Rechtsfrage! Strafbarkeit bei Verdachtsäusserung?

Hallo,

bei Rechtsfragen ist es ja immer ein heikles Thema, es gibt aber ein paar User hier (z.b. Parzifal), die sich recht gut in diesem Bereich auskennen.

Ich kann und möchte keine näheren Details nennen, es geht nur um eine grundsätzliche Frage...

Wenn man von mehreren Personen den Hinweis bekommen hat, Person xy koennte VERMUTLICH in eine Straftat verwickelt sein, man selbst auch schon vorher diesen Gedanken gehabt hat, dennoch keinen Beweis hierfür liefern kann - mache ich mich strafbar, wenn ich Person xy anspreche, um dazu Stellung zu beziehen, mit dem Hintergrun dann auf eine Strafanzeige zu verzichten, sofern man es selbst klären kann?

Ich hoffe, es ist nicht zu wirr für Euch. Mein Problem ist, ich habe (bis auf mehrere Verdachtsäusserungen) keinen Beweis dafür, halte es aber nicht für abwegig. Auf der anderen Seite möchte ich dieser Person kein Unrecht tun, und frage mich, ob ich sie so einfach ansprechen kann/darf... Oder besteht die Möglichkeit, das mich xy dann anzeigen könnte wegen Mutmaßung oder übler Nachrede, sofern nichts dran ist?

Bitte keine Hetze, hier soll weder der Mob losziehen, noch Selbstjustiz geübt werden. Ich weiß nur nicht, wie ich mich richtig verhalten soll. Da ich selbst einen jahrelangen Prozess als Nebenklägerin hinter mir habe, bin ich etwas gebranntmarkt, was Vernehmungen, Gerichte und Polizei betrifft :-( und möchte dementsprechend eigentlich alles vermeiden, mich wieder mit diesen Institutionen auseinander zu setzen. Das hat Narben hinterlassen und holt mich immer sehr weit zurück.

Danke für Eure sachlichen tips!

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Gedanken, Vermutungen, Verdacht sind nichtssagend solange solche nicht bewiesen werden können. Eine Person danach zu fragen ob er evtl. in solchen Dingen verwickelt ist reicht nach meiner Meinung für den Befragten aus; gegen dich Juristisch tätig zu werden.

Ich persönlich würde das tun. Denn allein eine solche Frage gestellt zu bekommen würde ich als eine unverschämte Frechheit und Beleidigung betrachten und mit Sicherheit gegen die Person tätig werden.

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Ja, vermutlich wuerde ich auch so handeln, wenn nichts dran wäre.
Wenn aber durch das Nachfragen evtl durch schlechtes Gewissen und dem Wissen, dass einige davon geahnt haben, ein schweigen bricht und man dann xy die Möglichkeit gibt, diesen Fehler zu begradigen oder abzumildern, was dann? Das wäre einerseits ja gut, andererseits aber nicht der korrekte weg!

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Es ist natürlich schwer zu beurteilen, wenn man das *Vergehen* nicht kennt, aber ich nehme jetzt einfach mal ein Bsp.
Würde mich jemand fragen, ob ich in letzter Zeit unter Alkohol Auto gefahren bin, würde ich es abstreiten, egal, ob nun, oder nicht, aber ich wäre gewarnt, wenn denn dem der Fall wäre, und würde es wohl nicht mehr tun, denn wenn es schon mehreren verdächtig vorgekommen ist, muss ich theoretisch damit rechnen, dass mich doch jemand anschwärzt.
In irgend einer Form jemanden anzeigen oder ähnliches würde ich aber nicht, denn für mich war es eine Nachfrage. Ich habe auch schon mal eine Freundin gefragt, ob da nicht was im Argen ist, sie war ehrlich zu mir, angezeigt habe ich sie nicht, habe ihr auch versichert, dass ich nix unternehmen werde, aber sie eben jederzeit damit rechnen muss, dass es auch anderern auffällt, die anders handeln könnten. Mir ist damals ehrlich gesagt nie in den Sinn gekommen, dass sie mich wegen einer Nachfrage anzeigen könnte.

Das oben genannte ist wirklich nur ein Bsp, ich möchte weder eine Diskussion darüber los treten, noch den Verdacht schüren, ich würde so durch die Gegend gurken....Mir ist auf die Schnelle nur nix besseres eingefallen...

LG

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Ich persönlich bin ja der Meinung, behutsam nachgefragt kann man dir nicht wirklich was. Aber warum willst du es so genau wissen? Bist du (in)direkt betroffen? Wenn nicht, würde ich mich ganz dezent raushalten, was andere vermuten oder gar äußern muss nun nicht immer richtig sein, nur weil man selber auch schon in die Richtung dachte.

