Klage von Verkäufer wg. negativ-Bewertung bei ebay

Hi,

uns flatterte ein Anwaltsanschreiben ins Haus mit der Drohung einer Klage, da wir bei ebay einen Artikel bzw. Verkäufer (zu Recht) negativ bewertet haben.
Man bedrängt uns, die Bewertung löschen zu lassen.

An ebay haben wir uns schon gewandt und das Anschreiben hingeschickt.
Der Anwalt macht enormen Druck. Was würdet ihr tun?

Danke

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Füße stillhalten und auf Antwort von Ebay warten.

Mit welcher Begründung bzw. Rechtsgrundlage fordert der Anwalt die Löschung?

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Unsere Aussagen seien unwahr und können eh von uns nicht bewiesen werden. #kratz

Das gesamte Geschreiben strotzt nur so von Frechheiten.
Druck, Drohung, Frechheiten - der ganze Brief ist nur frech.

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Es kommt auf die Wortwahl euer Bewertung an.

Hier ein Link dazu.
http://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/allg-internetrecht-ebay-und-co/196-negative-ungerechtfertigte-und-oder-beleidigende-ebay-bewertung-welche-ansprueche-stehen-mir-als-verkaeufer-zu-und-wie-kann-ich-mich-dagegen-wehren

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#schock So weit ist es schon bei Ebay........ hammerhart.

Ich würde mal abwarten was Ebay schreibt.

War das ein Händler?

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Ja ein Händler.
Die gute Frau von ebay hat sich das Ganze angeschaut und mir gesagt, dass ich mit der Bewertung nichts falsch gemacht habe, da ich sachlich blieb und es mein gutes Recht ist, einen Kauf zu werten.
Ist mir alles klar soweit. Nur, was mache ich mit dem Anwalt?
Mit dem wird sich ebay doch nicht auseinander setzen, oder?

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Nichts , was willst du denn machen?
Der will euch mit seiner frechen Art nur einschüchtern.
Wenn du eine sachliche, neutrale MEINUNG zu einem Artikel verfasst hast, dann ist das dein gutes Recht.

Schliesslich sind diese Bewertungen bei Ebay von Kunden geschrieben die Laien sind, da werden keine professionelle ,fachlichkompatible Resonanzen gefordert......zumindest wäre mir das Neu . Also auf was will er dich verklagen ? Meinungsfreiheit........

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Ich finde, "die Dame von ebay" müsste da reagieren.

Es kann doch icht im Sinne von ebay sein, dass Käufer bei Negativkritiken eingeschüchtert werden. Wie glaubhaft sind die Kritiken dann noch?

Solchen Nutzern sollte ebay mal mit Löschung drohen, wenn das Unternehmen der Meinung ist, dass die Kritik des Kunden sachlich und in Ordnung ist. #kratz

Ich glaube, ich würde ebay nochmal anschreiben und fragen, ob man im Unternehmen tatsächlich der Meinung ist, dass sie solche Einschüchterungsversuche nichts angehen.

LG

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"Ich finde, "die Dame von ebay" müsste da reagieren."

Hi,
das geht denen da vorbei wo die Sonne nicht hinscheint.
Ebay beruft sich grundsätzlich darauf dass sie sich in die Geschäfts bzw. Rechtsbeziehungen von Käufer und Verkäufer nicht einmischen.

Bei Amazon übrigens fliegt so ein Verkäufer sofort raus.
Der Verkäufer hier ist nach seinem Anwaltsschreiben an den Käufer von Amazon sofort rausgeworfen worden:
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Amazon-Schadenersatz-wegen-negativer-Bewertung-10088913.html

Gruß
Demy

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Gut zu wissen. Auf eine Latte von positiven Ebay - Bewertungen kann man also tatsächlich de facto nix geben. Weil es sein könnte, dass der Verkäufer einfach nur einen guten (bissigen) Anwalt hat.

