Schuleingangsphase verlängern oder in der 3. Klasse sitzen bleiben?

Hallo.
Ich habe eine Frage an euch und es ist dringend. Meine Tochter sollte letztes Jahr die Schuleingangsphase verlängern obwohl im Elternsprechtag mir versichert wurde dass sie in die 3. Klasse versetzt werden sollte. Im Jahr zuvor hat mein Sohn ebenfalls die Schuleingangsphase verlängert. Da mir nur wenige Wochen vor den Sommerferien und nur 3 Wochen nach dem Elterngespräch mitgeteilt wurde dass die Klassenlehrerin ihre Meinung geändert hätte habe ich die Nichtversetzung nicht akzeptiert und Klage eingereicht.

Meine Tochter kam dann 2 Monate nach Schulbeginn 'vorrübergehend' in die 3. Klasse zu ihrem Bruder. Leider hat sie es im Fach Mathe nicht geschafft und sie muss die 3. Klasse auf jeden Fall erneut besuchen. Das Gericht hat erst jetzt beschlossen das ich sogesehen die Klage gewonnen hätte. Meine Anwältin meint aber wir sollte eventuell die Klage jetzt schnell zurückziehen so dass meine Tochter offiziell nicht Sitzen bleibt sonder die Schuleingangsphase verlängert hätte.

Ich muss meiner Anwältin schon morgen Bescheid geben. Ich weiss nicht was ich machen soll. Wäre es schlimm sitzen zu bleiben (demnach hätte ich die Klage gewonnen) oder ist es besser sie zurückzuziehen und zu sagen sie wäre 3 Jahre in der Schuleingangsphase verblieben und würde 'jetzt erst in die 3. Klasse versetzt'?

Ich hoffe mein Beitrag macht irgendwie Sinn. Ich bin selbst auch schon ganz verwirrt.

Vielen Dank für eure Hilfe

3

Du bist gegen die Entscheidung der Lehrer, die vor einem Jahr der Meinung waren, Deine Tochter sei noch nicht reif für die 3. Klasse, gerichtlich vorgegangen.

Die Richter waren Deiner Meinung, die Praxis zeigt nun ein Jahr später aber, dass die Lehrer doch Recht hatten und Deine Tochter noch nicht in die 3. Klasse gehört hätte.

Habe ich das soweit richtig verstanden ?

Du hast Dein Ding ein Jahr lang vor Gericht gegen den erklärten Willen der Lehrerschaft durchgefochten und sogar gewonnen. Nun stehe auch zu den Konsequenzen, gebe Deinen Fehler zu und lasse sie offiziell die 3. Klasse wiederholen.

10

"gebe"

#augen

http://kommunikationsabc.de/2011/03/22/falscher-imperativ-werfe-fresse-gebe-nehme-spreche/

11

Danke, interessanter Link.

Viele der dort genannten Wörter hätte ich anders gebildet.

Wieder was gelernt.

1

Hallo,

schreibe doch bitte dein Bundesland dazu?

GLG
Miss Mary

2

NRW - Köln

4

Hallo,

da kenne ich mich nicht aus.

Bei uns in B-W ist es so (egal wie man das Kind nennt), dass man (meines laienhaften Wissens nach), ein Schuljahr aus Klasse 1-3 wiederholen darf, ohne dass eine sonderpädagogische Überprüfung kommt.

GLG
Miss Mary

5

Ich kenne mich in NRW nicht aus, aber es ist eventuell so, dass ein Verbleiben in der Eingangsphase nicht als Wiederholung des Schuljahres gilt. Hat in den meisten Fällen kaum Relevanz, kann im Extremfall aber schon Auswirkungen haben, da es eine Höchstzahl an Schulbesuchsjahren geben kann bis zu einem Abschluss. Sprich der Abschluss nach Klasse 9 muss nach spätestens 11 Schulbesuchsjahren geschafft werden können. Dabei würde ein Verbleiben in der Eingangsphase nicht zählen, eine Wiederholung der 3. Klasse schon. Wobei da auch noch unterschieden wird nach Grundschule und weiterführender Schule - und wie gesagt, ich kenne mich in NRW überhaupt nicht aus, keine Ahnung, ob es das mit den Schulbesuchsjahren dort gibt.
Gruß Petra

6

Auf jeden Fall die Klage zurückziehen!

Das zusätzliche Jahr in der Schuleingangsstufe wird nicht offiziell auf die Schulpflicht angerechnet, die Wiederholung des dritten Schuljahrs hingegen schon.

Dein Kind hätte nur Nachteile, wenn du die Klage nicht zurückziehst!

Wie von musicalfever4 beschrieben.

LG

7

Klage eingereicht?

Glaubst Du, die Lehrer sind hohle Vollpfosten die ihren Job erst seit gestern machen?

Dir ist es wichtiger, eine Klage zu gewinnen als das Wohl Deines Kindes?

Beschäftige Dich lieber mit Deinem Kind anstatt Deine Zeit (und Dein Geld) mit so einem Mist zu verschwenden.

Wegen Eltern wie Du macht vielen Lehrern der Beruf keinen Spaß mehr.

Eingestehen, dassdas Kind eben noch nicht so weit ist unnd auf die Lehrer hören, und gut ist. Die machen ihren Job.

Klage einreichen, ........ lachhaft.

8

Also ich muss dazu sagen das meine Tochter nicht sofort in die 3. Klasse gewechselt ist und einige Monate verpasst hatte. Somit hatte sie auch den Anschluss verpasst. Sie ist in allen Fächern ausser Mathematik gut.

Ich habe die Klage zurückgezogen.

Bevor ich Kinder hatte war ich selbst als Lehrerin in England tätig. Dort gibt es kein sitzenbleiben deshalb war mir das Schulsystem nicht bekannt.

Ich bin gegen den Rat der Lehrerin vorgegangen weil sie mir zuerst bestätigt hatte meine Tochter würde versetzt werden und nur wenige Wochen danach, kurz vor dem Sommerferien ihre Meinung geändert hat. Ausserdem hat meine Sohn ebenfalls im Jahr zuvor die Schuleingangsphase verlängert. Ich habe seit der Einschulung meines Sohnes durchgehend negative Erfahrungen gemacht, die ich aber hier nicht unbedingt erläutern möchte. Wenn dies nicht gewesen wäre hätte ich auch nichts unternommen. Meine Tochter bekommt in Mathematik Nachhilfe und ich habe ja auch nichts dagegen dass sie die 3. Klasse nun wiederholt.

Ich wollte nur wissen ob es vielleicht besser ist die Klage zurückziehen damit sie offiziell nicht Sitzen bleibt.

Meine Tochter fühlte sich ausserdem sehr wohl in ihrer Klasse. Es hat halt im Fach Mathematik gehapert. Ich unterstütze sie ja auch damit sie sich in Zukunft verbessert. In Deutsch ist sie gut, schreibt eigene Gedichte, Geschichten und Lieder in Ihrer Freizeit mit sehr wenigen Rechtschreibfehlern.

9

Lass den Beitrag doch nach Kids & Schule verschieben. Dort bekommst du sicher mehr Antworten.

Ich würde die Klage zurückziehen.