EBay Käufer schaltet Anwalt ein - wissen nicht weiter !

Guten Mittag,

Folgendes Problem:

Mein Mann verkaufte seine alte Vespa bei eBay, sie war total zerlegt. Stand jahrelang im Schuppen. Viele Teile waren neu, andere alt.

Wir schrieben und das war wahrscheinlich unser Fehler "Motor läuft einwandfrei", wir hätten schreiben sollen "Motor lief einwandfrei". Denn darum geht es.

Der Käufer kam, mein Mann half beim verladen und sagte dem Käufer dass der Motor vor dem auseinander bauen lief, er ist damit noch gefahren. Mein Mann hat vor der Lagerung im Schuppen, Schrauben und ähnliches gelöst damit nichts festrostet.

1 Woche später kam die Nachricht vom K. Der Motor wäre ein Totalschaden, Kolben wäre festgerostet. Wie es mit Ausgleich aussieht. Da wir das nicht nachvollziehen können, haben wir angeboten die Vespa zurück zu nehmen. Die Vespa war ein seltenes Stück, das war schon ein Schnäppchen für ihn.

Er möchte aber die Vespa nicht zurück geben sondern beruft sich auf Nachverferfüllung des Vertrages. Wir sollen ihn einen neuen Motor schicken oder Geld springen lassen.

Es ging hin und her und letztendlich hat er gemeint das er nun sein Anwalt einschaltet. Wir dachten er blufft aber heute kam ein schreiben. Der Anwalt fordert eine Nacherfüllung, wie diese aussieht hätte der Käufer zu entscheiden. Wir hätten "ins Blaue gelogen".

Es ist ja nicht so als würden wir den Kauf nicht rückgängig machen wollen, wir haben es ihm angeboten. Das Problem ist das wir über 400km auseinander wohnen. Der Anwalt schrieb weiter, dass sein Mandat vor weiteren Schritten nicht abgeneigt ist. Der Anwalt kostet uns jetzt 200€.
Wir haben jetzt nicht wirklich viel Geld über, können uns keinen Anwalt leisten und seinen auch nicht.

Was kann uns passieren? Ich möchte noch sagen dass wir nach besten gewissen beschrieben haben und es keine Absicht war, falls es wirklich so ist.

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Hallo,

ein festgerosteter Kolben ist kein Totalschaden.
Der entsteht nur, wenn jemand danach wie ein Irrer drauf rum kloppt und die Pleulstange/Kurbelwelle verbiegt.

Motor läuft ist schon eine Aussage, mit der man vorsichtig sein sollte.
Besser wäre gewesen "bis zum Ausbau, lief der Motor einwandfrei "

Zudem prüft man immer vor Verkauf, ob der Motor fest sitzt.

Den Anwalt hat der Käufer beauftragt. Das hätte man auch ohne klären können und die Kosten sind sein Privatvergnügen.

Ehrlich gesagt würde ich mir den Motor zwecks Prüfung schicken lassen.

Da er Geld oder neuen Motor möchte, würde ich dem diesen auch so oder so nicht überlassen.
Würde mich auch nicht wundern, wenn der seinen defekten Motor auf eure Kosten ersetzt haben will - ich hoffe ihr habt eure Motornummer notiert.

Ich verstehe aber auch nicht, das der Käufer den Motor nicht vor Ort mal von Hand gedreht hat.

Steht im Kaufvertrag nicht gekauft, wie gesehen?
Außerdem kann er ja viel erzählen - von wegen Motor ist Totalschaden.
Nach einer Woche kann er den schade auch selber verursacht haben. Nämlich durch unsachgemäßen Ausbau des Kolben oder des Pleullagers.

Der Motor ist das Erste was man prüft (nicht erst nach einer Woche) und ich glaube, der will euch übern Tisch ziehen.

Lg

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Was sollte denn hier die Bezeichnung gekauft wie gesehen hier nützen?

So wie ich es verstanden habe war der Fehler doch gar nicht zu sehen.

Wenn dann sollte die Sachmängelhaftung individualvertraglich ausgeschlossen werden bzw. mit den Ausnahmen für "Körperschäden" etc.

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Ganz ruhig. Es war nur ein Schreiben und da ihr den Anwalt nicht beauftragt habt, müsst ihr auch nichts zahlen. Ich würde per Einschreiben mit Rückschreiben die Rückabwicklung anbieten. Fertig. Ansonsten werdet ihr tätig. Mit dem Käufer würde ich gar nicht mehr kommunizieren. Lasst euch nicht verunsichern!

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Die Begründung ist unzutreffend. Du solltest also vorsichtiger mit deinen Ratschlägen sein.
Besser gar nichts äußern als etwas falsches. Falscher Rechtsrat kann teuer werden, wenn sich jemand darauf verlässt.

Regelmäßig muss man den Anwalt zahlen, wenn man in Verzug ist. Wenn also bereits Verzug vorliegt und die Forderung berechtigt ist muss man auch den Anwalt zahlen.

