Drogentest nach Autounfall

Frage:

Nach einem Autounfall mit (leichtem Personenschaden) wird automatisch ein Drogen- und Blutalkoholtest bzw. Test auf verschreibungspflichtige und ggf. sedierende Medikamente durchgeführt oder ist das kein obligatorisches Vorgehen?

Danke für fachkundige Antworten.

1

Bluttest wird es nicht gleich sein. Meines Wissens nach wird erst mal ein Schnelltest gemacht (Atemalkohol...) und wen der was "verdaechtiges" ergibt, ein Bluttest hinterher. Also nur zur Haelfte obligatorisch...

2

Guten Morgen,

automatisch wird grundsätzlich nichts gemacht. Es muss ein begründeter Verdacht bestehen, um eine Blutentnahme anzuordnen. Alkotest kannst du nur freiwillig machen. (machst du ihn nicht besteht ja schon ein Verdacht).

In der Regel ist es aber so, dass der Bereitschaftsstaatsanwalt bei Unfällen mit größeren Personenschaden angerufen wird. Der entscheidet dann aufgrund der zunächst benannten Sachlage, ob eine Blutentnahme angeordnet wird. Kann der Staatsanwalt nicht erreicht werden oder ist der Personenschaden nicht so hoch, kann die Polizei bei Gefahr im Verzuge ebenfalls anordnen. Diese Anordnung wird jedoch nochmal auf Rechtmäßigkeit durch einen Richter überprüft. Wie gesagt es muss ein Verdacht begründet werden, dass derjenige berauschende Mittel vor oder nach der Fahrt zu sich genommen hat. Oder sogar vor und danach....in dem Fall würden zwei Entnahme gemacht.

Also, ohne Rechtsgrundlage geht gar nichts und einen Generalverdacht gibt es auch nicht. Allerdings ist es häufig der Fall dass die Blutentnahme bei schweren bis tödlichen Unfällen angeordnet wird. Ein Schwerverletzter kann meist keinen Alko oder Drogentest freiwillig machen.

Die Blutentnahme ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dafür braucht man immer eine Rechtsgrundlage. Der AlkoTest und der Drogenpipitest kann nur freiwillig erfolgen.

Ich hoffe es war einigermaßen verständlich.

LG

3

Ok, vielen Dank für die ausfürhliche Antwort!

4

" ...Generalverdacht gibt es nicht..." ???#rofl

sorry vielleicht in dem Bezug, aber ansonsten schon!#aha
Beispiel : Zwang zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen- dabei stehen Eltern unter dem Generalverdacht ihre Kinder nicht selbstständig zum Wohle ihres Kindes versorgen, fördern und kümmern zu können...so dass in gewissen Abständen eine autorisierte Person die Kinder begutachten muss. Es besteht an sich kein begründeter Verdacht.

weitere Kommentare laden
6

Hallo,

also Automatisch wird dies nicht gemacht.

Ich hatte mal nen Autounfall. Eine 70 Jahre alte Dame kam aus einem Feldweg und ich fuhr auf einer Bundesstaße. Sie ist mir direkt in die Beifahrerseite gefahren. Sie war schuld. Sa meinte sie zum Polizisten, ich sei unter Alkohol und Drogen gefahren, da ich zwar nicht schuld war, habe ich aber gebeten einen schnell Test zu machen. Wurde gemacht und es war rein garnichts. Da ich auch nichts getrunken oder Drogen genommen habe.

Liebe grüße claudi

8

man man man, die versuchen es mit allen Mitteln

11

Du sagst es. Aber der Polizist hat auch gesagt, er hätte es nicht Automatisch gemacht, da er keinen Anlass sah. Aber so war alles gut und die alte Dame war ja wie soll ich sagen, sehr entäuscht, das sie dem jungen Ding am Steuer keine reine würgen konnte.

Liebe Grüße claudi

weitere Kommentare laden
7

Nein, das ist kein generelles Vorgehen. Nur wenn ein Verdacht besteht!
LG

10

Bei uns passierte letzte Woche ein schlimmer Unfall, Fahrerin sogut wie unverletzt, Beifahrer gestorben.

Auch bei ihr wurde per Staatsanwaltschaft ein sofortiger Bluttest angeordnet.

Soweit ich weiß passiert das immer bei personenschaden.

Ich hoffe du hattest keinen Unfall und dir geht es gut!

LG

12

Nein......Tests auf BTM bzw. Alkohol werden nur auf Verdacht durchgeführt...sind also NICHT obligatorisch, sondern die Beamten vor Ort entscheiden dies von Fall zu Fall.

Eine Blutwertkontrolle wird nur dann durchgeführt, wenn der Probant einen Atemtest mit dem obligatorischen pusten ins Röhrchen verweigert.

13

Huhu Seelenspiegel,

ich muss Klugscheißern ;-)

Stimmt nicht ganz. Ein Bluttest wird auch angeordnet, wenn der Atemalkoholtest einen bestimmten Wert überschreitet.

LG

15

Stümmt :-)

14

Hallo,

Alkoholsoforttest, also pusten ist obligatorisch, wenn es ein Wegeunfall (also während der Arbeitszeit) ist. So ist es mir erklärt worden, bei meinem letzten Unfall.

VG Mimi