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Ein "versuchtes" Halten im Halteverbot stellt selbstverständlich keinen Verstoß dar.

Selbst im Strafrecht ist ein Versuch bei Vergehen nur strafbar, wenn dies außdrücklich im Gesetz steht.

Da es keine Vorschrift gibt, die den Versuch des verbotswidrigen Haltens bestraft, gibt es auch kein Verwarnungs-/Bußgeld hierfür.

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Der Versuch ist nicht strafbar, nur die "gelungene Ausführung"

Meine Frage: Ist eine "Schulpolizistin" eine Polzistin die den Verkehr zu bestimmten Zeiten an einer bestimmten Schule überwacht?

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Hallo

Nein die übernehmen in den meisten Fällen die Fahrprüfung für die Radfahrer.

Dann wird oft am Schulbeginn der Zebrastreifen überwacht und ich wurde schon kontrolliert zwecks richtiger Kindersitze .

Dann wird den Autofahrern erklärt wie man richtig parkt. Damit kein Kind was zu Fuß unterwegs ist verletzt wird.

Es handelt sich um echte Polizisten.

Lg