"vorkasse" beim zahnarzt?

Guten morgen,

Ich habe folgendes problem.

Im Dezember '13 habe ich mir ein Implantat setzen lassen. Soweit war alles super. Die ausheilung lief bis anfang April.

Dann wurde ein Abdruck für die Krone gemacht.

Termin zum krone setzen war anfang Mai.

Nachkontrolle und bisskontrolle war auch super, da habe ich direkt die rechnung mitbekommen. ( zu zahlen bis 26.juni)

Die Rechnung habe ich gleich an unsere Versicherung weitergereicht ( übernehmen 90%)

So, jetzt ist mir letzten Montag die Krone beim essen abgebrochen. ...
Gleich zum zahnarzt, dieser hat sie wieder entfernt. Grund materialfehler.
Ich habe einen neuen termin für morgen bekommen (neue krone einsetzen)

Nun rief eben die praxis an, dass mein termin verschoben werden muss aufgrund eines todesfalles in der familie.
Das ist bzw wäre kein problem für mich, wenn der nächste freie termi. Nicht Mitte juli wäre.
Auf meine nachfrage hin wie es mit der Begleichung der rechnung wäre hiess es "natürlich fristgerecht bezahlen, sie erhalten schon noch die Leistung"

Lange rede, kurzer sinn. Was haltet Ihr davon?

Ich meine, die Versicherung überweist mir ja sowieso den betrag (ich muss ca 200 Euro draufzahlen) es spricht praktisch nichts dagegen.

Ohje lang geworden.

Lg und danke für eure meinungen

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Ich verstehe nicht ganz, was deine Frage ist...
Willst du wissen, ob du das Geld erst mal einbehalten sollst, bis die Behandlung zuende durchgeführt ist? Hast du Angst, dass das Zahnlabor oder Zahnarzt in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden? Dann würde ich denen freundlich mitteilen, dass ich zahle, sobald die Leistung vollständig erbracht ist, wenn du keine Angst hast, dass dein Zahnarzt mit dem geld durchbrennt, würde ich zahlen und gleichzeitig Druck wegen eines früheren Termins machen. Offenbar haben sie die Krone dort ja schon liegen, wenn du schon einen Termin zum Einsetzen hattest. Das geht doch total schnell. Warum solltest du denn jetzt 4-5 Wochen darauf warten? Das kommt mir etwas spanisch vor. Soetwas schiebt man doch dazwischen, notfalls in der Mittagspause, gerade wenn das Labor beim ersten Mal Mist gebaut hat.
Schließlich kannst du nichts für Materialversagen und Todesfälle.

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So sehe ich das auch.
Früheren Termin - Reparatur - dann bezahlen. Genau in der Reihenfolge würde ich es machen.
LG Moni

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Danke für deine antwort.

Vor Insolvenz oder sonstigem habe ich keine angst, mir gehts da eher ums prinzip.

Ständig verschobene termine bei denen man erwartet das ICH die flexible bin ( mit zwei kindern um 7.30 uhr z.b). Oder auch die zeiten zwischen termin und ersatztermin.. jetzt ja mehrere wochen.

Weisst du, ich bin immer freundlich, zahle pünktlich, bin sehr regelmässig dort und lasse immer kostenpflichtige füllungen machen ( Kunststoff, leider nicht wenige und sehr teuer), gehe zweimal im jahr dort zur Prophylaxe, sage pünktlich termine ab usw.
Kurz um, ich bin eine sehr gute "kundin" und ärgere mich jetzt einfach darüber, dass ein entgegenkommen ihrerseits unmöglich erscheint.

Ich habe auch vorhin nochmal angerufen und meine frage angesprochen, wieder hiess es- rechnung fristgerecht bezahlen wegen irgendeiner Abrechnung, und frühstmöglicher termin am 2.juli um 7.oo uhr morgens...

