Weiß absolut nicht wohin mit der Frage. Erben usw.

Guten Abend!

Leider verstarb meine Mutter vor 5 Tagen plötzlich im Alter von nur 59 Jahren :-(
Wir sind fix und fertig und haben keine Ahnung was alles noch auf uns zu kommt.

Vielleicht kann mir jemand bei offenen Fragen helfen.

Meine Mutter war körperlich nicht mehr in der Lage arbeiten zu gehen (längere Zeiträume im Rollstuhl, etc.)..
Somit lebte sie von der Arge und wohnte in einer 1-Zimmer Wohnung.

Sie war alleinstehend.

Ich habe 3 Geschwister.

Wir alle werden das Erbe definitiv aufgrund von Überschuldung meiner Mutter ausschlagen.

Nun kommt die erste Frage dazu.

Wie macht man das?
WO macht man das?
Welche Dokumente benötigt man?

Mein ältester Bruder kümmert sich schon mal um die Beerdigung.

Meine Schwester und ich kümmern uns um alles weitere. Sobald wir den Schlüssel der Wohnung haben werden wir die Wohnung säubern und entrümpeln, auch wenns schwer fällt. Vor allem weil sie in der Wohnung starb :-(
Dies wird wohl alles im Laufe der nächsten Woche passieren :-(
Und übernächste Woche bekommen mein Mann und ich unsere Tochter per Kaiserschnitt:-(
Ich bin total fertig.

Dann noch die Sache mit der Wohnung.

Ich habe gelesen, dass die Erben die Wohnung mit 3-Monatiger Kündigungsfrist kündigen müssen und für diese drei Monate dann auch noch die Miete zahlen müssen.

Ich weiß nicht wie wir das alles noch finanziell stemmen sollen :-(
Ist das denn auch der Fall, wenn alle sowieso das Erbe ausschlagen?
Versteht mich nicht falsch, aber mein Mann ist Alleinverdiener, der Mann meiner Schwester ebenfalls und meine Schwester, die hunderte KM weit weg wohnt bekommt nur Alg2.

Der einzige, der arbeitet ist mein Bruder.

Ich danke schon mal für eventuelle Beileidsbekundungen.

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Hallo

Mein herzliches Beileid.

Soweit ich weiß

Ihr wollt das Erbe ausschlagen das macht man bei Gericht.

Aber dann Finger weg von der Wohnung.

Ihr dürft nichts ausräumen und entrümpeln.

Frag bei Gericht mal was ihr machen mü0t

Alles Gute wünsche ich euch für die Geburt

Lg

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Erstmal mein Beileid.

Eigentlich gibt es fürs Erbe wenn jemand verstirbt immer gewisse Menschen im Büro die dafür ausgebildet sind sich darum zu kümmern. Die suchen alle Erben und schreiben die an. Du bekommst einen Brief und in dem steht nur drin wer verstorben ist und das du das Erbe annehmen oder ablehnen kannst. Dafür musst du dich bis zu einem gewissen Zeitraum dort melden. Da fährst du hin und nimmst Personalausweis mit und unterschreibst das du ablehnst. Und dann bekommst du für die Arbeit ne Rechnung von 20-30 Euro.

Damit ist das erledigt. Die suchen auf diese Weise immer weiter bis es keinen verwandten mehr gibt der es annimmt oder es jemand annimmt. Man erfährt auch erst was es zu Erben gibt, wenn man zu sagt und nicht ablehnt. So war es bei uns jedenfalls. Ich hab die Erfahrung gemacht, weil ein weit entfernter verwandter gestorben war.

Ich hätte eher gedacht, das im Falle des Todes der Mietvertrag endet.

Ich würde da mal Google fragen oder evtl beim bestatter, vielleicht weiß der das.Oder mal die Rechtsschutzversicherung fragen.

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Sorry, etwas durcheinander geschrieben, es ist schon spät.... Hoffe du verstehst trotzdem was ich meine.