LG

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Ja, ich bin direkt betroffen.... Deswegen beschäftig es mich ja so sehr :-(

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Hmm, ok....von einem Freund reden wir also eher nicht?
Wie kannst du die Person denn einschätzen - neigt derjenige gern zu übereilten Anzeigen, ob nun gerecht oder ungerecht behandelt?

LG

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wenn du xy fragst....hast du das gemacht dann passiert dir nichts....er wird dir antworten und damit muss auch gut sein.....sobald du aber sagst.....die anderen erzaehlen ueber dich....stimmt das..... kann es aerger geben. ...denn dann kann er anzeige erstatten wegen uebler nachrede und dann bis du zeuge und muss aussagen und somit preisgeben wer sowas erzaehlt hat.....

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Muss ich das wirklich??

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wenn du fremde gegenueber den behauptenden bist. ..eindeutig ja.....solltest du die aussage verweigern oder die namen nicht nennen wollen gibt es auch beugehaft fuer dich.....

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Frag ihn ohne Zeugen und ohne Namen zu nennen.

Dann kann dir nichts passieren.

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du würdest wirklich zu einem nachbarn gehen und fragen "haben sie das angestellt!?"

ich würde dies nicht tun, warum auch... es geht mich nichts an, wenn ich nichts gesehen oder gelesen hab, also zeuge bin, dann ist das was anderes!

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Was ich tun würde, tut nichts zur Sache.

Die TE hat gefragt ob sie das tun kann, ohne dafür angezeigt zu werden.

<<<ich würde dies nicht tun, warum auch... es geht mich nichts an, wenn ich nichts gesehen oder gelesen hab, also zeuge bin, dann ist das was anderes!>>>

Das sehe ich anders! Wenn ich mir denken kann, das sich eventuell ein Mensch in Gefahr befindet, dann reicht mir auch ein Verdacht schon aus um zu handeln.

Allerdings weiß ich nicht um was es bei der Te geht.

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Hhmm, Du fragst also xy, ob er eine Straftat begangen hat und er antwortet mit Nein. Ist dann die Sache zufriedenstellend für Dich geklärt?
Ich denke, dass es mehr als schwierig ist, in einer solchen Situation als "Laie" zu einem Ergebnis zu kommen. Dafür gibt es schließlich Strafverfolgungsbehörden. Diese ermitteln in der Regel ab einem "begründeten Anfangsverdacht". Ist dieser nicht gegeben, passiert auch von deren Seite nichts, oder wird das Verfahren eingestellt, dann ist die Sache okay.
Wenn ich eine Vermutung hätte, dann würde ich -je nach Ausprägung meiner Vermutung- entweder nicht darin rumrühren oder mich an Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, mich aber nicht unmittelbar an den "Verdächtigen" richten.

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Hallo,

beginne doch einfach den Satz mit:

"Ich habe gehört...", oder mit :" Ich vermute..."

LG

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hallo,

also wenn du nichts damit zu tun haben möchtest, dann halte dich doch einfach raus...
oder mach das ganze anonym, die polizei wird doch bestimmt die person ansprechen und sie fragen was sie zu der vemutung zu sagen hat oder "nachforschen" weiß aber auch nicht ob das geht...

wenn es eine fremde person ist, warum einmischen!?? also nicht jemand mit dem du immer zu tun hast.

es gibt viele die misst bauen, aber das geht dich so doch nichts an, oder?
nicht böse gemeint, aber wenn du eh schon bammel hast, dann würde ich raten es zu lassen...

zumal du keine beweise hast, das sie was unrechtes getan hat!! würde ich auf gerede und vermutungen deiner seits, das es so seien könnte, nichts geben...

grüße

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was vergessen...

du schreibst du würdest auf eine anzeige verzichten wenn es sich noch hinbiegen lässt....

warum willst du etwas anzeigen wenn sie das "schlechte" lässt?
sie hat ja dennoch etwas falsches gemacht! muss ja dann eine kleinigkeit sein, oder du willst bei etwas größerem das sie selbstanzeige macht!??? minderung der strafe oder so??

weißt du was ich meine...

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Hallo,

wäre ich bei dieser Sache nicht direkt betroffen, wäre es mir fast egal, was für ein "Mist" gebaut wird.

Hier geht es darum, dass es einen Vorfall gab, von der die Nachbarschaft und z.B. Freunde und Familie wissen und es dementsprechend ständig Hinweise gab, XY könnte dafür verantwortlich sein. Ich selbst habe auch schon diese Vermutung gehabt, aber konnte bis Dato eben nichts nachweisen.

Mein Gedanke dabei war (da ich ja keine Beweise habe), dass XY bei direkter Konfrontation evtl eingestehen koennte, und ich nicht mehr ohne Beweis da stehe.
Sollte sich XY nun aber vehement dagegen stellen und sagen "ich habe damit nichts zu tun", war ich mir eben unsicher, ob es dann für mich Konsequenzen haben koennte in Form von Unterstellung o.ä.

LG