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Hallo,
ich würde ebenfalls zu einem Anwalt gehen und ihm alles ganz genau schildern. Vieles kann man über Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe abwickeln, wenn man selber nicht das Geld für einen Anwalt hat. Einfach ihn drauf ansprechen und die Kostenfrage klären. Selbst ein einfaches Beratungsgespräch kostet nicht viel. Lasst euch beraten, was zu tun ist. Zum Käufer würde ich den Kontakt abbrechen. Denn es kann allerdings durch aus sein, dass ihr die Kosten seines Anwalts zu tragen habt, sofern ihm in einem Gerichtsverfahren etc. Recht zugesprochen wird. Aber nur keine Panik. Geht erstmal los und lasst euch beraten.

LG

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Hallo,

der Anwalt kostet euch nichts, ihr habt ihn ja nicht beauftragt.

Das Problem ist jedoch, dass ein (guter) Anwalt, der nach Gebührenordnung abrechnet, ca. 200€ für eine Stunde nimmt.

Ich bin juristisch nicht bewandert, glaube aber, dass ihr vor Gericht vermutlich unterliegen würdet, weil ihr eine Eigenschaft zugesichert habt, die die Vespa nicht hatte (funktionierenden Motor).

Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?

GLG
Miss Mary

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Mit den Anwaltskosten liegt ihr falsch. Die Kosten hat die Partei zu tragen, die in einem Rechtsstreit unterliegt (verliert).

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Hallo,

das du die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen musst, wenn du vor Gericht verlierst, ist klar. Aber das hier ist ja noch kein Gerichtsverfahren.

GLG
Miss Mary

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Herrlich, ich liebe dieses Klientel bei Ebay und Co;-).
Als erstes würde ich gründlich prüfen, ob das Schreiben überhaupt echt ist. Heißt für mich, nach der Kanzlei googlen und dort anrufen (nicht gleich die Nummer auf dem Schreiben nutzen!). Ein Anwaltschreiben enthält keine Aussagen wie "ins Blaue gelogen".
Dann seid froh, das der Typ so weit weg wohnt, sonst würde er bestimmt einfach bei euch auf der Matte stehen und Streß machen.
So, ihr habt ihm angeboten, das Teil zurückzunehmen, will er nicht...Pech. Und das sagt schon eine Menge aus.
Ich gehe davon aus, das ihr keine Händler/ gewerbliche Verkäufer seid, denn sonst wärst du nicht so nervös deswegen.
Also, was habt ihr zu befürchten...nichts.

In meinen Augen war dem Typen das Schnäppchen nicht Schnäppchen genug und versucht auf diese Weise ein Superschnäppchen daraus zu machen, in der Hoffnung das ihr darauf anspringt.
Ihr habt ihm ja keinen Unfall verschwiegen oder am Tacho gedreht (und selbst das wäre sein Problem).

Alle Fahrzeuge, die wir benutzen, kommen von den üblichen Portalen. Alles Privatkäufe. Jedesmal verschwindet mein Mann damit in die Garage und kommt dann entweder grinsend oder mit langem Gesicht wieder raus. Oder er fährt schon mit dem entsprechenden Gesichtsausdruck auf den Hof.

Wir hatten das hier auch schon öfter, ähnlich wie bei euch, mein Mann blieb immer ganz entspannt. Probiert haben es die Käufer, kamen aber nicht mit durch.

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Nachtrag: Habe gerade meinen Mann "interviewt", leider noch vor dem ersten Kaffee#rofl.

Also, ihr habt bei Ebay eine Eigenschaft "zugesichert" (Motor läuft), die nicht stimmt, also kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Habt ihr ja auch angeboten, also alles gut. Die Zusicherung "Motor läuft" war jetzt wirklich nicht gut, "Bastlerfahrzeug" wäre besser gewesen.

Und für ihn ist ein festgerosteter Kolben definitiv kein Totalschaden!

Nachbesserung (neuer Motor), Kaufpreis runtersetzen: Nein! Vom Kaufvertrag zurücktreten: Ja! Ob er euch die "Rückführung" in Rechnung stellen kann, das weiß er nicht.

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Wieso kann man nur den Kauf rückabwickeln, aber keine Minderung oder Nachbesserung verlangen?

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Der Käufer hätte sich am Kauftag dazu äußern können oder sich gerne die Zeit nehmen können, den Motor bis ins Detail unter die Lupe zu nehmen. Dann hätte man am Kauftag über Minderung sprechen können. Er hätte auch bitten können (aufgrund der Entfernung), den Motor zum Laufen zu bringen, bevor er sich auf den Weg macht.
Aber danach ankommen und etwas zu behaupten? Weiß ich denn was der Käufer in der Zwischenzeit mit dem Motor angestellt hat? Ist es überhaupt der Motor oder nur ein baugleiches Teil?

