Hallo ihr lieben,
ich habe mal eine Frage an euch.
Kurz was dazu worum es geht.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (4 Parteien) unter anderem 4 Kinder (3-9 Jahre).
Im Garten befindet sich ein sehr großer Teich, mehrere Hektar. Dieser Teich ist eingezäunt (gewesen).
Nun ist es so das durch einen Erdrutsch ein Teil des Zauns in den Teich gestürzt ist und keine Sicherheit vor hineinstürzen mehr vorhanden ist, Dieser Zustand ist jetzt ein paar Monate so. Wir haben den Vermieter angeschrieben das er das doch bitte so schnell wie möglich beheben soll, da Gefahr für Leib und Leben, gerade für die Kinder dadurch entstanden ist.
Doch er reagiert nicht. Nochmals habe ich ihn angeschrieben das er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen soll. Jetzt hat er 4 Holzpfähle in den Boden gerammt und den Teich mit Absperrband abgesperrt. Meines Erachtens nach ist das aber keine ausreichende Sicherung.
Nun meine Frage; Muss er einen Zaun ziehen der vor hineinstürzen in den Teich schützt? Klar müssen wir unserer Aufsichtspflicht nachkommen aber reicht das aus?
Wie bringe ich ihn dazu den Teich ausreichend abzusichern?
Im Internet habe ich nichts konkretes gefunden.
Der Teich befindet sich 1 Meter entfernt vom Weg der zu unserem Eingang führt.
Liebe Grüße
Verkehrssicherungspflicht?!
Wenn er bei Einzug eingezäunt war, muss der Vermieter den Teich auch wieder sichern. Insbesondere dann, wenn nachweislich Kinder auf das Grundstück gelangen/ schon mal gelangt sind.
Allerdings muss die Sicherung nicht zwingend ein Zaun sein. Der Vermieter kann sich auch mit dem Stuhl 24Std am Tag daneben setzen. Er muss nur verhindern, dass Kinder ertrinken.
Die Aufsichtspflicht der Eltern greift dann nicht, wenn die Kinder es gewohnt waren, sich in der Vergangenheit frei auf dem Gelände zu bewegen. Und das dürfte bei euch ja der Fall sein.
Also reicht sein Flatterband da nicht aus.
Ja er war von Anfang an eingezäunt (noch vom Vorbesitzer) und ja die großen Kinder sind und waren es auch gewohnt ohne Aufsicht mal eine Stunde im Garten zu spielen.
Tut mir Kleid dir das sagen zu müssen, aber er muss den Teich nicht einzäunen ( sonst müssten alle öffentlichen Seen und Teiche auch eingezäunt sein).
Hier greift die Aufsichtspflicht und die hast du.
Servus
Da liegst Du falsch. Die Rechtslage sagt eindeutig, dass der Teich gesichert sein muss.
Mir erschließt sich nicht Dein Vergleich mit den öffentlichen Seen.
Du meinst Kleinkinder laufen weit von zu Hause alleine herum und suchen suchen sich öffentliche Seen?
Oder siehst Du das nicht doch etwas problematischer bei einem Teich im Garten der Mieter?
Wie es rechtlich aussieht (oder ausgelegt werden kann), kann ich hier nicht einschätzen.
Aber irgendwie greift hier die "Logik". Der Teich war bereits vorher da (als ihr eingezogen seid). Er war durch einen Zaun "gesichert"...
Handelte es sich denn wirklich um eine Sicherung (2 Meter hoher Bauzaun mit abschließenden Zinken, der keine Lücke enthielt) oder mehr um eine optische Barriere (Jägerzaun, 80cm)?
Im ersten Fall könnte ich verstehen, dass sich die Lage jetzt geändert hat und du es wieder gern so hättest wie vorher. Ob er das machen MUSS (also du ein Recht darauf hast), weiß ich nicht.
Im zweiten Fall war nie eine Sicherung da. Ihr habt euch nur sicher "gefühlt" und das Gefühl ist jetzt beeinträchtigt. Der Vermieter kann aber für deine Gefühlswelt nichts...
Genau genommen (nach der von dir dargelegten Logik) müsste ein Vermieter IMMER kindersichere Verschlüsse an den Fenstern anbringen, denn ansonsten besteht akute Gefahr für Leib und Leben für Kinder, wenn sie aus dem Fenster stürzen (das Fenster gehört ja schließlich dem Vermieter!). Tatsächlich ist es aber so, dass DU als Elternteil hier die Verantwortung hast. Entweder du passt auf, dass dein Kind NIE unbemerkt ans Fenster kommt ODER DU (auf eigene Kosten natürlich) beschaffst solche Kindersicherungen für die Fenster. So würde ich es bei diesem Teich hier auch sehen!
Das hört sich für mich gut an....
Rechtlich gesehen? Das ist immer so ne Sache...
Könnt ihr nicht selber einen Zaun bauen, der für Sicherheit sorgt?
Da wird der Vermieter doch sicherlich nichts gegen haben. Kann man ja mal fragen....
Offensichtlich wohnt er da ja nicht, dann wird es ihn vielleicht nicht stören....