Lg

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Hallo,

Zahlung nach erbrachter Leistung, nicht vorher.
Und ich würde nicht mehr anrufen in der Praxis sondern höchstpersönlich dort aufschlagen und direkt mit dem Zahnarzt (der wird ja mal durch die Praxis laufen bzw. die Sprechstundenhilfe kann ihn dir evtl. direkt an die Anmeldung holen) über einen anderen, früheren Termin verhandeln. Glaube mir, er will Geld haben und dann wird ein früherer Termin auch möglich sein.

Viel Erfolg

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Du sollst die Rechnung zahlen, für die bereits gemachten Dinge, richtig? Das mußt Du auch, die Leistung ist erfüllt, alles andere muß jetzt "nachgearbeitet" werden und das musst Du sicher nicht zahlen.

LG

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Naja, das ist richtig. Ich soll die rechnung für die krone-und das einsetzen bezahlen. Im prinzip wurde das alles ja schon gemacht. Nur eben wieder entfernt....

Ich werde jetzt morgen früh dort persönlich auftauchen und auf einen früheren termin bestehen. Dann hat sich auch die frage wegen der bezahlung erledigt.

Danke für deine Meinung (y)

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Du kannst bestehen, auf was Du möchtest, das ist Dein gutes Recht, aber die Leistung, die bereits erbracht wurde, muß von Dir fristgerecht gezahlt werden, meinetwegen unter Vorbehalt, aber Du musst zahlen!

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Hi,

zum Glück hat mein Zahnarzt eine Gemeinschaftspraxis, so ist eigentlich immer jemand da, wenn wirklich mal ein Notfall ist.

Ich würde die Rechnung gleich bezahlen. Die Leistung wurde ja erbracht (wenn auch mangelbehaftet). Der Rest läuft als Garantieleistung.Soviel Vertrauen zu seinem Zahnarzt sollte schon vorhanden sein.

Als Druckmittel für einen schnelleren Termin würde ich dass nicht einsetzen. Das kann schnell nach hinten losgehen.

Ja es ist ärgerlich, aber er kann weder was für den Todesfall, noch für den Materialfehler.

Ich würde aber schon nochmal nachhaken, ob man Dich nicht dazwischen schieben kann. (Mittagspause, nach oder vor den Praxiszeiten oder falls ein Termin absagt).

Ja das ist für den Zahnarzt auch blöd, aber Du kannst auch nichts für den Materialfehler und hast ein Recht auf zeitanahe Nachbesserung.

VG lachris

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Erst zahlen wenn alles in Ordnung ist.

Und 6 Wochen hinhalten wegen eines Termines = #contra

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Ich versteh die Frage bicht richtig. Wir mußten nur einmal vorher bezahlen und zwar bei einem Kinderzahnarzt in Hamburg. Wenn wir nicht vorher eine Sicherungsleistung bezahlt hätten, hätte es keine Behandlung gegeben.Ich fand das ganz schön dreist.

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Sie muß nicht im Vorfeld zahlen, es wurde eine Leistung erbracht, die muß gezahlt werden, daß jetzt Reklamationen aufkommen, das ist zwar ärgerlich, aber das ist eine andere Sache. Die eigentliche Leistung wurde "erstmal" erbracht und dafür wurde die Rechnug gestellt.

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Ich nehme auch die Häfte als Vorkasse! Den ob Privat Patient oder Kassenpatient viele sind der Meinung hinter her zu zahlen wann sie wollen oder gar nicht! Und der Privat Patiebt bekommt es auch von seiner Versicherung überwiesen!

Wenn du dein Auto reparieren lässt musst du erst bezahlen bevor du es mitnehmen darfst! Darüber beschwert dich allerdings nie einer!

Und das ist zur Zeit fast überall so da die Moral und der Anstand erheblich nachlässt!
Und eine Mitarbeiterin nur für die Mahnungen oder Gerichtssachen zu bezahlen .....also ganz sicherlich nicht! DasGeld wächst nicht auf Bäumen und meine Angestellten wollen schließlich auch pünktlich Ihren Lohn !

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Sorry blödes T9