wer kennt sich mit erbausschlagung u pflegegeld aus?

hallo

mein vater ist jetzt im juli verstorben :( ich hatte ihn ca 3-4monte zuletzt gepflegt bei mir zuhause. und habe zusammen mit meinen vater pflegegeld beantragt bei seiner krankenjkasse.Morgens hatte er nur nen pflegedienst der morgens kam zum waschen und 1 in der woche zum baden sowie die tabletten dosis fertig stellen...alles andere wie tabletten geben ect habe ich gemacht.
wir haben das geld auf das konto meines vaters konto angewiesen da wir dachten das er noch etwas länger zuleben hätten.

leider verstarb er schon früher.
mir geht es in erster lienie nicht um das geld hab ihn auch so gerne gepflegt ect...allerdings habe ich auch einige kosten bzgl der beerdigung ect gehabt.
der pflegedienst meinte es wäre geld was mir als pflegende person zustehen würde und ich die differenz in " ausgezahlt bekommen müsste.

vor ca 3 wochen habe ich aber das erbe wegen schulden ausgeschlagen.
habe aber vollmachten auch übern tot hinaus auch übers konto.
steht mir trotzallem das pflegegeld was nachdem tot meines vaters bewilligt wurde dennoch zu?auch wen ich das erbe bereits ausgeschlagen habe?umwieviel pflegegeld es sich handelt weiß ich derzeit noch nicht.

kenn mich was daas angeht auch nicht wirklich aus.
würde mcih freuen wen sich da jemaand evtl mit auskennt und mir auskunft geben kann.
hatte auch schon bei der pflegekasse angerufen u nach gefragt die allerdings meinten die würden das aufs konto meines vaters überweisen und da ich erbe ausgeschlagen habe..würde es ir nicht zustehen.

ich blick da nicht wirklich durch,,,die einen meinen mir würde es zustehen da ich meinen vater gepflegt hbe u krankenkasse is der meinung nein bzw kann mir net weiterhelfen

l

hoffe ihr blickt durch was ich meine

nun ist es so...das er leider früher verstorben ist.
meine frage

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Hallo,

erst mal mein herzliches Beileid zum Tod deines Vaters.

Zu der Frage, wem dieses Geld zu steht, kann ich dir leider keine Antwort geben. Da du das Erbe ausgeschlagen hast und das Geld leider auf dem Konto deines Vaters "gelandet" ist, wirst du dich wohl oder übel mit einem Nachlassverwalter (oder einem anderen rechtmäßigen Erben) auseinander setzen müssen?

Zu den Beerdigungskosten kann ich dir nur sagen:
Wenn Guthaben auf dem Konto deines Vaters ist, dann können alle Kosten in Zusammenhang mit der Beerdigung von diesem Konto beglichen werden. Du musst also nicht alles alleine finanzieren.
Ich habe gerade ein ähnliches "Problem". Meine Schwester ist gestorben und ich bin ihre einzige Angehörige und Alleinerbin (per Testament). Bis zur Erstellung des Erbscheins sind ihre Konten gesperrt, um unrechtmäßige Abhebungen auszuschließen. Die Beerdigungskosten kann ich allerdings einreichen (Überweisungsträger) und das wird auch umgehend ausgeführt von der Bank.

LG
Jenny

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Tut mir leid wegen deinem Papa. :-(

Ich kann auch nur sagen- Beerdigungskosten und Erbe sind 2 Paar Schuhe. Du kannst alle Rechnungen für die Beerdigung mit dem Guthaben des Kontos begleichen lassen, egal ob du das Erbe antrittst oder nicht. Dazu musst du die Rechnungen bei der Bank einreichen und die überweisen dann vom Konto.

Sollte dann noch eine Differenz bleiben (im Positiven Sinne)- befürchte ich allerdings das du durch die Erbausschlagung keinerlei Anspruch mehr darauf hast und das Geld in die Schuldentilgung geht. Egal wodurch die Differenz entstanden ist- auch wenn das Pflegegeld nach logischem Ermessen eben dir zugstanden hätte. Es ist in die Erbmasse geflossen, und auf die hast du verzichtet.

Da ist immer die Frage- um welche Beträge handelt es sich hier. Lohnt sich eine anwaltliche Beratung (die auch Geld kostet)? Pflegegeld sind m.W.n maximal 700€/Monat. Wären für 4 Monate 2800€. Eine Beerdigung kostet ja auch eine Stange Geld, bleibt vom Pflegegeld rechnerisch soviel übrig das sich ein weiteres Vorgehen rentiert? Ansonsten würde ich es auf sich beruhen lassen, und froh sein nicht auch noch die Schulden am Hals zu haben.

Man kann auch bei der Sozialkasse einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten beantragen. Vielleicht lohnt das?

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Oder eine Beratung hier:
http://www.vdk.de/deutschland/

Kostet deutlich weniger als beim normalen Rechtsanwalt, und die helfen auch bei Schreiben etc.