Fahrschule - Vorausgezahlt: Recht auf Rückzahlung nicht erhaltener Leistungen?

Hallo liebe Community, ich hab folgendes Problem:
Ich hab meinen Führerschein im Voraus bezahlt, und mich mündlich (im Nachhinein schön doof..) mit meinem Fahrlehrer geeinigt dass ich bei Fahrschulwechsel das übrige Geld zurückbekomme. Nun habe ich eine Kündigung geschrieben-ohne eine Antwort zu bekommen, daraufhin einen weiteren Brief mit Fristsetzung für Antwort auf meine Kündigung..aber auch dies wurde einfach ignoriert. Bei meinen Anrufen im Fahrschulbüro hieß es nur "Das kann ich Ihnen nicht sagen, das müssen sie mit dem Eigentümer (Fahrlehrer) besprechen" "Das weiß ich nicht." und als ich den Fahrlehrer sprechen wollte hieß es auch dass dieser "nicht im Hause " oder "grade sehr beschäftigt" sei-und dies mehrmals. Auch eine Telefonnumer oder Adresse wollte man mir nicht geben...
Im Fahrschulvertrag steht Folgendes: " --Entgelte bei Vertragskündigung-- Kündigt der Schüler ohne Verschulden der Fahrschule müssen sämtliche Aufwendungen bezahlt werden. Sind Vorausahlungen erfolgt liegt der Nachweis beim Fahrschüler anhand von Quittungen und Kontodaten (bar, EC-Karte, Überweisung) zur berechtigten Abrechnung. "

Quittungen etc habe ich alles, und auf den Quittungen sind auch alle Posten einzelnd aufgeführt mit Betrag (Fahrstunden, Theoriestunden, Sonderfahrten, Prüfungskosten, Anmelde-Grundgebühr).. und erhalten habe ich jedoch nur die Theoriestunden - ohne Prüfung und 4 Fahrpraxis-Stunden.
Nun muss ich wissen: Stehen mir irgendwelche Rückzahlungen lt. den oben genannten Bedingungen zu? Oder heißt es nur dass ich alle Leistungen bezahlt habe, aber keine Ansprüche auf Rückzahlung habe?

Ich verzweifle nun ein wenig.. da ich denke dass das Verhalten der Fahrschule mehr als merkwürdig ist, wenn Sie nichts zahlen müssten bräuchte man dort doch nicht so seltsam zu mir sein? #gruebel Und wenn mir doch Zahlungen zustehen, gibt es noch andere Möglichkeiten als über einen Anwalt an die Sache heranzugehen?

Ich bin für alle Tipps, Erfahrungen und Meinungen offen und dankbar,
danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße ~

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naja, im grunde hast du einen muendlichen vertrag, der auch gilt. nur leider kannst du es nicht beweisen......

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Gehe doch nochmal hin und kläre das persönlich mit der Fahrlehrer.
Für nicht erhaltene Fahrstunden und Prüfungskosten musst Du sicher nicht bezahlen.

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Das habe ich schon getan als ich die erste Kündigung schrieb, dort hieß es dann auch mehrmals er sei nicht im Hause..
..und nun ist das Problem dass ich schon in ein anderes Bundesland gezogen bin und nicht einfach wieder hinfahren kann..
Ich würde nur gerne wissen wie der Vertragsausschnitt zu verstehen ist damit ich weiß ob es Sinn macht das noch weiter zu verfolgen :/
Vielen Dank für die Hilfe (:

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Hallo.

Also an sich ist ja das ganze System schon von Anfang an merkwürdig und das kenn ich so nicht.

Wie sieht das mit dem Vorrauszahlen dann aus, man weiss doch gar nicht wie viele Stunden man am Ende brauchen wird?

