Einen Prozess verloren - und dann neu klagen? Versteh ich nicht.

Hallo,

vor mehr als einem Jahr hatte mein Sohn, damals 11, einen Unfall. Der Unfallgegner zeigte uns an, er wollte seinen Schaden ersetzt haben. Das ganze ging vor Gericht, es wurde nach Aktenlage entschieden, wir erhielten Recht und unseren Schaden ersetzt.

Letzte Woche geht mir eine Klageschrift zu. Der Unfallgegner will weiterhin sein Geld und Schmerzensgeld und behauptet, wir hätten uns unser Recht mit Falschaussagen erschlichen.

Ich frage mich, warum er, wenn er einmal Schuld zugewiesen bekommen hat, erneut eine Klage aufnehmen kann und warum dies nach so einem langen Zeitraum überhaupt noch möglich ist.

Kann mir das mal jemand erklären bitte? Danke.

Viele Grüße
die pitti-lise

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ich bin zwar keine Juristin, aber so wie ich das kenne, kann man in Revision gehen. Damit fechtet man das Urteil an und es geht von Instanz zu Instanz nach oben.

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Zunächst mal käme die Berufung.

Und auch die muss nicht unbedingt notwendig sein.

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jeder kann in Berufung gehen wenn er Einspruch gegen das Urteil erhebt

wie das mit den Fristen genau ist, weiss ich leider nicht....

hier ein Link ...geht um Fristen und ihre Tücken

http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/rechtsmittel-einlegen-fallstricke-vermeiden-aktuelle-urteile_222_79786.html

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Hi!

Da gibt es nun mehrere Möglichkeiten.

Entweder, das erste war der Strafprozess und jetzt folgt der Zivilprozess. Oder es geht hier um Berufung/Revision.

Beim Straf- und Zivilprozess unterscheidet man bspw. das öffentliche Interesse (Strafprozess) und das persönliche Interesse (Zivilprozess).

Wird eine Anzeige bei der Polizei gemacht, läuft diese automatisch zur Staatsanwaltschaft (auch, wenn der "Anzeigende" seine Anzeige zurückziehen würde). Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann und prüft, ob ein "öffentliches Interesse" zur Strafverfolgung besteht. Manchmal regelt das auch die Staatsanwaltschaft ohne Gerichtsverfahren und entscheidet nach Aktenlage. Das scheint ja bei euch der Fall gewesen zu sein.

Ist der Strafprozess durch, kann einer der beiden Parteien trotzdem noch persönliches Interesse haben und bspw. zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen. Das Ganze wird dann vor einem Zivilgericht verhandelt, also ohne Staatsanwaltschaft.

Es gibt auch beides in Kombination. D.h. erst wird bspw. bei einem Autounfall der Strafprozess verhandelt: es wird eine Schuld beim Unfallverursacher festgestellt und er bekommt meinetwegen eine Geldstrafe und Sozialstunden. Die Unfallopfer haben von beidem nichts und reichen Zivilklage ein. Also findet ein Zivilprozess statt, indem der Unfallverursacher noch Schadensersatz zahlen muss.

Vielleicht ist es bei euch so. Allerdings macht es oft keinen Sinn, gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu klagen. Also, wenn ihr vor dem Strafgericht Recht bekommen habt, macht es keinen Sinn für die andere Partei, zivilrechtlich gegen euch zu klagen, da das Zivilgericht oft den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft folgt, was Schuldzuweisung angeht.

Jetzt bleiben noch Berufung und Revision. Hat denn die andere Partei eines von beiden beantragt?

Für beide Rechtsmittel gilt eine Frist von 1 Woche, nach dem 1. Urteil. Nimmt man das Urteil an, hat man keine Chance mehr auf Rechtsmittel, da das Urteil dann gültig wird. Nimmt man das Urteil nicht an, kann man innerhalb von 1 Woche Rechtsmittel einlegen. Es können immer beide Parteien Rechtsmittel einlegen.

Berufung bedeutet soviel wie, der Verurteilte ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Er fühlt sich zu Unrecht verurteilt. Der Prozess soll erneut geführt werden. Dabei kann man nicht sagen "Mir sind 1000 Euro Strafe zu viel, ich gehe in Berufung, vielleicht muss ich dann nur 500 zahlen." Das geht nicht. Hier geht es nur um das Urteil allgemein.

