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Ich würde Rohbauten nur mit Erlaubnis des Bauherren betreten und habe es bisher auch immer so gehandhabt.

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Unser Haus wurde vor 10 Jahren in einem Neubaugebiet gebaut und ich bin damals durch unzählige andere Häuser gelaufen, die ebenfalls im Rohbau waren und hab mir die Grundrisse angeschaut, warum auch nicht?

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" warum auch nicht? "

Weil Hausfriedensbruch strafbar ist?

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Damals waren weder Bauzäune noch Haustüren dran. Wo begehe ich dann Hausfriedensbruch? Selbst das Schild "Betreten verboten - Eltern haften..." war nirgendwo zu sehen! Hier ist eine Neubausiedlung - überwiegend von Bauträgern - entstanden und da war jeder in jedem Haus.

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Hi,

ich bin zwar neugierig und würde das manchmal gerne tun, aber meine gute Erziehung hält mich davon ab. Es gehört sich einfach nicht, fremdes Eigentum zu betreten, ohne die Erlaubnis zu haben. Weder mit noch ohne Türen.

Gruß
Kim

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Hallo,

nein, ich käme nicht auf die Idee, ein fremdes Grundstück zu betreten - egal, ob eine Hütte, ein Rohbau oder ein Gartenhaus drauf stünde.

Erinnert mich an den Vorbesitzer unseres Hauses, den wir dabei ertappten, im Haus geschnüffelt zu haben, als wir schon darin wohnten. #augen
Was veranlasst Dich zu Deiner Frage?

LG
Karin

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Hallo

ich käme nie auf die Idee, einfach fremden Grund und Boden zu betreten, bzw. in ein fremdes Haus, ob Rohbau oder nicht, hinein zu marschieren.

Noch weniger eine fremde Baustelle zu betreten. Da hat man schlicht weg nichts zu suchen

Jeder sollte doch das Schild kennen

Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder

Das steht nicht umsonst an den Baustellen - ich kenn es zumindest von hier und auch damals von unserer Baustelle, wo wir das aufstellen mussten.

Allein aus haftpflichttechnischen Gründen - wenn irgendwas passiert auf dem Bauplatz.
Man braucht nur in einen rostigen Nagel treten, wobei das in dem Falle noch die harmloseste Variante ist.

Nee, auf ner Baustelle oder in einem Rohbau hat, ausser es ist eine "öffentliche Führung" NIEMAND was zu suchen.

LG

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Na da kann ich nichts ankreuzen.

Grundsätzlich weiß ich, dass man das nicht darf. Deshalb kann ich 1. schonmal nicht ankreuzen. 2. auch nicht, da ich durchaus auf solche Ideen komme. und 4. nicht, da das auch mal ohne Erlaubnis passiert ist.
3. nicht, weil ich es dann doch schonmal gemacht habe, aber grundsätzöich trifft 3. zu. Genauso wie das auf sämtliche Häsuer und Wohnungne zutrifft. Theoretisch würde ich gerne irgendwelche fremden bewohnten Wohnungen und Häuser sehen wollen. Das mache ich aber nicht und habe ich auch noch nie gemacht. das würde ich ja selbst ziemlich schlimm finden.

ABER: bei so einem noch unbewohnten Rohbau wirkt das immer etwas anders. Letztes Jahr war ich zumindest bis auf eine Terasse rauf und habe durch die Fensterlöcher reingeschaut, weil ich den Schnitt sehen wollte. Dass dieses Grundstück und Gebäude der Firma gehörte, die das verkaufen wollte, war schon klar. Aber irgendwie fehlt doch schon der Bezug, wenn es so roh ist, kein Zaun, kein Name, keiner, der wirklich drin wohnt. Deshalb fühlt es sich nicht so an, als wenn man etwas richtig Verbotenes macht

In ein bewohntes Haus würde ich ja nicht auf die Terasse gehen und durchs Fenster kucken. Aber bei einem Rohbau fühlt es sichimmer so an, dass es ja eh nichts zu verbergen gibt. Erst recht, wenn der Eigentümer das Ding verkaufen will und selbst keinen Bezug dazu hat.

Ich selbst würde es auch nicht schlimm finden, wenn jemand in mein Rohbauhaus mal reinschaut. Solange keiner ins unangeschlossene Klo kackt ;) oder sonst wie Dreck macht oder frisch gesääten rasen zertrampelt, finde ich das nicht schlimm, weil ich ja noch nicht drin wohne.

Ich persönlich ziehe übrigens meine Grenze bei Zäunen, Namensschildern einer wirklichen Familie (und keiner Baufirma) oder eingesetzten Fenstern. Dann gehe ich nicht mehr kucken. Das ist dann zu privat.

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§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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Hallo,

da ich nicht unerlaubt fremde Grundstücke betrete, habe ich gar nicht die Möglichkeit, einen mir fremden Rohbau zu betreten.

LG,
J.

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... und Du hast nie auf einem Stoppelfeld mit Deinem Kind Drachen steigen lassen... ?

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Heute nicht mehr, aber als Kind waren solche Häuser immer unsere Spielplätze #schein

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Hallo,

nein, wir sehen uns das nur von aussen an. Ausser, wir kennen den Bauherrn und er läd uns zum Gucken ein.

Wir sind allerdings schon in manchen alten verfallenen Häusern oder Anlagen gewesen, um mal zu gucken.Sie waren unbewohnt oder bewirtschaftet und durch eine offene Tür konnte man rein.

Wir lieben alte Technik und Bauweisen. Interessant finde ich, wenn man noch "Gebrauchsspuren" in den Häusern findet. Man sieht, das Haus hat eine Seele und in ihr lebten und liebten viele Menschen. Von Kindern findet man altes Spielzeug und Zeitungen.

Wir waren sogar mal in einem alten Gefängnis, es sollte auch abgerissen werden. War sehr interessant, denn solche Räumlichkeiten bekommt man als ehrlicher Bürger sonst nicht zu Gesicht.;-)

Lotta