Betrugsmasche im Restaurant?! Mehrwertsteuer erst am Ende auf der Rechnung

Guten Abend

Mein Freund und ich waren heute in einem Frankfurter Restaurant essen. Auf der Speisekarte standen unserer Meinung nach die Endpreise dh quasi mit Bedienung & Mehrwertsteuer. Es stand nirgends auch nicht im Kleingedruckten, dass die Preise ohne MWST sind. Am Ende der Rechnung wurden die 19% MWST draufgerchnet, was satte 15€ waren. Ich habe darauf hingewiesen, dass für mich als Verbraucher ersichtlich sein muss, dass die Preise auf der Karte ohne MWST sind bzw wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird ich davon ausgehe, dass alles die Endpreise sind und es nichts mehr draufzuschlagen gibt. Die Kellnerin rief den Chef, weil wir uns erst weigerten zu zahlen, nach langem Hin und Her und Drohungen der Polizei haben wir bezahlt und sind gegangen, jedoch konnte ich mir den Satz nicht verkneifen, dass sowas in meinen Augen "Betrug am Verbraucher" ist.
Nun meine Frage: Ist das überhaupt rechtens? Im Internet steht eigentlich nein, aber vereinzelt lese ich auch, dass die Restaurants das wohl dürfen. Was stimmt jetzt? Die Rechnung haben wir mitgenommen, dieses war der Kellnerin nicht Recht, denn die beharrte darauf sie zu behalten? Warum wohl???!
Schönen Abend und liebe Grüße

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http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/BJNR105800985.html

Lies dort § 7, druck das aus und hol dir das Geld wieder.
Ansonsten Mitteilung ans Ordnungsamt

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Bin ich blind? Wo steht denn da, dass die MwSt. angegeben werden muss? #kratz

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§ 7 ist vielleicht nicht ganz richtig.

§ 1 ist richtiger:

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

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In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Kartenpreise in Gaststätten sowohl die ges. MwSt. als auch das "Trinkgeld" enthalten....also den sog. Endpreis darstellen, den man als Verbraucher zu bezahlen hat.

Dies ist auch unter § 1 I 1 PAngV nachzulesen, speziell bei Gaststätten auch unter § 7 V PAngV (Bedienungszuschläge/sonstige Zuschläge im Preis enthalten).

Zu beachten ist allerdings, dass die meisten Restaurants die MwSt. gesondert auf den Rechnungen ausweisen, diese aber aus den Kartenpreisen "herausgerechnet" worden ist.

Ein Schnitzel, welches auf der Karte mit 9,95 Euronen ausgewiesen wurde, kann also auf der Karte wie folgt gerechnet sein: "Schnüüüüzel" : 8,36 / ges.MwSt: 1,59

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<<<kann also auf der Karte wie folgt gerechnet sein: "Schnüüüüzel" : 8,36 / ges.MwSt: 1,59 >>>

Ups..ich meinte auf der Rechnung !

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Vielen lieben Dank...siehe Antwort unter Wasteline

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Hallo,

ich kenne es so, dass aus jedem einzelnen Gericht oben die MWSt. extra herausgerechnet wird (auf der Rechnung) und unten der gesamte MWSt.-Betrag ausgewiesen wird.

Stell doch mal die Rechnung ein (unkenntlich machen des Restaurants), dann kann man sehen, ob hier wirklich betrogen wurde oder Ihr Euch schlicht getäuscht habt.

GLG

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Ich schätze mal, wenn sie sich getäuscht hätten, dann hätte der Chef des Restaurants sie gleich über ihren Irrtum aufgeklärt. #kratz

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Dankeschön...siehe Antwort unter Wasteline, unser Geld haben wir zurück bekommen

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Das ist nicht rechtens

In der Preisangabenverodnung § 7 Absatz %

" Die in den Preisverzeichnissen aufgeführten Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge einschließen."

Schließt alle (auch die MwSt) Zuschläge ein.

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Vielen Dank...siehe Antwort unter Wasteline, wir haben unser Geld zurück bekommen

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Wahnsinn was alles versucht wird! Ich finde gut dass ihr euch gewehrt und am Ende euer Geld zurückbekommen habt. Manchmal ist man einfach nur sprachlos #schock und lässt es gut sein aber euer Beispiel zeigt, wenn man offensichtlich verar**** sollte man sich wehren und was sagen! Gutes Vorbild #pro