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Der Mietvertrag endet leider nciht mit dem Tod, auch dann ist eine Kündigung nötig. Deswegen finde ich es im Falle einer Ausschlagung auch immer am Fairsten sie erst zu kündigen und dann auszuschlagen. Sonst kann sich das nämlich ewig hinziehen.

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Hallo,

mein Beileid.

Mein Vater starb letzten Sommer in der gleichen Situation.

Ich habe die Wohnung und sonstige Verträge gekündigt. Gleichzeitig habe ich die Unternehmen darüber unterrichtet das alle volljährigen bekannten Erben für sich und die Kinder das Erbe ausschlagen werden.

Ausschlagen muss man hier beim Amtsgericht. Je nach Gericht mit oder ohne Termin. Einfach anrufen und fragen. Für die Ausschlagung habt ihr 6 wochen Zeit.

Die Miete müsst ihr nicht bezahlen wenn ihr das Erbe ausschlagt. Ob ihr die Wohnung entrümpeln dürft liegt am Vermieter.

Wenn ihr die Beerdigung finanziell nicht stemmen könnt, könnt ihr ein Sozialbegräbnis beantragen. Fällt etwas kleiner aus als ne normale, aber ich habe ehrlich gesagt keinen Unterschied gemerkt.

Lg wirbelwinds.mama

6

Vielen Dank für deine Antwort!
Nein um die Beerdigung kümmert sich zum Glück mein Bruder, der es sich ja auch leisten kann im Gegensatz zu seinen Schwestern :-(

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Das ist ja dann wenigstens eine Sorge weniger. Du solltest die Möglichkeit aber im Hinterkopf behalten falls er doch einen Anteil von euch haben möchte (ich weiß ja nicht wie er tickt)

Habt ihr schon mit dem Vermieter gesprochen? Wenn nicht würde ich dort anrufen und ihnen mitteilen das eure Mutter verstorben ist und ihr die wohnung nun kündigen wollt. Sagt auch gleich das ihr das Erbe ausschlagen werdet und wie ihr dann weiter verfahren sollt. Das wäre die nette Variante.
Die Böse wäre gar keine Kündigung oder aber nach Ausschlagung mit Übergabe der Schlüssel.
Ihr seid so oder so nicht dazu verpflichtet die Wohnung zu räumen.

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Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann denkt daran, dass ihr das auch für eure Kinder machen müsst. Sie sind die nächsten in der Erbfolge.

Ab Kenntnis vom Tod habt ihr sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Wenn euch aber jetzt schon klar ist, dass ihr das Erbe nicht antreten werdet, dann geht zügig zum Nachlassgericht und regelt das ziemlich schnell.

http://www.finanztip.de/erbausschlagung/

Mit dem Ausschlagen des Erbes entfällt auch die Kündigung der Wohnung. Ihr habt dann damit nichts mehr zu tun und erspart euch dann die weitere Mietzahlung.

Ihr dürft keine Gegenstände aus der Wohnung entfernen, da ihr bei Ausschlagen keine Erben seid. Um die Wohnung kümmert sich dann ein Nachlasspfleger.

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Auch von mir noch mal ein herzliches Beileid!

Wasteline schrieb schon das ihr nicht vergessen dürft auch für eure Kinder auszuschlagen, dein Kind wird die Tage geboren das ist ja logisch. Sollte aber z.b. deine Schwester oder Schwägerin auch Schwanger sein , und sei es in der 6 . Woche, muss auch für dieses Ungeborene ausgeschlagen werden. Klingt bekloppt, ist aber tatsächlich so.
Ich war 2014 in einer ähnlichen Situation. Mein Onkel war verstorben und hatte kein Testament hinterlassen, so war ich neben seiner Frau auch Erbin. Zu dem Zeitpunkt war ich gerade in der 7 Woche mit meinem zweiten Kind schwanger, zum Glück hatte ich das mal irgendwo gelesen.
Und wenn ihr Ausschlagt dürft ihr die Wohnung nicht betreten, das stand ja weiter oben auch schon.

