde ich in Betracht ziehen, seine Reifen zu zerstechen, wenn er mir drohen würde, dass er meine Kinder umnietet. #aerger

Beim Schreiben fällt mir auf, dass er dir gedroht hat und das ist definitiv strafbar.

"1. Wann macht man sich wegen Bedrohung strafbar?

Der Gesetzeswortlaut von § 241 StGB ist wie folgt:

Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe."

Gerade er, der ein behindertes Kind hat, für das er sicher mehr Verständnis erwartet von der Umwelt, sollte mal den Ball flach halten. Unfassbar solche Leute.

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Hallo,

warum beschwerst Du Dich nicht? Des lieben Friedens willen? Der ist ja nun hin.
Woher soll er ohne Beschwerde wissen, dass nicht nur er Rücksicht nimmt? Ein gelegentliches Feedback aus dem Umfeld, kann da Wunder wirken.

So wie ich das schätze, hat er Spaß daran Dich zu erschrecken, und das funktioniert ja immer wieder.

Auch mal beim Ordnungsamt informieren. Mach Angaben welches Fahrzeug es betrifft. Ich denke sie werden dann zumindest mal nachschauen kommen.

Tatenlos bleiben und in Deiner Starre weiter verharren hilft Dir jedenfalls nicht. Du musst Dich schon behaupten.

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dann würde ich sagen: Na gut, wenn du meine Kinder umfährst, passe ich auf DEIN Kind auch nicht mehr auf, dann fahre ich es evtl. auch mal um.

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Würde ich tatenlos bleiben, würde ich hier nicht fragen #augen

Ich will aber auch nicht bei der Polizei sitzen, wenns sowieso nichts bringt. Deshalb frag ich hier nach Erfahrungen, an wen ich mich am besten wende.

Das Ordnungsamt macht da sowieso nichts.

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versuch trotz dem, ihn mal in Ruhe an zu sprechen. Sag ihm, dass deine Kinder und du euch erschreckt, wenn er so doll Gas gibt und dass er das bitte unter lassen soll.

Er möchte ja auch nicht, dass sich jemand so verhält, dass er od. sein Kind sich erschrecken oder das gar ein Unfall passiert.
Viel Glück!

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Bringt bei ihm überhaupt nichts, der lacht sich da kaputt drüber.

Das ist so ein Typ, der mit Frauen sowieso mal gar nicht vernünftig spricht. Er hat Recht, er redet auch die ganze Zeit, lässt einen nie ausreden.

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Hi,

manche Deppen kann man nicht belehren.

Damit kein Unglück passiert- ein privates Schild hat keine Aussagekraft - würde ich meine Kinder nicht vor seiner Garage spielen lassen, bzw. auch nicht dort, wo andere Autos fahren können.

Da muss man noch nicht einmal Kinder mit Motorgeräusch erschrecken sondern wo Autos hin und her fahren und gleichzeitig Kinder spielen, kann leider immer etwas unabsichtlich passieren.

Könnt ihr sonst seine Garageneinfahrt mit rot/weißen Flatterband markieren, so dass er reinfahren kann aber die Kids es als Grenze sehen?

Wir wohnen in einer 30er Straße und ehrlich...mich nervt es auch, das Kinder AUF der Straße spielen und noch nicht einmal für ein Auto Platz machen, so dass man schon selber aussteigen und die Kinder fragen muss, ob man denn weiter fahren darf. Teils muss man selber Räder, Rampen, etc. wegräumen oder halt dann Rückwärts wegfahren und anders herum versuchen in die Siedlung fahren.
Und ja, deren Eltern meinen auch immer "meine Kinder machen so etwas nicht".

Ich lebe mit der Devise, das Straßen, Einfahrten, etc. nicht zum Spielen sind, außer es ist ein Hoftor davor, so dass jeder jeden jederzeit sehen kann.

Lisa

P.S: Zitat
"Meine Kinder haben schon die Anweisung, nur am Rand zu spielen und zur Garage nur zu laufen, wenn sie irgendwas benötigen (Fahrrad, Roller, etc.)."
und

"Meine Kinder haben sich schon mehrmals extrem erschreckt und ich selbst trau mich bald nicht mehr aus dem Haus. Das passiert pro Woche mehrmals"

Da ist der Zufall aber schon recht groß, das sie immer dann zur Garage gehen, wenn er kommt. Also müssen sie sich doch sehr oft davor aufhalten, oder?

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Hallo,

der Typ ist unmöglich, das steht außer Frage. Und gerade er sollte im Hinblick auf seinen Sohn eine Extra-Portion Umsicht und Rücksicht walten lassen.

Allerdings scheint euer Hof ja nun doch kein echter "Spielhof" zu sein, wenn Fahrzeuge der Anwohner über diesen fahren müssen, um zu ihren Garagen/Stellplätzen zu gelangen.
Also ist dort ständig mit Pkw-Verkehr zu rechnen. Wie hier schon geschrieben wurde, bedarf es keiner bösen Absicht eines Pkw-Fahrers, wenn sich trotzdem einmal ein Unfall mit einem Kind ereignen sollte. Kinder sind schlecht berechenbar und gerade jüngere können die Folgen ihres Verhaltens oft nicht abschätzen.
Ein von den Anwohnern angebrachtes Schild, welches zum Fahren in Schrittgeschwindigkeit auffordert, wird bei Typen vermutlich nichts bewirken.