Revision bedeutet so viel wie, dass man verurteilt wurde, weil Fehler bei der Verhandlung passiert sind, bspw. Fristen nicht eingehalten, Belehrungen nicht erfolgt usw. Sollte ein Verfahren also "falsch" gelaufen sein, hat man das Recht auf einen neuen Prozess.

LG

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Hey Danke, das war schon mal super erklärt. Ja, bei uns ist es tatsächlich so, dass das erste Verfahren ein Strafverfahren war, das jetzige ein Zivilprozess werden soll.

Gegen das Urteil im Strafverfahren konnte der Gegner keine Revision einlegen, weil die Streitsumme (oder die Summe, die man unserem Sohn zugesprochen hat??) zu gering war. Eine Revision/Berufung wurde im Urteil deshalb ausgeschlossen.

Die Klage jetzt wird begründet, dass unser Sohn lt. Ansicht des Gegners damals falsch ausgesagt hätte.
Er strebt eine Restitutionsklage an - was das heißt, habe ich gegoogelt und auch einigermaßen verstanden.

Mir ist nur einfach schleierhaft, warum er in ein und derselben Sache die Möglichkeit hat, nach mehr als 1 Jahr überhaupt noch mal einen Prozess anzustrengen. Da muss es doch auch Fristen geben, damit man auch gedanklich mal mit einer Sache abschließen kann.....

Weißt du dazu noch etwas?

Viele Grüße
die pitti-lise

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Bitte.

Nein, mehr kann ich dazu leider nicht sagen, sorry. Aber ich vermute, dass es eben der Unterschied bzw. die Trennung zwischen Straf- und Zivilverfahren ist, weshalb das möglich ist. Auch mit zeitlichem Abstand, aber da gelten sicher auch die normalen Verjährungszeiten.

Dumme Sache, dass es für euch jetzt noch weiter geht und ihr nicht abschließen könnt. Naja, aber wenn er rechtlich die Möglichkeit dazu hat...

Euch alles Gute und viel Glück für die Sache!

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Hallo,

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe und haben erstmal nichts miteinander zu tun. Daher ist es natürlich möglich nach einem Strafprozess nun auch noch einen Zivilprozess durchzuführen. Die Frage ob das zum jetzigen Zeitpunkt noch geht kann man hier nicht beantworten wenn man nicht exakt weiss worum es genau geht. Verjährungsfristen sind im Gesetz festgeschrieben.
Ob der Zivilprozess Aussicht auf Erfolg hat, wenn ihr beim Strafprozess freigesprochen worden seit, ist wohl eher unwahrscheinlich. Ausser natürlich er kann beweisen, dass damals eine Falschaussage getätigt wurde.

Gruß
Barrik

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Der Sachverhalt ist zu knapp um dass abschließend beurteilen zu können.

Zunächst mal gehe ich davon aus, dass es sich um einen Zivilprozess handelt.

Eine Berufung schließe ich aufgrund des Zeitablaufs zunächst aus. Diese muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Urteils erhoben werden.

Exkurs:

Prinzipiell ist es möglich, dass A aus einem Unfall etwas von B will. A gewinnt zu 100 %.

Dann entschließt sich B gegen A aus demselben Unfall vorzugehen und klagt gegen B. Auch er gewinnt zu 100 %.

Um das zu verhindern muss man Widerklage erheben. Dann werden beide Ansprüche vor demselben Richter verhandelt.

Und genau der Punkt ist bei dir unklar.

Du schreibst der Gegner wollte seinen Schaden ersetzt haben und hat verloren.

Er hat also eine Klage eingereicht und verloren? Dann kann er nicht denselben Anspruch nochmal erheben (außer mit Berufung die ich nicht sehen kann).

Was heißt es wurde nach Aktenlage entschieden? Ohne vorherige Verhandlung? Mit Urteil?

Um wieviel ging es denn? Um max. 600 €? Ansonsten wäre das ungewöhnlich.

Wie bist Du zu deinem Geld gekommen?

Durch Zahlung der Versicherung aufgrund des verlorenen Prozesses der Gegenseite?

Oder durch Gerichtsentscheidung?

P.S:

die Verjährung beträgt mind. drei Jahre. Insofern ist ein Jahr kein Problem.