Man macht die ersten Übungsstunden und wenn der Lehrer sieht das es Sinn macht vom Stand des Könnens fangen die ersten Sonderfahrten an bis die alle abgeleistet sind. Dann wird noch das Können gefestigt bis hin zur Prüfungsvorbereitung und dann wird man geprüft. Fällt man durch muss man noch einmal Stunden nehmen, weiss man ja vorher nicht wieviel... Dann kommt es auf die Schüler an, wie schnell sie sind, der eine braucht mehr der andere weniger Stunden. Dann hat man Witterungen wie z.B. im Winter wo der tiefste Schnee alles erschwert. Kann auch dazu führen das man evtl. noch ne Stunde mehr machen muss, weil die Bedingungen schwerer sind etc.

Wie kann man Quittungen haben für nicht erhaltene Stunden? Denke du wurdest da echt betrogen.
Normal zeichnen beide Parteien nach jeder Fahrstunde auf einer Liste mit Unterschrift ab, dass die Stunde gemacht wurde.

So war das bei uns in der Fahrschule. Und auch die Prüfung muss AM ENDE unterschrieben werden.

Denke da bleibt nur ihn mal persönlich abzupassen, aber ob das möglich ist?

Viele Grüße!

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Hallo,

ich würde ihm, falls noch nicht geschehen, eine genaue Auflistung machen. Welche Stunden du erhalten hast (Datum, Anzahl, Preis), Anmeldegebühr, Prüfungskosten (falls da schon was gelaufen ist) usw. und dann deine Zahlungen gegenrechnen. Den von dir überzahlten Betrag forderst du mit Fristsetzung zurück. Sollte daraufhin nichts passieren, kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Allerdings musst du ggf. damit rechnen, dass er Widerspruch einlegt.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, bei der du lediglich die Kündigungsfrist einhalten musst. Sofern du dich daran gehalten hast, braucht die Fahrschule nicht reagieren. Du hast die Kündigung doch als Einschreiben versendet?

Gruß
Sassi

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Mündliche Absprachen musst du bei Bestreiten nachweisen.

Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Gewähr:

Zahlungen auf die Theorie und Anmeldegebühr wirst du kaum erhalten.Die Leistung hast du ja erhalten (auch wenn nicht bis zum Schluss).

Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungskosten die du vorausbezahlt aber nicht erhalten hast sehe ich als rückforderbar an.

Beziffere diese Forderung konkret und setze eine angemessene Frist (mit konkretem Datum) bis zu der die Rückzahlung erfolgt sein muss. Das Schreiben sollte nachweisbar zugehen. Kündige an, dass du nach Ablauf der Frist einen Anwalt einschalten bzw. gerichtliche Schritte einleiten wirst, wodurch weitere Kosten entstehen werden, die du bei Ihenn geltend machen wirst.

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Die Fahrschule muss ja definitiv eine eingetragene Firma sein, also müssen sich die Rechnungsdaten recherchieren lassen. Schau dazu einfach mal ins Netz, auf seine Webseite ins Impressum oder guck bei irgendwelchen Verzeichnissen, ob du eine Adresse findest. Wenn nicht, dann ruf bei der Stadtverwaltung an und frag nach der Adresse bzw. besser gesagt dem vollständigen Firmennamen ... wird bestimmt kein Problem sein. Na ja und dann würde ich an deiner Stelle ein Mahnverfahren anleiern. Ich meine, du hast es komplett bezahlt, aber die Leistung nicht bekommen - laut Vertrag steht dir das zu, wenn du ordnungsgemäß kündigst und das hast du. Dass du da jetzt keinen an die Schrippe bekommst, ist nicht dein Verschulden. Les mal hier http://mahnbescheidonline.net/das-mahnverfahren-glaubiger-gegen-schuldner/ was du machen kannst. Mahnbescheide sind nicht so teuer, das kann ich sagen. Ich hab das 1x gemacht und war wirklich wenig Aufwand und mein Geld (Kunde hatte nicht bezahlt, bin selbstständig) hatte ich wieder plus Anwalt musste ich nicht zahlen.