Autodiebstahl - und jetzt?

Hallo,

uns wurde das Auto geklaut.

In der Nacht vom 03.09. auf 04.09.

Wir haben das recht spät entdeckt. Erst als ich zu meiner Freundin wollte am Mittag.

Mein Sohn hat am morgen gesehen das das Auto nicht da ist, dachte aber ich wäre einkaufen.

Wir haben natürlich sofort die Polizei und Versicherung informiert, aber wie geht es jetzt weiter.

Wenn das Auto gefunden wird ist super, aber was wenn nicht.

Was ist wenn die Versicherung zahlt und dann wird das Auto gefunden?

Wie lange dauert es ungefähr bis die Versicherung den Fall geprüft hat?

Wie lange dauert es bis gezahlt wird? Wir können nicht mal eben ein neues Auto kaufen.

Was ist mit den Gegenständen im Auto? Werden die auch von der Versicherung ersetzt?

Bis auf 2 Sitzerhöhungen lag nichts sichtbar im Auto.

Wir wohnen in Wolfsburg, hier stehen lauter dicke Karren von VW.

Wir selbst fahren einen Honda...

LG

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>> Was ist wenn die Versicherung zahlt und dann wird das Auto gefunden?

Wie lange dauert es ungefähr bis die Versicherung den Fall geprüft hat?

Wie lange dauert es bis gezahlt wird? Wir können nicht mal eben ein neues Auto kaufen.

Was ist mit den Gegenständen im Auto? Werden die auch von der Versicherung ersetzt? <<

Das kann dir doch alles eure Versicherung sagen #kratz

Ich denke mal, wenn die Versicherung gezahlt hat und das Auto wird gefunden, müsst ihr das Geld zurückgeben. Eigentlich logisch.

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" Ich denke mal, wenn die Versicherung gezahlt hat und das Auto wird gefunden, müsst ihr das Geld zurückgeben. Eigentlich logisch. "

Nein, das musst du nicht. Sobald die Versicherung den Schaden bezahlt, geht das gestohlene Fahrzeug in deren Besitz über.

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Ja das hab ich bei dir gelesen, so hätte ich das nicht gedacht, denn das Fahrzeug ist ja dann sicher weniger wert als die gezahlte Versicherungsumme (durch Beschädigungen usw.)

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Du kannst dir für die Zeit, bis die Versicherung den Schaden reguliert einen Leihwagen nehmen. Bitte vorher mit der Versicherung absprechen. Die haben meistens Verträge mit bestimmten Firmen.

Wenn die Versicherung bezahlt hat und der Wagen wieder auftaucht, gehört er der Versicherung.

Gegenstände, die im Auto waren sind mitversichert. Wer aber 5000 € in seinem Auto aufbewart, der handelt fahrlässig und dafür kommt die Versicherung nicht auf. Hast du deine Handtasche dort liegenlassen und es waren 200 € drin, wird es in der Regel erstattet.

VG
Mateo

4

Die TE bekommt bei Diebstahl einen Leihwagen von der Versicherung gestellt/bezahlt?

Kennst du die Vertragsbedingungen derTE? Oder ist das heutzutage Standard in den Versicherungsbedingungen?

Mit Schutzbrief mag das anders aussehen.

Mir ist das jedenfalls neu und ich wäre für eine Rückmeldung dankbar.

6

Soweit ich weiß ist das in den meisten Kaskoversicherung drin. Sicher bin ich mir aber nicht. Deshalb auch mein Rat, dass vorher mit der Versicherung abzusprechen.

VG
Mateo

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Hast Du mit der Versicherung schonmal gesprochen? Es kommt ja auch darauf an, wie Ihr versichert seid. Zumindest Teilkasko sollte vorhanden sein.

Einen Mietwagen bekommt man nicht immer über die Versicherung, falls Du eine ADAC PLUS Mitgliedschaft hast, dann wird der für bis zu 7 Tage übernommen.

Wenn das Fahrzeug innerhalb eines Monats gefunden wird, dann musst Du ihn zurücknehmen, nach dieser Frist gehört er der Versicherung.

Vergess nicht das Fahrzeug abzumelden und alle Papiere, Ersatzschlüssel und so weiter an die Versicherung zu schicken.

9

Die Papiere und Schlüssel werden erst hingeschickt, wenn die Frist abgelaufen ist (4 Wochen). Abmelden ist aber richtig!

8

Hallo,

uns wurde letztes Jahr unser Audi geklaut.

Wir haben den Diebstahl der Polizei und dann der Versicherung gemeldet.

Sobald die Unterlagen über den Diebstahl bei der Versicherung eingehen, fängt eine 4 Wochen Frist an zu laufen. Diese müsst ihr abwarten. Taucht der Wagen wieder auf, behaltet ihr den und evtl. Schäden werden von der Versicherung gedeckt.