Das Aufjaulen des Motors des Mannes, würde ich mit einem freundlichen Winken quittieren. Glaub mir, der hört schon irgendwann auf. Das ist lächerlich, der wird dich garantiert nicht umfahren. Und du signalisiert ihm damit, dass du nicht mit Ängstlichkeit auf seine bescheuerte Einschüchterungstaktik reagierst.
Anders verhält es sich mit deinen Kindern. Wenn der Typ auch in Zukunft wie ein Henker zu seiner Garage fährt, wirst du wenig machen können und bist in der Pflicht, deine Kinder zu sensibilisieren, wirklich nicht in der Nähe seiner Garage zu spielen.
Ist das ein Privat-Grundstück, auf dem die Hof und Garagen sind? Da wird das Ordnungsamt wegen eines selbst aufgehängten Schildes garantiert nichts machen. Da würde dann eine Beschwerde beim Eigentümer das Mittel der Wahl sein. Ob der allerdings etwas unternimmt, müsste sich zeigen.

LG

Nici

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Schau mal StVO § 3 Abs. 2a https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Ist gesetzlich geregelt, also gibt es nichts zu diskutieren.

Viele Grüße
Trollmama

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Den Tatbestand der Bedrohung gem. § 241 StGB erfüllt das Verhalten nicht.

Selbst wenn man ihm nachweisen könnte, dass es er Dich/Deine Kinder bedroht hat (Exkurs: Das allein wird schon schwierig, da er sagen wird, er habe gesagt "wenn die da nicht weggehen, fahre ich sie um." iSv "das wird irgendwann so kommen, weil es unausweichlich ist" . Er müsste aber gemeint haben "ich werde sie absichtlich über den Haufen fahren, egal was kommt.") hat er nicht mit einem Verbrechen gedroht. Sondern mit einer Körperverletzung bzw. mit einer gefährlichen Körperverletzung gem. § 223, 224 Abs.1 Nr. 2 und 5 StGB. Es handelt sich um ein Vergehen (§ 12 StGB).

In Betracht kommt aber eine Nötigung nach § 240 StGB.

Und zwar nicht durch die Aussage an der Tür, denn dort wirst Du wieder das Problem haben, die Willensrichtung nachzuweisen (siehe oben, wenn er lediglich sagt "wenn Du auf die Kinder nicht aufpasst, fahre ich sie irgendwann um." kann es auch einfach eine Warnung sein-jedenfalls wird er sich darauf berufen. Das ist wie "wenn Du nicht aufhörst mit dem Stuhl zu kippeln, kippst Du um!". ), sondern mit dem Aufheulen lassen des Motors.
Den obj. Tatbestand der Nötigung liegt zB vor wenn er langsam mit heulendem Motor auf jemanden zufährt, um zu erreichen, dass derjenige "aus dem Weg geht" (vgl. OLG Düsseldorf, 30.8.2000, 2a Ss 164/00).
Fraglich ist allerdings in solchen Fällen, ob dann die Rechtswidrigkeit nach Abs. 2 vorliegt. Und das ist immer dann der Fall, wenn die Drohung verwerflich ist. Und das kommt auf den Einzelfall an. Das Mittel der Willensbeeinflussung (also das Aufheulen lassen des Motors) muss im Hinblick auf den erstrebten Zweck als anstößig anzusehen sein.

Zur Abgrenzung hat der BGH vor Urzeiten mal entschieden, dass keine (!) Nötigung vorliegt, wenn der Fußgänger jederzeit ausweichen kann, der Autofahrer langsam fährt und jederzeit anhalten kann und wenn es nach den Gesamtumständen nicht den Eindruck macht, als dass er weiter fahren würde, wenn er Fußgänger stolpert (vgl. BGH, BGH, 18.01.1973 , 4 StR 549/72). Das Urteil wird heute noch genauso angewendet.

Du siehst: Für eine verwirklichte Nötigung, muss eine tatsächliche "Bedrohungslage" gegeben sein. Wenn er nur den Motoraufheulen lässt, ist das tatsächlich schwierig zu bejahen.
Hinzukommt, dass er anführen wird, mit dem Geheule nur "warnen" zu wollen. Weil es so eng ist und er durch das Geheule Aufmerksamkeit für sich und die Gefahrensituation schafft.

ABER: Hier geht es um Kinder. Die können tatsächlich stolpern oder in Panik geraten. Da sind also die Schranken nicht so hoch, da von Kindern kein "besonnenes Verhalten eines Erwachsenen" abverlangt werden kann.

ABER: Bevor Du zur Polizei läufst solltest Du das Verhalten beweisen können. Und Du solltest Dir darüber im Klaren sein, dass Euer Verhältnis danach völlig im Eimer ist (das wäre mir auch ziemlich egal an einer Stelle) und dies zum Kleinkrieg führt.

Alles Gute.

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Also sorry wenn ich jetzt so direkt werde aber der Typ ist ein ARschloch. Der glotzt null und gar nicht was sein behindertes Kind macht und will deine Kinder umnieten!???

Hätte er mich so blöd angesprochen hätte ich gesagt das er lieber selbst auf sein Kind aufpassen soll und wenn er mir und meinen Kindern noch einmal droht oder sie gefährdet hat er ne Anzeige am Hals hängen. Sorry hier kenn ich gar nichts!

Der hat nicht mehr alle LAtten am Zaun und das ist noch verdammt höflich ausgedrückt.

Ela:-[