Die Zusage in der Anzeige "Motor läuft" ist in der Tat unglücklich und macht die Sache rechtlich wohl auch komplizierter. Das schreibt man einfach nicht, zumindest nicht wenn sich nicht 100%ig sicher ist. Auf der anderen Seite hat der Käufer nichts anderes als einen Haufen Teile (zum Basteln) erstanden und wusste, das diese jahrelang rumlagen. Deswegen hat er den Roller ja schon günstiger bekommen (laut TE). Eben weil er nicht fahrbereit war. Das durch die Lagerung ein Motor nicht besser wird, das weiß man als Bastler und dementsprechend behandelt man seine erstandenen Teile. Ein fester Kolben ist kein Totalschaden, außer der Käufer hat ihn selber durch Unachtsamkeit verursacht.

Der Käufer hätte bei Ansicht der Teile sofort vom Kaufvertrag zurücktreten können, denn die zugesicherte Eigenschaft "Motor läuft" war erkennbar (!) nicht vorhanden. Kein Laie fährt los und kauft einen Haufen Teile, deswegen unterstelle ich mal einen Abzockversuch des Käufers.

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"Gesetzliche Regelungen zur Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Geregelt wird das Recht auf Nacherfüllung beim Kaufvertrag gemäß § 437 Nr. 1 BGB: „Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach § 439 Nacherfüllung verlangen“ sowie gemäß § 439 BGB:

„(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.“"

Punkt 3) könnte für euch interessant sein, wenn ich die Rechtslage jetzt nicht vollkommen missinterpretiere.

Einen Gewährleistungsausschluss hattet ihr nicht vereinbart?

Damit wärt ihr nämlich auch raus.

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Ich habe auch den Eindruck, Ihr sollt mit unsauberen Methoden beschubst werden. Kann ja durchaus sein, dass der Anwalt ein Freund des Käufers ist, und dem Käufer entstehen keine Kosten und er versucht Euch unter Druck zu setzen. Mir ist das schon passiert.

Ihr habt die Vespa sicher privat verkauft und Haftung ausgeschlossen. Kolben festgerostet ist schonmal Blödsinn, ein Totalschaden ist das lange nicht. Einen fest gegangenen Kolben könnte man relativ einfach reparieren. Dazu kommt noch, dass er eine ALTE Vespa in Teilen gekauft hat, da bekommt er auch beim Händler keine Garantie, wenn der sie nicht selbst neu aufgebaut hat.

Der Käufer konnte doch alles in aller Ruhe in Eurer Garage kontrollieren, da hätte er einen fest gegangenen Motor bemerken müssen.

Ich sehe hier nicht, dass der Käufer etwas von Euch verlangen könnte.

Wenn Ihr tatsächlich dem Käufer entgegen kommen wollt, würde ich mir den Motor schicken lassen, der ist nicht so schwer, dass das nicht gehen würde.

Wenn Ihr nochmal etwas verkauft, macht Bilder, damit Ihr etwas in der Hand habt. Wenn Ihr das im Beisein des Käufers macht, wird der vielleicht von solchen Blödsinn abgeschreckt, wenn er so etwas vorhaben sollte.

Bezahlen würde ich sowieso nichts, da ich schriftlich den angegebenen Mangel anzweifeln würde.

Gruß Bernd

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".....würde ich mir den Motor schicken lassen....."
Falls dann auch der richtige Motor ankommt;-).

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Vielen Dank für eure Antworten.

Den Anwalt gibt es wirklich, auf der HP steht sogar "Motorradrecht". Wusste gar nicht das es sowas gibt.

Auf dem Briefkopf unseres Briefen steht "Einwurf schreiben - Nacherfüllung"..

Das ein festgefressener Kolben kein Motorschaden ist, wussten wir auch nicht. Gut zu wissen. Wir sind Laien, der Käufer aber kennt sich sehr gut aus..

Wie gesagt, wir hätten den Kaufvertrag abgebrochen bzw zurück getreten aber er will nicht. Es geht ihm um den Motor.

In der Auktion steht auch das er dreckig und verrostet ist, da er eben jahrelang im Schuppen stand. Wir haben jedes kleine Teil fotografiert.

Hier ist mal die Anzeige

https://www.ebay.de/itm/172301447255

Hoffe der Link geht.

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Ihr habt die Anzeige so gestaltet, daß jeder Leser annehmen musste

- daß ihr Ahnung von der Materie habt (wollte das selbst zusammenbauen, aber aus Zeitgründen nicht geschafft)

- daß der Motor einwandfrei läuft (habt ihr explizit so geschrieben)

- daß lediglich einige Stellen (die "Karosse" insbesondere von unten) rostig sind

Ich stehe da, so leid es mir tut, auf Käuferseite.

Ich denke, ihr müsst tatsächlich einen laufenden Motor nachliefern.
Habt ihr mal geschaut, wo man einen bekommt, und was der kostet?