Taucht er nicht mehr auf, bekommt ihr den Restwert (nach Liste) genannt. Wenn ihr diesen Restwert komplett bekommen wollt, müsst ihr eine Rechnung über ein Autokauf in dieser Höhe (oder mehr, wenn ihr noch was drauf legen wollt) einreichen und bekommt dann den Wert ausgezahlt.
Ist der Wagen weniger teuer, bekommt ihr nur den Wert des neuen Wagen ausbezahlt.

Kauft ihr aber kein Auto, sondern wollt nur eine Auszahlung, wird der Restwert minus 19% MwSt. ausgezahlt. (Wie bei nicht behandelten Autoschäden)

Wir haben dank ADAC Plus Mitgliedschaft immerhin 7 Tage einen Leihwagen kostenfrei bekommen. Für die Zeit danach haben wir uns einen billigen, alten Golf gekauft. (350€ ;-))
Wir waren nämlich wg. Arbeit und Abholzeiten im Kiga auf ein Auto angewiesen.

Von der Versicherung hätten wir keinen Leihwagen bekommen. Sie hätten uns sicherlich einen vermittelt, aber bezahlen hätten wir trotzdem müssen.

Bis zur Auszahlung der Summe hat es immerhin nochmal 2 Wochen gedauert. So waren wir insgesamt 6 Wochen ohne "neues" Auto.

Das ganze gilt natürlich nur bei einer Kaskoversicherung. Bei Haftpflicht geht man leer aus.

Wir bekamen übrigens noch den Kindersitz komplett ersetzt, weil dieser noch kein Jahr alt war und wir die Originalrechnung noch hatten. Sonst hatten wir weiter nichts im Auto, außer einem Regenschirm. Daher kann ich zu im Auto liegenden Dingen nichts sagen.

Im übrigen wissen wir, dass der "alte" jetzt irgendwo in Polen ist. Denn wir bekamen noch 2 Blitzerfotos vom Dieb auf dem Weg Richtung Polen. Außerdem wurde in der gleichen Nacht ein baugleicher Audi eine Straße weiter auch gestohlen.

Die Polizei geht davon aus, dass die Parkplätze ausspioniert werden. Diese Kartenverteiler schreiben sich Listen mit Autos, die regelmäßig dort parken.

Unser Parkplatz ist nämlich von der Straße aus nicht einsehbar und für gewöhnlich laufen nur Leute daher, die auch hier wohnen.

LG,
Enelya

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Bekommt man nicht als Ersatz regelmäßig den Wiederbeschaffungswert? Restwert ist ja eher ein Begriff aus der Totalschadenabrechung.

Und weshalb wird davon immer die MwSt. abgezogen, wenn man keinen Ersatz holt?

Hängt es nicht davon ab wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird? Also auf welchem Markt mand den Ersatz normalerweise erhält. Und davon dann ob volle Mwst, Differenzsteuer oder sogar gar keine Mwst. abgezogen wird.

Meine Kenntnisse stammen aus der Unfallschadenregulierung nach gesetzlichen Regeln.

Sind die vertraglichen Kaskoregeln diesbezüglich abweichend?

Und ist die Wartefrist tatsächlich 4 Wochen? Aus dem Bauch raus hätte ich nämlich ein Monat gesagt.

Das mit dem" ist der neue Wagen weniger teuer bekommt ihr nur den Wert des neuen Wagens ausgezahlt" ist falsch bzw. falsch ausgedrückt.

Was ist wenn der neue Wagen ein Super-Schnäppchen ist?

Das hat doch nichts mit dem erlitten Verlust des gestohlenen Pkw zu tun.

Oder vom Opa geschenkt wurde?
Dann müsste die Versicherung ja sogar gar nichts ersetzen.

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Hallo,

gestern haben wir mit der Versicherung gesprochen.

Die Prüfung dauert ca. 4 Wochen, bis zur Auszahlung nochmal ein paar Tage.

Wir würden auch einen Leihwagen bekommen, allerdings nur für 7 Tage.

Klar haben wir Teilkasko. Es wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt.

Vom Autohaus, wo wir auch Service und TÜV regelmäßig gemacht haben, haben wir alle Rechnungen und die Ausstattungsliste zugesandt bekommen.

Gegenstände im Auto übernimmt die Versicherung nicht.

So ist der Stand jetzt. Mal abwarten ob unser Wagen gefunden wird.

Der letzte, in WOB gestohlene Wagen, der unserer Versicherung gemeldet wurde, wurde gefunden.....total ausgeschlachtet...

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" Gegenstände im Auto übernimmt die Versicherung nicht."

Habt ihr eine Hausratversicherung? Frag da mal nach ob sie für die Gegenstände aufkommt. Je nach Fall kann das durchaus sein.

LG
Sabine

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Hallo,

da haben wir schon geschaut.

In unserer Hausrat ist das Auto nicht gedeckt.

LG