LG

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Hi,

vor kurzem gab es Prozesse wg. einer Negativ-Kritik, da es Umsatzschädigend für den Unternehmer war.
ABER da war der Anwender selber Schuld, da er bei der Anwendung des Produktes Fehler gemacht hat und das dem Unternemen in die Schuhe schieben wollte.

Ich kaufe so gut wie nichts im Internet, lese auch keine Hotelbewertungen,......mit den Kritiken wird so viel Schindluder getrieben, glauben kannst Du nix mehr.

Je nachdem was Du gekauft hast......für viel Geld....dann lass es drin aber wenn es Kleinbeträge waren, würde ich die raus nehmen und den Shop meiden....oder ebay.

Lisa

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Wir reden hier von einem Satz Kotflügel, welcher mit Versand 230.- gekostet hat, erst nach 5 Wochen geliefert wurde (telefonische Zusage waren 10 Werktage und das Auto stand vor der Lackierkabine, wir hatten also Zeitdruck) und dann nicht passt. Mein Mann muss viel Nacharbeit dafür aufwenden.
Problem, unser Auto ist Baujahr 1976, also schon eins mit H-Kennzeichen. Da bekommt man die Teile nicht bei jedem ATU oder so. Wir wählten gezielt diesen Händler, da er AUSSCHLIESSLICH positive Bewertungen hatte.

Wie gesagt, Teile kamen nach 5 Wochen und passten dann nicht. Wir brauchten sie aber dringend. Daher musste mein Mann viel mehr Zeit und Auswand aufbringen.
Bewertung lautet: "5 Wochen langer Versand, Halterung und Spaltmaß passt nicht, sehr viel Nacharbeit!" - und dann eben "negativ".

Ich finde daran nichts verwerfliches.

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Das ist auch total ok so und Du kannst das Schreiben ganz einfach ignorieren.

Der Anwalt wurde nur beauftragt, um Dir Angst einzujagen, eben weil eine schlechte Bewertung oft mehr finanzeillen Schaden anrichtet, als das anwaltliche Schreiben kostet - und sich viele Kunden Angst einjagen lassen und die negative bewertung löschen.

Das ist eine einfache Rechnung: Schaden durch schlechte Bewertung 1000 Euro, freches Anwaltschreiben 100 Euro. Vor Gericht geht das sicher nicht, schließlich kann man anhand der Paketnummern nachvollziehen wann es abgeschickt wurde anhand des Kotflügels, dass er eben nicht gepasst hat. Da würden sie also eindeutig verlieren.

Einfach ignorieren.

Mein Mann hat mal einen Mahnbescheid über 3500 Euro bekommen ohne jede Grundlage, auf den Widerspruch hin ließ der Gläubiger es trotzdem vor Gericht gehen - da ging uns auch echt der Arsch auf Grundeis, und was kam raus? weder der Gläubiger noch dessen Anwalt erschienen vor dem Amtsgericht, die Richter haben nur noch den Kopf geschüttelt und wir mussten natürlich nichts zahlen. Manche Versuchen es einfach mal, weil andere Leute halt Angst haben und lieber zahlen, bevor noch Gerichts- und Anwaltskosten oben drauf kommen.

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Auch über Ebay hat ein Verkäufer das Recht, Mängel nachzubessern.

Dafür hättet ihr dem Verkäufer diesen Mangel allerdings mitteilen müssen.....und ihm....wie gesagt....die Chance, den Mängel zu beheben, bzw. evtl. den Artikel auszutauschen.

Das gebietet die Fairness im Geschäftswesen !!

Eine negative Kritik ist im allgemeinen erst dann zulässig, wenn auch das nichts fruchtet, bzw. der Verkäufer darauf nicht reagiert.

Insofern würde ich in Eurem vorliegenden Fall tatsächlich dem Verkäufer recht geben.

Ein ähnlicher Präzedenzfall ist z.B. hier nachzulesen:

http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/7527-ebay-sind-negative-bewertungen-nur-erlaubt-wenn-der-verkaeufer-vorher-informiert-wurde.html

Da ihr die "fehlerhaften" Teile schon verbaut habt, würde ich die negative Kritik in eine neutrale ändern......auch den Text.