Ruft beim Nachlassgericht an, die helfen euch weiter.
LG
Cloti

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Ok, das war nämlich schon mein nächstes Anliegen.

Ob ich mein ungeborenes (das ja definitiv am 27. auf die Welt kommt) da auch schon mit eintragen muss.

Bei unseren beiden anderen Kindern weiß ich es ja das ich sie mit eintragen muss.

Außer mir und meinem Bruder, der nur eine Tochter hat, hat ja niemand von den Geschwistern Kinder.

Wir werden sowieso am Montag direkt dort anrufen und alles weitere klären.

Ich danke euch allen sehr für eure Antwort und werde dann logischerweise auch meine Geschwister in Kenntnis setzen, dass wir die Wohnung keinesfalls betreten, weil wir dann auf einem fiesen Schuldenberg sitzen bleiben :-(
Ziemlich schade um eventuelle Erinnerungen wie Fotos usw.
Aber man muss ja auch an die Zukunft denken.

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Ziemlich schade um eventuelle Erinnerungen wie Fotos usw.

Damit kannst du dich später an den eingesetzten Nachlassverwalter wenden, bei so was " schaut" dann wenn alles abgewickelt ist keiner mehr hin.

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Hallo,

mein aufrichtiges Beileid.

Ich war beim zuständigen Nachlassgericht, um das Erbe meines Vaters auszuschlagen. Den Wohnungsschlüssel haben wir dem Vermieter meines Vaters übergeben. So hat man uns das beim Nachlassgericht gesagt. Erfreut war er nicht, aber das war nicht unser Problem. Gekündigt haben wir nicht. Darum mussten sich die Erben kümmern.

Aus der Wohnung genommen haben wir uns nur persönliche Dinge wie Fotoalben. Allerdings schon bevor wir das Erbe ausgeschlagen haben. Danach durften wir die Wohnung laut Auskunft des Nachlassgerichts nicht mehr betreten und schon gar nichts rausholen.

Die Beerdigung hat damals das Sozialamt bezahlt. Aber seitdem gab es Änderungen, so dass heute immer die Familie zuständig ist.

LG
Sassi

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Die Frist zur Ausschlagung eines Erbes beträgt 6 Wochen ab Kenntnis (!) des Todesfalls...ihr solltet also vielleicht besser NICHT warten, bis ihr evtl. vom Nachlassgericht angeschrieben werdet.

Und wenn ihr ausschlagt, habt ihr auch, wie hier schon jemand schrieb, mit der Wohnung nichts zu tun und solltet da besser nix ausräumen.

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Ja hab ich jetzt alles verstanden, das mit der Wohnung werden wir sein lassen und ich werde direkt am Montag zum Nachlassgericht fahren

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Mein Beileid.

Da ihr ausschlagt, ist die Wohnung nicht eure Sache. Keine Kündigung, keine Entrümpelung, keine Renovierung, keine Mietzahlung. Ihr dürft auch nichts daraus mitnehmen. Der Ordnung halber würde ich dem Wohnungseigentümer mitteilen, dass ihr keine Rechtsnachfoger seid.

Das einzige was eventuell an euch hängen bleibt, ist die Beerdigung. Nur wenn ihr (du und deine Geschwister) mittellos seid, dann gibt es ein Sozialbegräbnis. Dafür müsstet ihr aber einen schriftlichen Antrag beim Sozialamt stellen, bevor ihr das in Auftrag gebt.

Die Ausschlagung muss persönlich beim Amtsgericht gemacht werden und zwar gleich auch für alle minderjährigen Kinder.

Gruß

Manavgat

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Ja, habe ich nun alles verstanden.

Um die Beerdigung kümmert sich der älteste von uns.